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Dienstag, 30. April 2013

Anklage wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Iranembargo





Anklage wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Iranembargo

Karlsruhe  - Die Bundesanwaltschaft hat am 26. März 2013 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg gegen    den 70 Jahre alten deutschen und iranischen Staatsangehörigen Gholamali Ka., den 25 Jahre alten deutschen und iranischen Staatsangehörigen Kianzad Ka., den 78 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Rudolf M. und den 80 Jahre alten deutschen und iranischen Staatsangehörigen Hamid Kh.,   Anklage wegen Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 34 Abs. 2, 4 und 6 AWG) und versuchter Verbrechen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (§19 Abs. 1 Nr. 2 KWKG) erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender
Sachverhalt dargelegt:

Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, gemeinschaftlich und arbeitsteilig handelnd in Kenntnis der entsprechenden Verbote in den Jahren 2010 und 2011 in 5 Lieferungen insgesamt 92 Spezialventile aus deutscher Produktion in den Iran exportiert und in weiteren 4 Fällen die Lieferung von insgesamt 856
nuklearspezifisch konstruierten Ventilen aus Indien in den Iran vermittelt zu haben. Die Lieferungen waren Teil eines Gesamtauftrages aus dem Iran im Wert von mehreren Millionen Euro. Dabei oblag den Angeschuldigten Ka. die Vorfinanzierung der Beschaffungen sowie die Organisation der Einzellieferungen. Der Angeschuldigte Gholamali Ka. war vornehmlich vom Iran
aus tätig, wo er Inhaber einer Reihe von Importgesellschaften ist. Sein Sohn Kianzad Ka. handelte sowohl in Hamburg als auch als Mitarbeiter eines Unternehmens in Sachsen-Anhalt, das für die Zulieferung von 51 der 92 aus Deutschland exportierten Ventile verantwortlich war. Der Angeschuldigte Rudolf M. ist Geschäftsführer eines Unternehmens in Thüringen. Er produzierte
insgesamt 41 der 92 aus Deutschland exportierten Ventile. Der Angeschuldigte
Hamid Kh., ein Kaufmann aus Niedersachsen, hatte den ursprünglichen Kontakt zwischen M. und den iranischen Auftraggebern vermittelt.

Zur Umgehung der Ausfuhrkontrollen täuschten die Angeschuldigten falsche Endempfänger in verschiedenen asiatischen Staaten vor. 
Tatsächlich waren die Lieferungen für eine Organisation im Iran bestimmt, die für den Bau des vom Iranembargo umfassten Schwerwasserreaktors in Arak zuständig ist. Es besteht die Besorgnis, dass dieser Reaktor zur Produktion von atomwaffenfähigem Plutonium eingesetzt werden soll. Die iranische Organisation ist in den Anhängen der Iran-Embargo-Verordnung "gelistet". Jegliches Zurverfügungstellen wirtschaftlicher Ressourcen - und damit auch von Waren oder Gütern gleichgültig welcher Art - an diese Organisation ist verboten. Dies war den Angeschuldigten ebenso bekannt wie der Umstand, dass die Ventile zum Einsatz im Primärkreislauf des Reaktors bestimmt waren. Ein Teil der 856 nuklearspezifisch konstruierten Ventile aus indischer Produktion (sogenannte Faltenbalgventile) werden darüber hinaus von den Verbotslisten des Iranembargos erfasst.

Unmittelbarer Auftraggeber der Angeschuldigten war ein gesondert verfolgter 48 Jahre alter iranischer Staatsangehöriger, der unter Umgehung der gegen den Iran verhängten Sanktionen für diesen Hochtechnologie erwerben sollte und sich dazu mehrerer in Drittländern gegründeter Unternehmen bediente. Die iranische Organisation hatte ihn zwischen 2006 und 2007 mit der Beschaffung der für den Schwerwasserreaktor benötigten Ventile betraut.

Die Angeschuldigten wurden am 15. August 2012 aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 22/2012 vom 15. August 2012).
Die Angeschuldigten Kianzad Ka. und Gholamali Ka. befinden sich seither in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen die Angeschuldigten Hamid Kh. und
Rudolf M. wurden zwischenzeitlich mit Zustimmung der Bundesanwaltschaft gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.


Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)


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Donnerstag, 21. Februar 2013

Anklage wegen mutmaßlichen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz





Anklage wegen mutmaßlichen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz

Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft hat am 6. Dezember 2012 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen    den 30-jährigen deutschen und iranischen Staatsangehörigen Iman J. L. und den 54-jährigen iranischen Staatsangehörigen Davood A. wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 34 Abs. 2 und 6 AWG) erhoben.

Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, zwischen Oktober 2008 und September 2009 insgesamt 61 für den Einsatz in sogenannten Drohnen geeignete Flugmotoren ohne behördliche Genehmigung in den Iran ausgeführt zu haben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargestellt:

Der Angeschuldigte J. L. erwarb in den Jahren 2008 und 2009 über eine von ihm geleitete Im- und Exportfirma insgesamt 61 Flugmotoren eines deutschen Herstellers, die er anschließend in der Zeit von Oktober 2008 bis Oktober 2009 von einer Spedition in mehreren Tranchen in den Iran liefern ließ. Dort wurde zumindest ein Teil der Motoren von dem Angeschuldigten A. an namentlich nicht bekannte Abnehmer weiter veräußert. Bauartbedingt sind die ausgeführten Motoren zum Antrieb von Drohnen des Systems "Ababil III" geeignet, die bei den iranischen Streitkräften als Zieldarstellungs-, Aufklärungs- und Kampfdrohnen verwendet werden. Wegen dieser Verwendungsmöglichkeiten bedarf der Export solcher Motoren in den Iran der Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, um die sich die Angeschuldigten nicht bemüht hatten. Zur Täuschung der deutschen Zollbehörden waren die ausgeführten Motoren falsch deklariert und
Scheinausfuhren derselben in ein genehmigungsfreies Land vorgespiegelt worden.


Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)



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