Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft hat am 26. März 2013 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg gegen den 70 Jahre alten deutschen und iranischen Staatsangehörigen Gholamali Ka., den 25 Jahre alten deutschen und iranischen Staatsangehörigen Kianzad Ka., den 78 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Rudolf M. und den 80 Jahre alten deutschen und iranischen Staatsangehörigen Hamid Kh., Anklage wegen Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 34 Abs. 2, 4 und 6 AWG) und versuchter Verbrechen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (§19 Abs. 1 Nr. 2 KWKG) erhoben.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender
Sachverhalt dargelegt:
Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, gemeinschaftlich und arbeitsteilig handelnd in Kenntnis der entsprechenden Verbote in den Jahren 2010 und 2011 in 5 Lieferungen insgesamt 92 Spezialventile aus deutscher Produktion in den Iran exportiert und in weiteren 4 Fällen die Lieferung von insgesamt 856
nuklearspezifisch konstruierten Ventilen aus Indien in den Iran vermittelt zu haben. Die Lieferungen waren Teil eines Gesamtauftrages aus dem Iran im Wert von mehreren Millionen Euro. Dabei oblag den Angeschuldigten Ka. die Vorfinanzierung der Beschaffungen sowie die Organisation der Einzellieferungen. Der Angeschuldigte Gholamali Ka. war vornehmlich vom Iran
aus tätig, wo er Inhaber einer Reihe von Importgesellschaften ist. Sein Sohn Kianzad Ka. handelte sowohl in Hamburg als auch als Mitarbeiter eines Unternehmens in Sachsen-Anhalt, das für die Zulieferung von 51 der 92 aus Deutschland exportierten Ventile verantwortlich war. Der Angeschuldigte Rudolf M. ist Geschäftsführer eines Unternehmens in Thüringen. Er produzierte
insgesamt 41 der 92 aus Deutschland exportierten Ventile. Der Angeschuldigte
Hamid Kh., ein Kaufmann aus Niedersachsen, hatte den ursprünglichen Kontakt zwischen M. und den iranischen Auftraggebern vermittelt.
Zur Umgehung der Ausfuhrkontrollen täuschten die Angeschuldigten falsche Endempfänger in verschiedenen asiatischen Staaten vor.
Tatsächlich waren die Lieferungen für eine Organisation im Iran bestimmt, die für den Bau des vom Iranembargo umfassten Schwerwasserreaktors in Arak zuständig ist. Es besteht die Besorgnis, dass dieser Reaktor zur Produktion von atomwaffenfähigem Plutonium eingesetzt werden soll. Die iranische Organisation ist in den Anhängen der Iran-Embargo-Verordnung "gelistet". Jegliches Zurverfügungstellen wirtschaftlicher Ressourcen - und damit auch von Waren oder Gütern gleichgültig welcher Art - an diese Organisation ist verboten. Dies war den Angeschuldigten ebenso bekannt wie der Umstand, dass die Ventile zum Einsatz im Primärkreislauf des Reaktors bestimmt waren. Ein Teil der 856 nuklearspezifisch konstruierten Ventile aus indischer Produktion (sogenannte Faltenbalgventile) werden darüber hinaus von den Verbotslisten des Iranembargos erfasst.
Unmittelbarer Auftraggeber der Angeschuldigten war ein gesondert verfolgter 48 Jahre alter iranischer Staatsangehöriger, der unter Umgehung der gegen den Iran verhängten Sanktionen für diesen Hochtechnologie erwerben sollte und sich dazu mehrerer in Drittländern gegründeter Unternehmen bediente. Die iranische Organisation hatte ihn zwischen 2006 und 2007 mit der Beschaffung der für den Schwerwasserreaktor benötigten Ventile betraut.
Die Angeschuldigten wurden am 15. August 2012 aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 22/2012 vom 15. August 2012).
Die Angeschuldigten Kianzad Ka. und Gholamali Ka. befinden sich seither in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen die Angeschuldigten Hamid Kh. und
Rudolf M. wurden zwischenzeitlich mit Zustimmung der Bundesanwaltschaft gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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