Die Bundesanwaltschaft hat am 8. Oktober 2012 vor dem
Kammergericht in Berlin Anklage gegen
den 42-jährigen
türkischen Staatsangehörigen Vezir T.
wegen
Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung
"Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) erhoben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. §
129a Abs. 1 StGB).
In der nunmehr
zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die
"Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) strebt einen staatenähnlichen
Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak
an. Sie verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die
vorwiegend im Südosten der Türkei Attentate auf türkische Polizisten und
Soldaten verüben. Seit
2004 begehen Terrorkommandos der PKK zudem Sprengstoff-
und Brandanschläge in türkischen Großstädten und Tourismuszentren im westlichen
Teil des Landes, die in der Zivilbevölkerung zu Verletzten und Todesopfern
führten. Die PKK verfügt über ihre Europaorganisation "Kurdische
Demokratische Gesellschaft" (CDK) auch in Deutschland und anderen Ländern
Westeuropas über feste Organisationsstrukturen. Dort haben ihre Mitglieder vor
allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und
PKK-Anhänger für den Guerillakampf zu rekrutieren.
Der
Angeschuldigte leitete von Juni 2008 bis Juli 2009 als hauptamtlicher Kader für
die PKK das Gebiet Sachsen, zu dem neben Sachsen auch Sachsen-Anhalt sowie
Teile von Brandenburg und Thüringen gehörten. Neben organisatorischen Aufgaben
war er vor allem für die
Spenden- und Beitragssammlungen der PKK in seiner Region
verantwortlich. Zudem überwachte er die Höhe der aus Veranstaltungen und dem
Verkauf von Publikationen erzielten Erlöse.
Der
Angeschuldigte wurde am 8. Dezember 2011 festgenommen
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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