Reibungslose Zusammenarbeit der deutschen und polnischen Behörden endete in Haftbefehl gegen Drogenbesitzer
Wegen des illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln wird sich demnächst ein 33-Jähriger vor Gericht in der Republik Polen verantworten müssen. Er war am 22. Februar 2013 in Zgorzelec durch die Polizei kontrolliert und dann auf frischer Tat festgenommen worden, weil er Metamphetamin mit sich führte.
Der deutsche Staatsangehörige polnischer Herkunft ist sowohl den deutschen als auch den polnischen Behörden nicht unbekannt. Er hat einen Wohnsitz in Görlitz.
Unter „Vermittlungshilfe“ der Gemeinsamen Fahndungsgruppe (GFG) Neiße wurde unmittelbar nach der Festnahme des Mannes durch die Kreisstaatsanwaltschaft Zgorzelec über die Bezirksstaatsanwaltschaft Jelenia Gora bei der Staatsanwaltschaft Görlitz um eine Durchsuchung seiner Görlitzer Wohnung gebeten. Das Amtsgericht Görlitz ordnete diese auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz kurz darauf an und sie wurde unverzüglich unter Mitwirkung der Kriminalpolizeiinspektion Görlitz sowie eines Rauschgiftspürhundes vollzogen. In der Wohnung des Beschuldigten fanden die Beamten geringe Mengen Cannabis und weitere Beweismittel, die sichergestellt wurden. Gegen ihn wurde in der Republik Polen Haftbefehl erlassen.
Dieser Sachverhalt ist beispielhaft für die professionelle Zusammenarbeit der Ordnungs- und Verfolgungsbehörden dies- und jenseits der Neiße. Er beweist, dass im Bedarfsfall binnen weniger Stunden polizeiliche Maßnahmen auf beiden Seiten der Staatsgrenze eingeleitet und vollzogen werden können. Die Beamten der GFG Neiße haben hieran schon aufgrund bestehender Kontakte und überwundener Sprachbarrieren einen bedeutenden Anteil. Aber auch kurzfristige Verfahren im Rahmen von Rechtshilfeersuchen der deutschen und polnischen Behörden gewährleisten zeitnahe Vollzugsmaßnahmen. Kriminelle, die sich ins jeweilige Nachbarland flüchten, sind somit vor Strafverfolgung nicht sicher.
Quelle: PD Görlitz, Staatsanwaltschaft Görlitz
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