Kreisstraße 8112 zwischen Lippersdorf und Forchheim wird ausgebaut.
Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss über den 1. Bauabschnitt erlassen.
Der Landkreis Erzgebirgskreis beabsichtigt den Ausbau der K 8112, die von Lippersdorf (K 8110) über Forchheim (B 101) nach Zöblitz (B 171) führt. Die zum Ausbau vorgesehene Gesamtmaßnahme beginnt am Ortsausgang Lippersdorf und endet an der Einmündung in die B 101 in Forchheim.
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 19. Oktober 2012 hat die Landesdirektion Sachsen das Baurecht für den 1. Bauabschnitt hergestellt. Dieser Abschnitt beginnt in der Ortslage Lippersdorf und endet nach rund 1 km im Bereich des Waldrandes.
Der Zustand der Fahrbahn genügt nicht den Ansprüchen, die an eine Kreisstraße gestellt werden. Die derzeitige Fahrbahnbreite von 4,75 m ermöglicht nur einen Begegnungsfall PKW/PKW bei verminderter Geschwindigkeit. Die Beziehung LKW/LKW erfordert ein Ausweichen. Zudem wird die Fahrbahn sporadisch von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt, was ebenfalls zu einem problematischen Begegnungsverkehr führen kann. Gerade in den Wintermonaten besteht aufgrund der engen Fahrbahnbreite ein erhöhtes Unfallrisiko bei Ausweichmanövern. Dabei kann es dazu kommen, dass das Bankett befahren wird. Dieses hält im jetzigen Zustand der Belastung nicht stand. In der Folge ist ein Umkippen von Fahrzeugen beim Befahren des Banketts nicht auszuschließen. Sowohl unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit als auch angesichts der angrenzenden Wasserschutzzone besteht Handlungsbedarf.
Die Straße soll im Wesentlichen auf der bestehenden Trasse grundhaft ausgebaut werden. Der Straßenaufbau wird auf die für die gegebene Straßenbelastung erforderliche Bauklasse angepasst. Mit den Bankettbreiten von je 1,0 m ergibt sich eine Gesamtbreite der Straße von 7,5 m. In Teilabschnitten ist die Errichtung von passiven Schutzeinrichtungen (Schutzplanken) vorgesehen. Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Pläne werden in Kürze in der Stadt Lengefeld ausgelegt. Die genauen Daten der Auslegung können der entsprechenden Bekanntmachung entnommen werden.
Quelle: Landesdirektion Sachsen
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