Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft hat am 6. Dezember 2012 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen den 30-jährigen deutschen und iranischen Staatsangehörigen Iman J. L. und den 54-jährigen iranischen Staatsangehörigen Davood A. wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 34 Abs. 2 und 6 AWG) erhoben.
Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, zwischen Oktober 2008 und September 2009 insgesamt 61 für den Einsatz in sogenannten Drohnen geeignete Flugmotoren ohne behördliche Genehmigung in den Iran ausgeführt zu haben.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargestellt:
Der Angeschuldigte J. L. erwarb in den Jahren 2008 und 2009 über eine von ihm geleitete Im- und Exportfirma insgesamt 61 Flugmotoren eines deutschen Herstellers, die er anschließend in der Zeit von Oktober 2008 bis Oktober 2009 von einer Spedition in mehreren Tranchen in den Iran liefern ließ. Dort wurde zumindest ein Teil der Motoren von dem Angeschuldigten A. an namentlich nicht bekannte Abnehmer weiter veräußert. Bauartbedingt sind die ausgeführten Motoren zum Antrieb von Drohnen des Systems "Ababil III" geeignet, die bei den iranischen Streitkräften als Zieldarstellungs-, Aufklärungs- und Kampfdrohnen verwendet werden. Wegen dieser Verwendungsmöglichkeiten bedarf der Export solcher Motoren in den Iran der Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, um die sich die Angeschuldigten nicht bemüht hatten. Zur Täuschung der deutschen Zollbehörden waren die ausgeführten Motoren falsch deklariert und
Scheinausfuhren derselben in ein genehmigungsfreies Land vorgespiegelt worden.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen