Fünf standen auf der Fahndungsliste
Görlitz - Fünf Männer, deren Namen auf verschiedenen Fahndungslisten standen, sind am Wochenende durch die Bundespolizei festgenommen worden.
Am Freitag waren es ein 27-jähriger deutscher Staatsangehöriger sowie ein 39-jähriger polnischer Staatsangehöriger, die zur Dienststelle mitkommen mussten. Der Deutsche konnte die Haft durch Zahlung von 120,00 Euro abwenden. Gegen den Polen eröffnete der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz den Untersuchungshaftbefehl, den das Amtsgericht Bayreuth wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeordnet hatte.
Am Samstag wanderten ein 23-jähriger polnischer als auch ein 42-jähriger tschechischer Staatsangehöriger ein.
Dem Polen fehlte Kleingeld i. H. v. 1.538,32 Euro, er konnte die Ersatzfreiheitsstrafe des Amtsgerichts Viechtach wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht abwenden.
Gegen den in Birmingham lebenden Mann lag ein von slowakischen Behörden ausgestellter europäischer Haftbefehl vor. Der Görlitzer Ermittlungsrichter ordnete auf dessen Grundlage die Auslieferungshaft an. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden leitete das Auslieferungsverfahren an die
Slowakei ein.
Heute Morgen klickten schließlich die Handfesseln bei einem 28-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Weil die gegenüber dem Amtsgericht Kamen angeordnete Geldstrafe (wegen Diebstahls) i. H. v. 435,00 Euro weiter offen blieb, musste er hinter Gitter.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
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