Montag, 29. Oktober 2012

Freie Bahn für den Ausbau der S 36 zwischen Hartha und Leisnig Landesdirektion Sachsen bringt das Planfeststellungsverfahren zum Abschluss


Freie Bahn für den Ausbau der S 36 zwischen Hartha und Leisnig

Landesdirektion Sachsen bringt das Planfeststellungsverfahren zum Abschluss

Mit Beschluss vom 22. Oktober 2012 hat die Landesdirektion Sachsen den Plan für den Ausbau der Staatsstraße 36 zwischen Hartha und Leisnig inklusive der Errichtung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges festgestellt.
Der Ausbau der S 36 hat eine Länge von rund 6 km, die Länge der Anschlüsse beträgt 460 m. Der zum Ausbau vorgesehene Streckenabschnitt der S 36 beginnt nach dem Knotenpunkt mit der B 175 nordwestlich von Hartha (Kreisverkehrsplatz) und verläuft anschließend durch die Ortslagen Gersdorf-Pfarrhäuser, Queckhain und Minkwitz bis unmittelbar vor den Abzweig der S 44 in Leisnig.
Notwendig geworden ist der Ausbau, weil der gegenwärtige Ausbauzustand erhebliche trassierungstechnische Defizite aufweist, so dass er dem Verkehrsaufkommen nicht gerecht wird. Die Trassierung ist im Wesentlichen dem Gelände angepasst, die Streckencharakteristik ist geprägt durch enge, kurz aufeinanderfolgende Kurven. Hierdurch entsteht ein unsteter und teilweise nicht vorhersehbarer Straßenverlauf, der in den letzten Jahren  mehrfach zu teilweise schweren Unfällen geführt hat. Des Weiteren weist die Straße auch erhebliche bauliche Mängel auf.
Es ist vorgesehen, diese Defizite durch den Ausbau auf der bestehenden Trasse vorzunehmen. In der „Radwegekonzeption für den Freistaat Sachsen 2005“ ist der Abschnitt als Bereich gekennzeichnet, der stark von besonders zu schützenden Radverkehrsteilnehmern frequentiert ist (Schulwege). Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll daher ab der Einmündung der zur Stadt Hartha gehörenden Wallbacher Straße ein straßenbegleitender gemeinsamer Geh- und Radweg gebaut werden. Um eine verkehrssichere Einbindung in das vorhandene, für Radfahrer nutzbare Netz zu erreichen, wird der Radweg an seinem Bauanfang entlang der Wallbacher Straße um ca. 230 m verlängert. Am Bauende in Leisnig wird der Weg um etwa 160 m bis zum Anschluss an die vorhandenen Gehwege in der Chemnitzer Straße verlängert.
Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich, da die Baumaßnahme nicht zu einer wesentlichen Änderung führt oder die Lärmschutzgrenzwerte auch ohne Maßnahmen eingehalten werden.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Pläne werden in Kürze in den Städten Hartha und Leisnig  ausgelegt. Die genauen Daten der Auslegung können der entsprechenden Bekanntmachung entnommen werden.


Quelle: Landesdirektion Sachsen



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