Donnerstag, 25. Oktober 2012

GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches türkisches Mitglied der PKK



Die Bundesanwaltschaft hat am 8. Oktober 2012 vor dem Kammergericht in Berlin Anklage gegen

   den 42-jährigen türkischen Staatsangehörigen Vezir T.

   wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) erhoben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB).

   In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

   Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) strebt einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an. Sie verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die vorwiegend im Südosten der Türkei Attentate auf türkische Polizisten und Soldaten verüben. Seit
2004 begehen Terrorkommandos der PKK zudem Sprengstoff- und Brandanschläge in türkischen Großstädten und Tourismuszentren im westlichen Teil des Landes, die in der Zivilbevölkerung zu Verletzten und Todesopfern führten. Die PKK verfügt über ihre Europaorganisation "Kurdische Demokratische Gesellschaft" (CDK) auch in Deutschland und anderen Ländern Westeuropas über feste Organisationsstrukturen. Dort haben ihre Mitglieder vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und PKK-Anhänger für den Guerillakampf zu rekrutieren.

   Der Angeschuldigte leitete von Juni 2008 bis Juli 2009 als hauptamtlicher Kader für die PKK das Gebiet Sachsen, zu dem neben Sachsen auch Sachsen-Anhalt sowie Teile von Brandenburg und Thüringen gehörten. Neben organisatorischen Aufgaben war er vor allem für die
Spenden- und Beitragssammlungen der PKK in seiner Region verantwortlich. Zudem überwachte er die Höhe der aus Veranstaltungen und dem Verkauf von Publikationen erzielten Erlöse.


   Der Angeschuldigte wurde am 8. Dezember 2011 festgenommen 


Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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