Die
Staatsanwaltschaft Görlitz hat die Ermittlungen zum Tod einer fünf Jahre alten
Schülerin am 5. Mai 2012 im Röhrscheidtbad in Bautzen abgeschlossen.
Das Kind war im
Nichtschwimmerbecken an einem Ertrinkungsunfall, in dessen Folge aufgrund
Sauerstoffmangelversorgung ein sogenanntes Hirnödem eintrat, verstorben.
Es wurde wegen des Tatvorwurfs der fahrlässigen Tötung
ermittelt.
Das Verfahren gegen
eine 31 Jahre alte Beschuldigte ist eingestellt worden. Ihr konnte keine
objektive Pflichtverletzung zur Last gelegt werden, welche ursächlich für den
Tod des Mädchens gewesen wäre. Sie befand sich nicht in dessen Nähe, da sie die
nächste Gruppe abholte und darauf vertrauen konnte, dass die weitere kurzfristige
alleinige Betreuung der Kindergruppe, welcher die Getötete angehörte, ohne
Probleme durch eine 34 Jahre alte Frau möglich gewesen wäre.
Gegen diese wurde
Anklage zum Amtsgericht Bautzen – Strafrichter – erhoben. Nach dem Ergebnis der
Ermittlungen wäre der Unfall mit seinem tödlichen Ausgang unterblieben, wenn
die Angeschuldigte der ihr obliegenden Aufsichtspflicht nachgekommen wäre und sämtliche ihr anvertrauten Kinder im
Nichtschwimmerbecken beobachtet hätte und nicht nur – wie geschehen – mit dem
Fotografieren einzelner Kinder beschäftigt gewesen wäre.
Fahrlässige Tötung
ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht.
Auch das Verfahren
wegen des tödlichen Unfalls im Neißebad, Görlitz, wird in absehbarer Zeit
abgeschlossen sein. Hier war es erforderlich, ein ergänzendes Gutachten
anzufordern, dessen Auswertung abzuwarten war.
Quelle: PD Görlitz
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