Donnerstag, 25. Juli 2013

Verfahren zum Todesfall im Röhrscheidtbad Bautzen abgeschlossen


Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat die Ermittlungen zum Tod einer fünf Jahre alten Schülerin am 5. Mai 2012 im Röhrscheidtbad in Bautzen abgeschlossen.

Das Kind war im Nichtschwimmerbecken an einem Ertrinkungsunfall, in dessen Folge aufgrund Sauerstoffmangelversorgung ein sogenanntes Hirnödem eintrat, verstorben.

Es wurde  wegen des Tatvorwurfs der fahrlässigen Tötung ermittelt.

Das Verfahren gegen eine 31 Jahre alte Beschuldigte ist eingestellt worden. Ihr konnte keine objektive Pflichtverletzung zur Last gelegt werden, welche ursächlich für den Tod des Mädchens gewesen wäre. Sie befand sich nicht in dessen Nähe, da sie die nächste Gruppe abholte und darauf vertrauen konnte, dass die weitere kurzfristige alleinige Betreuung der Kindergruppe, welcher die Getötete angehörte, ohne Probleme durch eine 34 Jahre alte Frau möglich gewesen wäre.

Gegen diese wurde Anklage zum Amtsgericht Bautzen – Strafrichter – erhoben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wäre der Unfall mit seinem tödlichen Ausgang unterblieben, wenn die Angeschuldigte der ihr obliegenden Aufsichtspflicht nachgekommen wäre und sämtliche ihr anvertrauten Kinder im Nichtschwimmerbecken beobachtet hätte und nicht nur – wie geschehen – mit dem Fotografieren einzelner Kinder beschäftigt gewesen wäre.

Fahrlässige Tötung ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht.


Auch das Verfahren wegen des tödlichen Unfalls im Neißebad, Görlitz, wird in absehbarer Zeit abgeschlossen sein. Hier war es erforderlich, ein ergänzendes Gutachten anzufordern, dessen Auswertung abzuwarten war.

Quelle: PD Görlitz

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