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Freitag, 24. Mai 2013

Hohe Haftstrafe für Kokainhändler





Hohe Haftstrafe für Kokainhändler

Wiesbaden  - Nach intensiven Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) hat das Landgericht Frankfurt am Main am 10. Mai einen 52-jährigen niederländischen Staatsangehörigen wegen der Einfuhr von nicht geringen Mengen Kokain in Tateinheit mit Handeltreiben mit nicht geringen Mengen Kokain zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Ermittlungen des BKA war der Täter als Mitglied einer überwiegend aus niederländischen Staatsangehörigen bestehenden Tätergruppe mitverantwortlich für die Organisation und Durchführung mehrerer Kokaintransporte von Venezuela und der Karibikinsel St. Lucia nach Frankfurt am Main. Ein Großteil des eingeführten Kokains wurde in die Niederlande weitertransportiert.

Aufgrund eines Hinweises der italienischen Polizei ermittelte das Bundeskriminalamt bereits im März 2011 einen spanischen Kurier sowie einen
italienischen Kokainhändler, die im Verlauf der Ermittlungen mit 15 beziehungsweise sechs Kilogramm Kokain von der Zollfahndung am Frankfurter
Flughafen festgenommen werden konnten. Beide sind inzwischen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen wegen der Einfuhr nicht geringer Mengen Kokain
rechtskräftig verurteilt worden. Die weiteren Ermittlungen des BKA in enger Zusammenarbeit mit den niederländischen Ermittlungsbehörden ergaben, dass
der jetzt verurteilte 52-jährige Niederländer in mehrere Kokaintransporte nach Frankfurt am Main verwickelt war. Die BKA-Ermittler konnten schließlich nachweisen, dass die Tätergruppierung für den Handel mit fast 80 Kilogramm
Kokain verantwortlich ist.

Die jetzt erfolgte Verurteilung des 52-jährigen Kokainhändlers resultiert aus der Anklage der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen seiner Beteiligung an der Einfuhr der 15 Kilogramm Kokain im März 2011. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut BKA-Lagebericht zur Rauschgiftkriminalität stellten die Sicherheitsbehörden im Jahr 2012 insgesamt 1258 Kilogramm Kokain sicher. Neben dem Transport auf dem Seeweg wurde Kokain per Luftpost oder von Flugkurieren aus Südamerika nach Deutschland geschmuggelt. Die Mehrzahl der Kokain-Sicherstellungen erfolgte im Transit am Flughafen Frankfurt am Main.

BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Das Ermittlungsverfahren macht deutlich, dass der Kokainschmuggel aus Südamerika für Europa und Deutschland von großer Bedeutung ist. Die erfolgreiche Kooperation mit Italien, Spanien und den Niederlanden, an deren Ende die hohe Haftstrafe für den niederländischen Kokainhändler steht, zeigt die Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität."

Weitere Informationen zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität finden
Sie unter www.bka.de.


Quelle: Bundeskriminalamt



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Dienstag, 26. Februar 2013

Hohe Haftstrafen im Prozess wegen Busschleusungen





Hohe Haftstrafen im Prozess wegen Busschleusungen

Dresden  - Am 25. Februar 2013 hat das Landgericht Dresden im Prozess wegen der banden- und gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern gegen vier griechische Täter das Urteil verkündet. Das Gericht verurteilte einen 52-jährigen Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten sowie einen 51-Jährigen zu fünf Jahren Gesamtfreiheitsstrafe. Beide wurden der banden- und gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern in 12 Fällen schuldig gesprochen. Ein 35-Jähriger, dem 10 Fälle nachgewiesen werden konnten, erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Zu drei Jahren Freiheitsentzug wurde schließlich ein 54-Jähriger verurteilt. Ihm konnte eine Beteiligung in 9 Fällen belegt werden. Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle ermittelte seit März 2011 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dresden gegen mehrere griechische Staatsangehörige mit georgischer Herkunft wegen banden- und gewerbsmäßiger Einschleusung von afghanischen Staatsangehörigen. Die Beschuldigten organisierten den Transport von Griechenland nach Deutschland mittels griechischer Reisebusse. Hierfür wurden in den Bussen Hohlräume geschaffen, in denen jeweils bis zu sechs Geschleuste auf engsten Raum versteckt werden konnten. Im Dezember 2011 kontrollierten Bundespolizisten im Rahmen von Polizeimaßnahmen einen Reisebus am Hauptbahnhof in Dresden. In den unbelüfteten Hohlräumen wurden 12 illegal eingereiste Afghanen festgestellt. Fünf Schleuser, darunter die Busfahrer, konnten festgenommen werden. Bereits im Juni 2012 wurde eine junge Griechin in diesem Verfahren zu 2 Jahren und 2 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.


Quelle: Bundespolizeidirektion Pirna


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