Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 11. Mai 2015 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle Anklage gegen den 27-jährigen deutschen und tunesischen Staatsangehörigen Ayoub B. und den 26-jährigen deutschen und tunesischen Staatsangehörigen Ebrahim H. B. erhoben. Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich von Anfang Juni bis Mitte August 2014 als Mitglieder in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat Irak und Großsyrien"
(ISIG) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).
Dem Angeschuldigten Ayoub B. wird darüber hinaus zur Last gelegt, in Syrien eine Waffenausbildung durchlaufen und anschließend eine Waffe nebst Munition sowie zwei Handgranaten erhalten zu haben. Er ist daher auch wegen Vorbereitens einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargestellt:
I. Die militant-religiöse Vereinigung "Islamischer Staat Irak und Großsyrien" (ISIG) hat sich zum Ziel gesetzt, auf dem Gebiet des Irak und der heutigen Staaten Syrien, Libanon, Jordanien und Palästina einen allein auf dem islamischen Recht der Sharia basierenden Gottesstaat zu errichten. Hierzu will sie die Regierung im Irak sowie das Regime des syrischen Machthabers Assad stürzen. Dies versucht sie, im offenen militärischen Bodenkampf gegen Regierungstruppen und konkurrierende Widerstandsgruppen zu erreichen. Zudem ist sie für
Sprengstoff- und Selbstmordanschläge sowie für Entführungen, Erschießungen und spektakulär inszenierte, grausame Hinrichtungen verantwortlich. Im Sommer 2014 rief die Vereinigung das Kalifat aus und benannte sich in "Der Islamische Staat" (IS) um. Muslime weltweit sind aufgefordert, sich ihrem Befehlshaber Abu Bakr al-Baghdadi zu unterwerfen. Die Organisation erhebt damit den Führungsanspruch innerhalb der globalen jihadistischen Bewegung.
II. Getragen von einer radikal-religiösen Einstellung fassten die Angeschuldigten im Frühjahr 2014 den Entschluss, sich am militanten Jihad des ISIG zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund reisten sie Ende Mai in die Türkei und gelangten mit Hilfe von Mittelsmännern des ISIG über die türkisch-syrische Grenze in ein sogenanntes Auffanglager der Vereinigung in Syrien. Dort unterzogen sie sich einer sogenannten Sicherheitsüberprüfung und übergaben dem ISIG ihr mitgeführtes Bargeld von insgesamt etwa 5.000 bis 6.000 Euro sowie ihre Mobiltelefone. Anschließend wurden die Angeschuldigten in ein Ausbildungslager der Organisation verlegt. Der Angeschuldigte Ayoub B. absolvierte erfolgreich eine mehrwöchige Waffenausbildung und nahm ab Ende Juli an Kampfeinsätzen des ISIG im Irak teil.
Zunächst barg er Tote und Verletzte vom Schlachtfeld. Ab Anfang August beteiligte er sich dann wiederholt an militärischen Offensiven des ISIG, darunter an Kämpfen um die syrisch-irakische Grenzstadt Bukamal. Der Angeschuldigte Ebrahim H. B. erklärte hingegen wenige Tage nach Beginn der Waffenausbildung, einen Selbstmordanschlag im Irak begehen zu wollen. Er reiste daher im August gemeinsam mit weiteren Mitgliedern des ISIG nach Bagdad, um dort einen solchen Anschlag vorzubereiten und auszuführen. Letztlich konnte er sein Vorhaben jedoch nicht in die Tat umsetzen, weil ein Teil der Gruppe verhaftet wurde. Darüber hinaus bemühten sich die beiden Angeschuldigten während ihres Aufenthalts in Syrien, in Chatkommunikationen neue Mitglieder für die Vereinigung zu gewinnen und sie zur Ausreise nach Syrien zu bewegen, was dem Angeschuldigten Ayoub B. im Falle eines Chatteilnehmers auch gelang.
Ende August und im September 2014 kehrten die Angeschuldigten Ayoub B. und Ebrahim H. B. nach Deutschland zurück. Sie befinden sich seit ihren Festnahmen im November 2014
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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