Hohe Haftstrafen im Prozess wegen Busschleusungen
Dresden - Am 25. Februar 2013 hat das Landgericht Dresden im Prozess wegen der banden- und gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern gegen vier griechische Täter das Urteil verkündet. Das Gericht verurteilte einen 52-jährigen Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten sowie einen 51-Jährigen zu fünf Jahren Gesamtfreiheitsstrafe. Beide wurden der banden- und gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern in 12 Fällen schuldig gesprochen. Ein 35-Jähriger, dem 10 Fälle nachgewiesen werden konnten, erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Zu drei Jahren Freiheitsentzug wurde schließlich ein 54-Jähriger verurteilt. Ihm konnte eine Beteiligung in 9 Fällen belegt werden. Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle ermittelte seit März 2011 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dresden gegen mehrere griechische Staatsangehörige mit georgischer Herkunft wegen banden- und gewerbsmäßiger Einschleusung von afghanischen Staatsangehörigen. Die Beschuldigten organisierten den Transport von Griechenland nach Deutschland mittels griechischer Reisebusse. Hierfür wurden in den Bussen Hohlräume geschaffen, in denen jeweils bis zu sechs Geschleuste auf engsten Raum versteckt werden konnten. Im Dezember 2011 kontrollierten Bundespolizisten im Rahmen von Polizeimaßnahmen einen Reisebus am Hauptbahnhof in Dresden. In den unbelüfteten Hohlräumen wurden 12 illegal eingereiste Afghanen festgestellt. Fünf Schleuser, darunter die Busfahrer, konnten festgenommen werden. Bereits im Juni 2012 wurde eine junge Griechin in diesem Verfahren zu 2 Jahren und 2 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Bundespolizeidirektion Pirna
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