Posts mit dem Label Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 15. Juni 2015

GBA: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Ausspähung eines von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons eingestellt



   Karlsruhe (ots) - Der Generalbundesanwalt hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Ausspähung eines von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons durch US-amerikanische Nachrichtendienste gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil sich der Vorwurf mit den Mitteln des Strafprozessrechts nicht gerichtsfest beweisen lässt.

   1.         Ausgangspunkt für die Ermittlungen war ein im Oktober 2013
erstmals in den Medien veröffentlichtes Dokument, das in der Öffentlichkeit als Beleg für ein tatsächliches Abhören des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin angesehen wurde. Bei diesem Dokument handelt es sich nicht um einen authentischen Abhörauftrag der National Security Agency (NSA) oder eines anderen US-amerikanischen Nachrichtendienstes. Es soll sich vielmehr um eine Abschrift eines in Augenschein genommenen Dokuments der NSA handeln.
Das Dokument im Original zu beschaffen, ist nicht gelungen. Auch die Abschrift oder jedenfalls weitere Einzelheiten hierzu stehen für weitere Ermittlungen nicht zur Verfügung. Auf dieser Grundlage ist eine den Anforderungen der Strafprozessordnung genügende Bewertung des Dokuments sowie der Herkunft der in ihm enthaltenen Daten nicht möglich.

   Auch der Inhalt des Dokuments beweist nicht, dass das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin möglicherweise seit dem Jahr 2002 abgehört worden ist. Festzustellen war, dass die darin aufgeführte Telefonnummer einem von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefon zuzuordnen ist.
Ansonsten lassen die Angaben auf dem Dokument verschiedene Interpretationen zu. Keine von ihnen lässt sich mit dem Beginn der ersten Amtszeit der Bundeskanzlerin am 22. November 2005 sowie mit der als Anschlussinhaberin des Mobiltelefons ermittelten CDU-Bundesgeschäftsstelle in Einklang bringen. Dass es sich bei den in dem Dokument genannten Daten um die technischen Zielparameter für die Überwachung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons handelt, muss daher eine Vermutung bleiben.

   2.         Auch die in den Medien bisher veröffentlichten Dokumente, die
von Edward Snowden stammen, enthalten keinen gerichtsfesten Nachweis für eine Überwachung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons. Der Name der Bundeskanzlerin scheint einem Dokument aus diesem Fundus zufolge zwar mit Hilfe eines Namen-Erkennungs-Programms namens "Nymrod" häufiger als 300 Mal festgestellt worden zu sein. Aus welchem Datenbestand die Treffer stammen, ist diesem oder anderen Dokumenten aus dem Fundus allerdings nicht zu entnehmen. Ein Beweis, dass die festgestellten Treffer auf einer Überwachung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons beruhen, lässt sich damit nicht führen. Eine Recherche des Namens der Bundeskanzlerin in allgemein zugänglichen Quellen wäre strafrechtlich ohne Bedeutung.

   3.         Nach den eingeholten technischen Stellungnahmen des
Bundesnachrichtendienstes (BND), der Bundespolizei (BPol), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind zahlreiche Möglichkeiten denkbar, wie auf mobile Kommunikation zugegriffen werden kann. Keines der in Betracht kommenden "Angriffsszenarien"
lässt sich im Falle des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons nachweisen oder ausschließen. Eine Präzisierung des Tatverdachts nach Tatzeit, Tatort und Tatumständen sowie den handelnden Personen - wie es die Strafprozessordnung fordert - ist daher auf diesem Weg nicht möglich.

   4.         Weitere Bewei serhebungen versprechen keinen Erfolg. Es
bestehen keine weiteren Ermittlungsansätze, mit Hilfe derer sich der Verdacht der Ausspähung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons nach Tatzeit, Tatort und Tatumständen weiter konkretisieren ließe. Den mit der Veröffentlichung der sogenannten Snowden-Dokumente befassten Journalisten steht ein umfassendes
Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht zu. Die bisher bekannten Äußerungen von Edward Snowden geben ebenso wie der Inhalt der ihm zuzuordnenden veröffentlichten Dokumente keine Hinweise darauf, dass er über eigene Wahrnehmungen oder Kenntnisse zu dem Verdacht der Ausspähung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons verfügt. Die vagen Äußerungen von Verantwortlichen der Vereinigten Staaten von Amerika zu einer etwaigen Überwachung der mobilen Telekommunikation der Bundeskanzlerin durch einen US-amerikanischen Nachrichtendienst ("not any more") reichen für eine Beschreibung des Tatgeschehens nicht aus. Die Bemerkungen, die in der Öffentlichkeit als allgemeines Schuldeingeständnis aufgefasst wurden, entbinden nicht von einer den Vorgaben der Strafprozessordnung genügenden Beweisführung. Sollten sich neue erfolgsversprechende Ermittlungsansätze ergeben, werden die Ermittlungen wieder aufgenommen.

   5.         Die mögliche massenhafte Erhebung von Telekommunikationsdaten

der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste bleibt weiter unter Beobachtung. Die Prüfung, ob sich aus den Ergebnissen der bisherigen und der noch laufenden Abklärungen Hinweise auf eine konkret verfolgbare Straftat ergeben, ist noch nicht abgeschlossen.

Quelle: GBA

Freitag, 22. Mai 2015

GBA: Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat Irak und Großsyrien"




Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 11. Mai 2015 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle Anklage gegen den 27-jährigen deutschen und tunesischen Staatsangehörigen Ayoub B. und den 26-jährigen deutschen und tunesischen Staatsangehörigen Ebrahim H. B. erhoben. Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich von Anfang Juni bis Mitte August 2014 als Mitglieder in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat Irak und Großsyrien" 

(ISIG) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). 

Dem Angeschuldigten Ayoub B. wird darüber hinaus zur Last gelegt, in Syrien eine Waffenausbildung durchlaufen und anschließend eine Waffe nebst Munition sowie zwei Handgranaten erhalten zu haben. Er ist daher auch wegen Vorbereitens einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargestellt:

I. Die militant-religiöse Vereinigung "Islamischer Staat Irak und Großsyrien" (ISIG) hat sich zum Ziel gesetzt, auf dem Gebiet des Irak und der heutigen Staaten Syrien, Libanon, Jordanien und Palästina einen allein auf dem islamischen Recht der Sharia basierenden Gottesstaat zu errichten. Hierzu will sie die Regierung im Irak sowie das Regime des syrischen Machthabers Assad stürzen. Dies versucht sie, im offenen militärischen Bodenkampf gegen Regierungstruppen und konkurrierende Widerstandsgruppen zu erreichen. Zudem ist sie für

Sprengstoff- und Selbstmordanschläge sowie für Entführungen, Erschießungen und spektakulär inszenierte, grausame Hinrichtungen verantwortlich. Im Sommer 2014 rief die Vereinigung das Kalifat aus und benannte sich in "Der Islamische Staat" (IS) um. Muslime weltweit sind aufgefordert, sich ihrem Befehlshaber Abu Bakr al-Baghdadi zu unterwerfen. Die Organisation erhebt damit den Führungsanspruch innerhalb der globalen jihadistischen Bewegung.

II. Getragen von einer radikal-religiösen Einstellung fassten die Angeschuldigten im Frühjahr 2014 den Entschluss, sich am militanten Jihad des ISIG zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund reisten sie Ende Mai in die Türkei und gelangten mit Hilfe von Mittelsmännern des ISIG über die türkisch-syrische Grenze in ein sogenanntes Auffanglager der Vereinigung in Syrien. Dort unterzogen sie sich einer sogenannten Sicherheitsüberprüfung und übergaben dem ISIG ihr mitgeführtes Bargeld von insgesamt etwa 5.000 bis 6.000 Euro sowie ihre Mobiltelefone. Anschließend wurden die Angeschuldigten in ein Ausbildungslager der Organisation verlegt. Der Angeschuldigte Ayoub B. absolvierte erfolgreich eine mehrwöchige Waffenausbildung und nahm ab Ende Juli an Kampfeinsätzen des ISIG im Irak teil. 

Zunächst barg er Tote und Verletzte vom Schlachtfeld. Ab Anfang August beteiligte er sich dann wiederholt an militärischen Offensiven des ISIG, darunter an Kämpfen um die syrisch-irakische Grenzstadt Bukamal. Der Angeschuldigte Ebrahim H. B. erklärte hingegen wenige Tage nach Beginn der Waffenausbildung, einen Selbstmordanschlag im Irak begehen zu wollen. Er reiste daher im August gemeinsam mit weiteren Mitgliedern des ISIG nach Bagdad, um dort einen solchen Anschlag vorzubereiten und auszuführen. Letztlich konnte er sein Vorhaben jedoch nicht in die Tat umsetzen, weil ein Teil der Gruppe verhaftet wurde. Darüber hinaus bemühten sich die beiden Angeschuldigten während ihres Aufenthalts in Syrien, in Chatkommunikationen neue Mitglieder für die Vereinigung zu gewinnen und sie zur Ausreise nach Syrien zu bewegen, was dem Angeschuldigten Ayoub B. im Falle eines Chatteilnehmers auch gelang.

Ende August und im September 2014 kehrten die Angeschuldigten Ayoub B. und Ebrahim H. B. nach Deutschland zurück. Sie befinden sich seit ihren Festnahmen im November 2014

Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) 

Freitag, 28. Juni 2013

Gemeinsame Maßnahmen der Bundesanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gegen mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C



Gemeinsame Maßnahmen der Bundesanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gegen mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am heutigen Mittwoch, 26. Juni 2013, aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die 36-jährige türkische Staatsangehörige Sonnur D. und den 42-jährigen türkischen Staatsangehörigen Muzaffer D. durch Beamte des Landeskriminalamts Niedersachsen und des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.

Darüber hinaus werden aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs insgesamt zwölf Wohnungen und der DHKP-C zuzurechnende Vereinsräume in Deutschland sowie - im Wege der Rechtshilfe 
in Österreich und den Niederlanden durchsucht, darunter die Wohnungen der vorgenannten Beschuldigten sowie vier weiterer Beschuldigter. Im Bundesgebiet sind für die Bundesanwaltschaft etwa 50 Polizeibeamte des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts Niedersachsen sowie darüber
hinaus weitere Beamte der Polizeipräsidien Hagen und Wuppertal im Einsatz.

Weitere Festnahmen und Durchsuchungen wurden zeitgleich in Abstimmung mit den in eigener Zuständigkeit handelnden Generalstaatsanwaltschaften
Düsseldorf und Hamburg vorgenommen.

Im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf sind am heutigen Mittwoch, 26. Juni 2013, aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters beim Oberlandesgericht Düsseldorf die 47-jährige türkische Staatsangehörige Latife C. und der 33-jährigetürkische Staatsangehörige Özkan G. durch Beamte des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen festgenommen worden.

Zugleich lässt die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf aufgrund von, Beschlüssen des Ermittlungsrichters beim Oberlandesgerichts Düsseldorf insgesamt 23 Wohnungen und weitere Räumlichkeiten durchsuchen, darunter die Wohnungen der vorgenannten Beschuldigten und vier weiteren Beschuldigten sowie der DHKP-C zuzurechnende Vereinsräume und mehrere Geschäftsräume in Deutschland. An dem Einsatz sind etwa 270 Polizeibeamte und  beschäftigte beteiligt.

Im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg werden auf der Grundlage zweier Beschlüsse des Hanseatischen Oberlandesgerichts - im Wege der Rechtshilfe - in Belgien Wohnräume eines weiteren Beschuldigten und der Vereinigung zuzurechnende Vereinsräume in Berlin durch Beamte des
Landeskriminalamts Berlin durchsucht.

Alle Beschuldigten sind verdächtig, sich spätestens seit dem Jahr 2002 als Mitglieder an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB).

Die "Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C) hat sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines "bewaffneten Kampfes" zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahre 1994 bis in die jüngste Vergangenheit hat die Gruppierung in der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt. Seit dem Jahre 2001 hat sie dabei wiederholt Selbstmordattentäter eingesetzt. Die DHKP-C verfügt in Europa über eine Auslandsorganisation, die sie als "Rückfront"  unter anderem zur Finanzierung ihrer terroristischen Aktivitäten, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger militärischer Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre Mitglieder nutzt. Zuletzt hat sich die DHKP-C zu dem Selbstmordanschlag am 1. Februar 2013 auf die US-Botschaft in Ankara bekannt, bei dem der Attentäter selbst und ein Wachmann der Botschaft getötet und drei weitere Personen verletzt wurden.

Die Beschuldigten Sonnur D. und Muzaffer D. sind dringend verdächtig, als hochrangige Führungskader der Vereinigung in Deutschland tätig gewesen zu sein und insbesondere - zuletzt überwiegend in Nordrhein-Westfalen - Finanzmittel für die DHKP-C beschafft und an die Führung weitergeleitet zu haben.

Die Beschuldigte Sonnur D. wird morgen, der Beschuldigte Muzaffer D.
heute Nachmittag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt,
der den Beschuldigten die Haftbefehle eröffnen wird.

Die Beschuldigten Latife C. und Özkan G. sind ebenfalls dringend verdächtig, als Funktionäre der Vereinigung in Deutschland Finanzmittel für die DHKP-C in Nordrhein-Westfalen beschafft, verwaltet und weitergeleitet zu haben. Sie sollen am heutigen Tag dem Ermittlungsrichter beim Oberlandesgericht Düsseldorf zur Verkündung der Haftbefehle vorgeführt werden.

Mit den weiteren Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter Niedersachsen und Baden-Württemberg beauftragt. Ein entsprechender Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ist dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen erteilt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat das Landeskriminalamt Hamburg mit den weiteren Ermittlungen betraut.

Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt
werden.


Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Viele Menschen brauchen Hilfe, andere möchten helfen
Aus diesem Grund haben wir die Facebookseite 
ins Leben gerufen. 
Bitte unterstützen Sie diese Seite mit einem " Gefällt mir" und teilen Sie das mit Ihren Freunden


Flattr this Flattr - so heist ein Micropaymentsystem, dass wir ab sofort nutzen. Wie alle wissen, ist Hit-TV.eu kostenlos und so soll es auch bleiben. Allerdings müssen auch wir von etwas leben und haben Kosten bei der Nachrichtenerstellung. Wir haben uns daher entschlossen, ein Spendensystem einzuführen. Dies ist nicht nur für Hit-TV.eu, sondern kann auch für viele andere Seiten genutzt werden. Wir würden uns freuen und sehen als ein kleines Dankeschön, wenn man ab und zu, wenn einem ein Artikel besonders am Herzen liegt, diesen Knopf am unteren Ende der Nachricht betätigt. Ich verspreche und versichere, dass wir das eingenommene Geld dafür verwenden das Hit-TV.eu noch besser und attraktiver wird.

Donnerstag, 27. Juni 2013

GBA: Gemeinsame Durchsuchungsaktion der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat




GBA: Gemeinsame Durchsuchungsaktion der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Stuttgart haben am 25. Juni 2013 aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs und des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Stuttgart wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) und der Geldwäsche (§ 261 StGB) in einer gemeinsamen Durchsuchungsaktion insgesamt neun Objekte im Großraum Stuttgart, im Großraum München, in Sachsen sowie in Belgien durchsuchen. Unter der Leitung von Vertretern der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Stuttgart sind an dem Einsatz insgesamt etwa 90 Polizeibeamte aus Baden-Württemberg und Bayern beteiligt. Festnahmen sind
nicht erfolgt.

Die Durchsuchungsmaßnahmen der Bundesanwaltschaft im Großraum Stuttgart
und in Belgien richten sich gegen zwei Männer tunesischer Herkunft, die verdächtig sind, sich gezielt Informationen und Gegenstände für die Begehung
von radikal-islamistischen Sprengstoffanschlägen mit ferngesteuerten Modellflugzeugen zu beschaffen. Zudem werden in Stuttgart und München die Wohnungen von vier Kontaktpersonen der beiden Beschuldigten durchsucht. Diese werden von der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Finanzierung des militanten Jihad gesondert verfolgt. Im Übrigen richtet sich die Durchsuchung gegen eine Person aus dem Umfeld der Beschuldigten, gegen die die Staatsanwaltschaft Stuttgart gesonderte Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche führt.

Ziel der Durchsuchungsmaßnahmen ist es, Beweismittel für etwaige Anschlagspläne und -vorbereitungen zu gewinnen sowie Erkenntnisse über die
Finanzierungswege des radikal-islamistisch motivierten Terrorismus zu erlangen.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen führt im Auftrag der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Stuttgart das Landeskriminalamt Baden-Württemberg.

Weitergehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen
derzeit nicht erteilt werden.


Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Viele Menschen brauchen Hilfe, andere möchten helfen
Aus diesem Grund haben wir die Facebookseite 
ins Leben gerufen. 
Bitte unterstützen Sie diese Seite mit einem " Gefällt mir" und teilen Sie das mit Ihren Freunden



Flattr this Flattr - so heist ein Micropaymentsystem, dass wir ab sofort nutzen. Wie alle wissen, ist Hit-TV.eu kostenlos und so soll es auch bleiben. Allerdings müssen auch wir von etwas leben und haben Kosten bei der Nachrichtenerstellung. Wir haben uns daher entschlossen, ein Spendensystem einzuführen. Dies ist nicht nur für Hit-TV.eu, sondern kann auch für viele andere Seiten genutzt werden. Wir würden uns freuen und sehen als ein kleines Dankeschön, wenn man ab und zu, wenn einem ein Artikel besonders am Herzen liegt, diesen Knopf am unteren Ende der Nachricht betätigt. Ich verspreche und versichere, dass wir das eingenommene Geld dafür verwenden das Hit-TV.eu noch besser und attraktiver wird.

Donnerstag, 23. Mai 2013

GBA: Durchsuchungen wegen des Verdachts der Bildung einer linksextremistisch motivierten kriminellen Vereinigung in mehreren deutschen Städten


Karlsruhe (ots) - In einem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Bildung einer linksextremistisch motivierten kriminellen Vereinigung und anderer Straftaten werden aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2013 seit heute Morgen (22. Mai
2013) insgesamt 21 Wohnungen und weitere Räumlichkeiten in Berlin, Magdeburg und Stuttgart durchsucht, darunter die Wohnungen von neun Beschuldigten. Unter der Leitung von Vertretern der Bundesanwaltschaft sind an dem Einsatz insgesamt etwa 300 Polizeibeamte des Bundeskriminalamtes sowie der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg beteiligt.

   Die Beschuldigten sind verdächtig, Mitglieder einer Nachfolgeorganisation der linksextremistischen Vereinigung "militante gruppe (mg)" zu sein. Die Gruppierung soll seit Dezember 2009 unter der Bezeichnung "Revolutionäre Aktionszellen (RAZ)" mehrere Brand- und Sprengstoffanschläge in Berlin verübt haben, nämlich auf das Amtsgericht Wedding, ein Job-Center der Agentur für Arbeit in Berlin-Wedding, das Haus der Wirtschaft, das Amt für Stadtentwicklung sowie das Bundeshaus in Berlin-Charlottenburg. Zudem hat sich die Vereinigung "RAZ" zu dem Versand von Pistolenpatronen an den Bundesminister des Inneren, den Ständigen Vertreter des Generalbundesanwalts und einen Wissenschaftler im März 2011 bekannt.
In dem Selbstbezichtigungsschreiben kündigten die "RAZ" an, die Patronen zukünftig "per Express" zu versenden. Bislang sind durch die Anschläge keine Menschen zu Schaden gekommen.

   Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und der Brandstiftung in mehreren Fällen (§§ 129, 306, 308 StGB). Die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft für die Strafverfolgung folgt aus dem staatsschutzrechtlichen Hintergrund und der besonderen Bedeutung des Falles (§ 120 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 74a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 142a Abs. 1 Satz 1 GVG).

Ziel der heutigen Durchsuchungsmaßnahmen ist es, Beweismittel zur Struktur der "RAZ" sowie zu den Straftaten zu gewinnen, zu denen sich die Vereinigung bekannt hat.

   Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt beauftragt. Weitergehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen derzeit nicht erteilt werden.

Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Flattr this Flattr - so heist ein Micropaymentsystem, dass wir ab sofort nutzen. Wie alle wissen, ist Hit-TV.eu kostenlos und so soll es auch bleiben. Allerdings müssen auch wir von etwas leben und haben Kosten bei der Nachrichtenerstellung. Wir haben uns daher entschlossen, ein Spendensystem einzuführen. Dies ist nicht nur für Hit-TV.eu, sondern kann auch für viele andere Seiten genutzt werden. Wir würden uns freuen und sehen als ein kleines Dankeschön, wenn man ab und zu, wenn einem ein Artikel besonders am Herzen liegt, diesen Knopf am unteren Ende der Nachricht betätigt. Ich verspreche und versichere, dass wir das eingenommene Geld dafür verwenden das Hit-TV.eu noch besser und attraktiver wird.

Dienstag, 19. März 2013

Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen wegen des Verdachts eines geplanten Attentats auf den Vorsitzenden der Partei Pro NRW




Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen wegen des Verdachts eines geplanten Attentats auf den Vorsitzenden der Partei Pro NRW

Karlsruhe  - Die Bundesanwaltschaft hat heute (18. März 2013) die Ermittlungen wegen des Verdachts eines geplanten Attentats auf den Vorsitzenden der Partei Pro NRW von der Staatsanwaltschaft Dortmund übernommen. Zugleich hat sie das Bundeskriminalamt mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen beauftragt.

Die bislang von der Staatsanwaltschaft Dortmund geführten Ermittlungen haben zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die vier im
Zusammenhang mit den Anschlagsplanungen festgenommenen Beschuldigten eine inländische terroristische Vereinigung radikal-islamistischer Prägung gebildet haben (§ 129a Abs. 1 StGB). Nach der gesetzlichen Kompetenzverteilung ist damit ausschließlich die Bundesanwaltschaft für die
Strafverfolgung zuständig (§ 142a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 120 Abs. 1 Nr. 6 GVG).

Nach dem aktuellen Ermittlungsstand sollen sich die Beschuldigten zu einer konspirativen Gruppierung zusammengeschlossen haben, um aus einer militant-islamistischen Einstellung heraus Sprengstoff- und Schusswaffenanschläge auf Mitglieder der Partei Pro NRW zu verüben. In Verwirklichung dieses Zieles sollen zwei der Beschuldigten in der Nacht vom 14. März 2013 versucht haben, die Umgebung der Wohnung des Vorsitzenden
der Partei Pro NRW in Leverkusen auszuspähen. Im Zuge der noch in derselben Nacht erfolgten Festnahme der Beschuldigten und der anschließenden Durchsuchung einer Wohnung in Bonn wurden etwa 600 Gramm Ammoniumnitrat und eine Schusswaffe nebst Munition sichergestellt. Zudem wurde eine Liste aufgefunden, in der unter anderem die Namen von Bewerberinnen und Bewerbern für die Landesliste der Partei Pro NRW aufgeführt waren.

Aufgrund dieser Umstände besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten sich als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung Sprengstoff und eine Schusswaffe nebst Munition beschafft haben, um ein Attentat auf den Vorsitzenden der Partei Pro NRW zu verüben. Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft werden wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Verabredung zum Mord sowie weiterer
Straftaten geführt (§ 30 Abs. 1, § 211, § 89a, § 129a Abs. 1 StGB).

Die vier Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Weitergehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.



Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)



Flattr this Flattr - so heist ein Micropaymentsystem, dass wir ab sofort nutzen. Wie alle wissen, ist Hit-TV.eu kostenlos und so soll es auch bleiben. Allerdings müssen auch wir von etwas leben und haben Kosten bei der Nachrichtenerstellung. Wir haben uns daher entschlossen, ein Spendensystem einzuführen. Dies ist nicht nur für Hit-TV.eu, sondern kann auch für viele andere Seiten genutzt werden. Wir würden uns freuen und sehen als ein kleines Dankeschön, wenn man ab und zu, wenn einem ein Artikel besonders am Herzen liegt, diesen Knopf am unteren Ende der Nachricht betätigt. Ich verspreche und versichere, dass wir das eingenommene Geld dafür verwenden das Hit-TV.eu noch besser und attraktiver wird.

Donnerstag, 25. Oktober 2012

GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches türkisches Mitglied der PKK



Die Bundesanwaltschaft hat am 8. Oktober 2012 vor dem Kammergericht in Berlin Anklage gegen

   den 42-jährigen türkischen Staatsangehörigen Vezir T.

   wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) erhoben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB).

   In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

   Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) strebt einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an. Sie verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die vorwiegend im Südosten der Türkei Attentate auf türkische Polizisten und Soldaten verüben. Seit
2004 begehen Terrorkommandos der PKK zudem Sprengstoff- und Brandanschläge in türkischen Großstädten und Tourismuszentren im westlichen Teil des Landes, die in der Zivilbevölkerung zu Verletzten und Todesopfern führten. Die PKK verfügt über ihre Europaorganisation "Kurdische Demokratische Gesellschaft" (CDK) auch in Deutschland und anderen Ländern Westeuropas über feste Organisationsstrukturen. Dort haben ihre Mitglieder vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und PKK-Anhänger für den Guerillakampf zu rekrutieren.

   Der Angeschuldigte leitete von Juni 2008 bis Juli 2009 als hauptamtlicher Kader für die PKK das Gebiet Sachsen, zu dem neben Sachsen auch Sachsen-Anhalt sowie Teile von Brandenburg und Thüringen gehörten. Neben organisatorischen Aufgaben war er vor allem für die
Spenden- und Beitragssammlungen der PKK in seiner Region verantwortlich. Zudem überwachte er die Höhe der aus Veranstaltungen und dem Verkauf von Publikationen erzielten Erlöse.


   Der Angeschuldigte wurde am 8. Dezember 2011 festgenommen 


Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Samstag, 20. Oktober 2012

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK)



Die Bundesanwaltschaft hat am 24. September 2012 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

   den 21-jährigen türkischen Staatsangehörigen Sedat K.

   wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) erhoben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB).

   In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

   Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) strebt einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an. Sie verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die vorwiegend im Südosten der Türkei Attentate auf türkische Polizisten und Soldaten verüben. Seit
2004 begehen Terrorkommandos der PKK zudem Sprengstoff- und Brandanschläge in türkischen Großstädten und Tourismuszentren im westlichen Teil des Landes, die in der Zivilbevölkerung zu Verletzten und Todesopfern führten. In Deutschland und anderen Ländern Westeuropas haben ihre Mitglieder vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und Nachwuchs für den Guerillakampf zu rekrutieren. Die PKK verfügt auch in Europa über eine feste Organisationsstruktur, in die unter anderem ihre Jugendorganisation "Komalen Ciwan" (KC) eingegliedert ist.

   Der Angeschuldigte war von Oktober 2009 bis März 2011 zunächst in Berlin und später in der Schweiz als hochrangiger Kader der "Komalen Ciwan" (KC) tätig. In Deutschland hatte er dafür Sorge zu tragen, dass kurdische Jugendliche aus seinem Zuständigkeitsbereich an Veranstaltungen und Demonstrationen der Organisation teilnahmen.
Ferner war er dafür verantwortlich, durch Spenden- und Beitragssammlungen sowie den Verkauf parteieigenen Propagandamaterials Geld im und für den Jugendbereich der PKK zu beschaffen. Zudem hatte er die Aufgabe, Jugendliche und Heranwachsende für eine Kaderfunktion der Organisation oder für einen Einsatz in deren Guerilla zu gewinnen. Ab September 2010 war der Angeschuldigte als PKK-Kader in der Schweiz tätig. Seine Kontakte zu den in Deutschland tätigen Kadern der Vereinigung behielt er bei und traf sich regelmäßig mit ihnen, wie etwa bei einer internen Schulung der Organisation im Dezember 2010 in Nordrhein-Westfalen. Im März
2011 reiste er in den Irak aus, um sich dort den Guerillaeinheiten der PKK anzuschließen. Im Dezember 2011 kehrte er nach Europa zurück.

   Der Angeschuldigte war am 10. Juli 2012 in der Nähe von Paris/Frankreich festgenommen und am 25. Juli 2012 an die deutschen Strafverfolgungsbehörden überstellt worden. Er befindet sich in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 18/2012 vom 27. Juli 2012).


Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Sonntag, 24. Juni 2012

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung "al Qaida"



Am 18. Juni 2012 wurde der 24-jährige deutsche Staatsangehörige Emrah E.
aus Tansania in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben und bei seiner Ankunft am Flughafen Frankfurt am Main durch Kräfte des Bundeskriminalamts aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 26. November 2010 festgenommen. Der Beschuldigte befand sich seit dem 10. Juni 2012 im Gewahrsam der tansanischen Behörden.

   Der Beschuldigte ist unter anderem dringend verdächtig, sich ab Mai 2010 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "al Qaida" beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).

   Der Beschuldigte soll Anfang April 2010 von Deutschland in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist sein. Dort soll er sich alsbald nach seiner Ankunft der ausländischen terroristischen Vereinigung "al Qaida" mit dem Ziel angeschlossen haben, sich an deren gewaltsamen Jihad zu beteiligen. Nach einer kurzfristigen Hinwendung zu einer anderen Organisation Anfang August 2010 soll er ab Mitte August 2010 erneut in das Verbandsleben der "al-Qaida"
eingegliedert gewesen sein. Er soll im Umgang mit Waffen geschult worden sein. Zu seinen Aufgaben soll es gehört haben, Gelder zur Finanzierung von Munition und Waffen sowie zur Bezahlung von Selbstmordattentätern zu beschaffen. Zudem soll er damit befasst gewesen sein, Kämpfer für die Organisation anzuwerben. Nach einem seit Beginn des Jahres 2011 andauernden Aufenthalt in Somalia soll der Beschuldigte Anfang Mai 2012 aus bislang unbekannten Gründen von dort nach Kenia und anschließend nach Tansania gereist sein.

   Er ist heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden, der ihm den Haftbefehl eröffnet hat.

Quelle: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Dienstag, 12. Juni 2012

47-jähriger Deutsch-Marokkaner Mohammed B. - Anklage wegen mutmaßlicher Spionage



Karlsruhe -   Die Bundesanwaltschaft hat am 9. Mai 2012 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin gegen

   den 47-jährigen deutschen und marokkanischen Staatsangehörigen Mohammed B.

   Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr.
1, 2 StGB) und Urkundenfälschung (§ 267 StGB) erhoben.

   Dem Angeschuldigten wird in der nunmehr zugestellten Anklageschrift vorgeworfen, ab Januar 2011 Informationen über in Deutschland lebende Marokkaner an den marokkanischen Nachrichtendienst weitergegeben zu haben.

   Im Einzelnen wird in der Anklageschrift von folgendem Sachverhalt
ausgegangen:

   Der Angeschuldigte hat für seine nachrichtendienstlichen Auftraggeber vor allem marokkanische Oppositionelle und Anhänger der "Frente Polisario", einer Befreiungsbewegung für die Westsahara, ausgespäht. So berichtete er seinen Führungsoffizieren etwa über eine Veranstaltung mit einem Repräsentanten der "Frente Polisario" in Berlin. Zudem veranlasste er, dass Informationen über die in Berlin ansässige "Projektgruppe Westsahara" zusammengetragen und an seine Auftraggeber weitergeleitet wurden. Außerdem berichtete er seinen Auftraggebern über die Haltung eines Gelehrten und eines Botschaftsangehörigen zur marokkanischen Staatsführung.

   Für seine Dienste erhielt der Angeschuldigte im Jahr 2011 einen Agentenlohn von 22.800 Euro. Um die Herkunft des Geldes zu verschleiern, stellte der Angeschuldigte Rechnungen über angebliche Werbeveranstaltungen für die staatliche marokkanische Fluggesellschaft aus.

   Der Angeschuldigte wurde am 15. Februar 2012 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshof vom 14.
Februar 2012 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 5/2012 vom 15.
Februar 2012) und befand sich bis 5. Juni 2012 in Untersuchungshaft.
Der Haftbefehl war am 4. Juni 2012 außer Vollzug gesetzt worden, nachdem der Angeschuldigte den Tatvorwurf der geheimdienstlichen Agententätigkeit eingeräumt hatte.

Quelle:Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Donnerstag, 31. Mai 2012

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der PKK



Die Bundesanwaltschaft hat am 14. Mai 2012 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen

   den 46-jährigen türkischen Staatsangehörigen Ali Ihsan K.

   wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) erhoben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB).

   In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

   Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) strebt einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an. Sie verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die vorwiegend im Südosten der Türkei Attentate auf türkische Polizisten und Soldaten verüben. Seit
2004 begehen Terrorkommandos der PKK zudem Sprengstoff- und Brandanschläge in türkischen Großstädten und Tourismuszentren im westlichen Teil des Landes, die in der Zivilbevölkerung zu Verletzten und Todesopfern führten. Die PKK verfügt über ihre Europaorganisation "Kurdische Demokratische Gesellschaft" (CDK) auch in Deutschland und anderen Ländern Westeuropas über feste Organisationsstrukturen. Dort haben ihre Mitglieder vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und PKK-Anhänger für den Guerillakampf zu rekrutieren.

   Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, von Mai 2007 bis September 2008 als hauptamtlicher Kader für die PKK tätig gewesen zu sein. Zunächst leitete er das Gebiet Hamburg. Ab Juni 2007 war er - nunmehr als Leiter der Region Hamburg - zudem für die Gebiete Kiel, Bremen und Oldenburg zuständig. Er war vor allem für die Spenden- und Beitragssammlungen der PKK in seiner Region verantwortlich. Außerdem stellte er sicher, dass genügend PKK-Anhänger aus seinem Zuständigkeitsbereich an Veranstaltungen und Demonstrationen der Organisation teilnahmen. Im April 2008 reiste der Angeschuldigte zu den Guerillaeinheiten der PKK in den Nordirak, wo er sich bis September 2008 aufhielt.

   Der Angeschuldigte wurde am 12. Oktober 2011 festgenommen. Er befindet sich in Untersuchungshaft


Quelle: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) 

Dienstag, 29. Mai 2012

GBA: Die Bundesanwaltschaft ordnet die Freilassung eines mutmaßlichen Unterstützers und eines mutmaßlichen Gehilfen der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" an



Die Bundesanwaltschaft hat heute beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Aufhebung der Haftbefehle gegen die Beschuldigten Carsten S.  und Matthias D. beantragt und deren Freilassung angeordnet.

   Der Beschuldigte Carsten S. ist dringend verdächtig, den mutmaßlichen Mitgliedern der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" Ende 1999 oder Anfang 2000 gemeinsam mit dem Beschuldigten Ralf W. die Tatwaffe zu den Morden an neun Mitbürgern ausländischer Herkunft der Jahre 2000 bis 2006 beschafft und sich daher wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen strafbar gemacht zu haben (§ 211, § 27 StGB).

   Aufgrund der aktuellen Ermittlungen ist der Haftgrund der Fluchtgefahr gegen ihn entfallen, so dass seine Entlassung anzuordnen war. Der Beschuldigte hat sich umfassend zum Tatvorwurf eingelassen und entscheidend zur Tataufklärung beigetragen. Er hat sich glaubhaft von rechtsradikalem Gedankengut abgewandt und seit spätestens 2001 keine Kontakte mehr in rechtsextremistische Kreise. Seit heute liegt der Bundesanwaltschaft zudem eine sachverständige Beurteilung vor, wonach bei dem zur Tatzeit 19-jährigen Beschuldigten die Anwendung von Jugendstrafrecht zu erwarten ist.

   Angesichts der damit verbundenen geminderten Straferwartung und der festen sozialen Bindungen des Beschuldigten besteht deshalb keine Gefahr mehr, dass er sich dem Strafverfahren durch eine Flucht entziehen wird. Die Bundesanwaltschaft hat daher heute beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Aufhebung des Haftbefehls beantragt und die Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft angeordnet.

   Der Beschuldigte Matthias D. befindet sich seit 11. Dezember 2011 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. Dezember 2011 in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, die terroristische Vereinigung "NSU" in zwei Fällen unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, § 53 StGB).

   Im Lichte der Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs über den Haftbefehl gegen den Beschuldigten Holger G. vom 25. Mai 2012 kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die gegen den Beschuldigten vorliegenden Verdachtsmomente die Fortdauer der Untersuchungshaft tragen. Daher sah sich die Bundesanwaltschaft veranlasst, beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Aufhebung des Haftbefehls zu beantragen und die Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft anzuordnen.

   Über die Frage der Anklageerhebung gegen die beiden Beschuldigten wird die Bundesanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen entscheiden.

Quelle: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Freitag, 25. Mai 2012

Überstellung eines mutmaßlichen Mitglieds der "Deutschen Taliban Mujahideen" (DTM)



Am 22. Mai 2012 wurde der 26-jährige deutsche Staatsangehörige Thomas U. aus der Türkei zum Zwecke der Strafverfolgung nach Deutschland überstellt. Er war am 3. September 2010 aufgrund eines Festnahmeersuchens der Bundesanwaltschaft in Istanbul/Türkei festgenommen worden und befand sich seither in der Türkei in Haft.
Rechtsgrundlage hierfür war ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 22. Juli 2010.

   Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich zumindest von Januar 2010 bis Anfang Juli 2010 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Deutsche Taliban Mujahideen" (DTM) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).

   Der Beschuldigte soll Ende September 2009 von Deutschland in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist sein und sich spätestens im Januar 2010 der DTM angeschlossen haben. Er soll in Propagandavideos der terroristischen Vereinigung aufgetreten sein und sich an deren gewaltsamen Jihad beteiligt haben.

   Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen wird.

Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Freitag, 4. Mai 2012

Anklage gegen vier mutmaßliche Al Qaida-Mitglieder - sogenannte Düsseldorfer Zelle



Die Bundesanwaltschaft hat am 26. April 2012 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

   den 30-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen Abdeladim El-K., den 32-jährigen deutschen und marokkanischen Staatsangehörigen Jamil S., den 20-jährigen deutschen und iranischen Staatsangehörigen Amid C. sowie den 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Halil S.

   wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Al Qaida erhoben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Die Angeschuldigten sollen im Auftrag der Al Qaida-Führung geplant haben, einen Terroranschlag in Deutschland zu verüben. Der Angeschuldigte El-K. ist zudem hinreichend verdächtig, diese beabsichtigte schwere staatsgefährdende Gewalttat im Rahmen einer Ausbildung in einem Al Qaida-Lager vorbereitet zu haben (§ 89a Abs. 1, 2 Nr. 1 StGB). Dem Angeschuldigten Halil S. werden darüber hinaus zahlreiche - überwiegend gewerbs- und bandenmäßig begangene - Urkundenfälschungen und Betrugstaten sowie ein Computerbetrug vorgeworfen, mit denen er finanzielle Mittel für das Anschlagsvorhaben beschaffen wollte (§ 263 Abs. 1 und 5, § 267 Abs.
1, 3 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 4, § 263a Abs. 1 und 2 i. V. m. § 263 Abs.
3 Satz 2 Nr. 1 StGB).

   In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

   Spätestens Anfang 2010 entschloss sich die Al Qaida-Führung um den inzwischen verstorbenen Shaik Atiyatallah al-Libi, in Europa und insbesondere auch in Deutschland Terroranschläge zu verüben. In der Folgezeit rekrutierte der damalige "Außenminister" der Organisation, Scheich Younis Al Mauretani, deshalb militante Jihadisten, die nach einer Ausbildung im Umgang mit Sprengstoff und Verschlüsselungstechniken in Europa Al Qaida-Zellen aufbauen sollten.
Mit dem Aufbau einer Zelle zur Begehung von Anschlägen in Deutschland beauftragte die Al Qaida-Führung den Angeschuldigten El-K.

   El-K. hatte sich im Jahr 2009 entschlossen, am gewaltsamen Jihad in Afghanistan teilzunehmen. Er reiste deshalb im Januar 2010 in ein Al Qaida-Ausbildungslager im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet, wo er im Umgang mit Schusswaffen sowie in der Herstellung von Sprengstoffen und elektronischen Zündvorrichtungen unterrichtet wurde. Zudem wurde er in die Verschlüsselungsmethoden und -programme der Terrororganisation eingewiesen und erhielt Zugriff auf Bombenbauanleitungen sowie Computerprogramme zur Produktion von Bekennervideos.

   Im Mai 2010 reiste El-K. im Auftrag der Al Qaida-Führung nach Deutschland und rekrutierte die ihm aus seiner Studienzeit bekannten Mitangeschuldigten Jamil S., Amid C. und Halil S. für ein Anschlagsvorhaben. Die Attentatspläne wurden zunächst durch die Ausweisung des Angeschuldigten El-K. im Juli 2010 durchkreuzt. Mit Hilfe des Angeschuldigten Jamil S. gelang es El-K. jedoch, Ende November 2010 mit falschen Ausweispapieren erneut nach Deutschland einzureisen. Nunmehr begannen die Angeschuldigten, das Anschlagsvorhaben vorzubereiten. Zunächst indoktrinierte El-K. die Mitangeschuldigten mit den Zielen und Strategien von Al Qaida. Zudem unterrichtete er sie in konspirativem Verhalten und bereitete sie durch Kampfsporttraining auf das beabsichtigte Attentat vor. Daneben informierte El-K. sich ab Dezember 2010 über die Sicherheitsvorkehrungen an öffentlichen Gebäuden, Flughäfen und Bahnhöfen. Der Angeschuldigte Jamil S. nahm El-K. in seine Wohnung in Düsseldorf auf und sorgte für dessen Lebensunterhalt. Außerdem sollte er bei der Herstellung des Sprengstoffes mitwirken. Den beiden weiteren Angeschuldigten kamen vor allem logistische Aufgaben zu. So war Amid C. dafür verantwortlich, die verschlüsselte Kommunikation der Angeschuldigten sowohl untereinander als auch mit der Al Qaida-Führung sicherzustellen. Zudem bemühte er sich gemeinsam mit El-K. darum, weitere Personen für das Anschlagsvorhaben zu gewinnen.
Der Angeschuldigte Halil S. beschaffte zahlreiche Kontodaten mit den dazugehörigen Personalien, die für Vermögensstraftaten zur Finanzierung des Anschlagsvorhabens oder für die Internetbestellung von Chemikalien für das geplante Sprengstoffattentat verwendet werden sollten.

   Nach einem Aufenthalt des Angeschuldigten El-K. in Marokko von Januar bis März 2011 suchten El-K. und Jamil S. ab Anfang April 2011 nach Möglichkeiten, Wasserstoffperoxid, Aceton und weitere für die Herstellung von Sprengsätzen nötige Materialien zu beschaffen. Zudem brachte El-K. dem Angeschuldigten Jamil S. bei, aus handelsüblichen Grundstoffen Sprengstoff herzustellen. Ende April 2011 versuchten sie in der Wohnung des Angeschuldigten Jamil S. aus Grillanzündern Hexamin für Initialsprengstoff zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund ließ die Bundesanwaltschaft die Angeschuldigten Abdeladim El-K., Jamil S. und Amid C. am 29. April 2011 in Düsseldorf und Bochum festnehmen (vgl. Pressemitteilung Nr.18/2011 vom 30. April 2011).
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen beabsichtigten die Angeschuldigten, einen aufsehenerregenden Terroranschlag in Deutschland zu verüben. Ein konkretes Anschlagsziel hatten sie allerdings noch nicht ausgewählt.

   Dem Angeschuldigten Halil S. gelang es zunächst, seine Identität zu verschleiern und einer Festnahme zu entgehen. Den Vorgaben der Al Qaida-Führung entsprechend verfolgte er die Anschlagspläne in der Folgezeit weiter. Zum einen versuchte er, Schusswaffen nebst Munition zu beschaffen, zum anderen beging er Vermögensstraftaten, um das Anschlagsvorhaben zu finanzieren. Gemeinsam mit mehreren gesondert von der Staatsanwaltschaft Kiel verfolgten Personen verübte er zahlreiche Betrugstaten über eine Internetverkaufsplattform. Um seine Entdeckung zu verhindern, verwendete er dabei gefälschte Ausweispapiere und nutzte Wohnungen, die er unter Falschpersonalien angemietet hatte. Er wurde am 8. Dezember 2011 in Bochum festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 44/2011 vom 8. Dezember 2011). Die mutmaßlichen Mittäter der Betrugstaten hatte er nicht in seine Anschlagspläne eingeweiht.

   Die Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)


Freitag, 17. Februar 2012

Festnahme eines Deutsch Marokkaners wegen mutmaßlicher Spionage




Die Bundesanwaltschaft hat heute Morgen in Berlin aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2012 den 56-jährigen deutschen und marokkanischen Staatsangehörigen Mohammed B.   wegen des dringenden Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) festnehmen lassen. Zudem wurden neben der Wohnung des Festgenommenen und den Räumlichkeiten eines Vereins auch die Wohn- und Geschäftsräume zweier weiterer Beschuldigter durchsucht. Unter der Sachleitung der Bundesanwaltschaft waren etwa 60 Beamte des Landeskriminalamts Berlin an dem Einsatz beteiligt.

Der Beschuldigte Mohammed B. ist dringend verdächtig, Informationen über in Deutschland lebende Marokkaner an den marokkanischen Geheimdienst weitergegeben zu haben. Insbesondere soll er Informationen über Anhänger der Widerstandsbewegung für die Westsahara "Frente Polisario" beschafft haben.

Der Beschuldigte wurde heute Nachmittag in Berlin dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Mit den weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Landeskriminalamt Berlin beauftragt.

Quelle: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)