Am gestrigen Donnerstag, dem 21. Mai 2015, führte eine
einfache Routinekontrolle schließlich zur Festnahme von zwei Personen. Dabei
entwickelte sich das Ganze von der Feststellung einer einfachen
Ordnungswidrigkeit bis zur schwerwiegenden Straftat. Zunächst beobachtete eine
Streife der Bundespolizeiinspektion Klingenthal am Vormittag in
Johanngeorgenstadt einen aus Tschechien kommenden silberfarbenen Pkw VW Fox mit
deutschem Kennzeichen. In Breitenbrunn wurde das Fahrzeug angehalten und die
beiden männlichen Insassen im Alter von 22 bzw. 27 Jahren einer Kontrolle
unterzogen. Dabei konnten die aus dem Raum Zwickau stammenden Personen zunächst
keinerlei Personaldokumente vorweisen, die sie jedoch im Zusammenhang mit dem
beobachteten Grenzübertritt hätten mitführen müssen. Im Zuge weitergehender
Überprüfungen wurde ermittelt, dass der 27-jährige Fahrzeugführer als
Betäubungsmittelkonsument polizeibekannt ist.
Eigenen Angaben zufolge hatten beide Personen am Vortag
auch Betäubungsmittel konsumiert. Aus dem daraufhin vor Ort durchgeführten
Drogenschnelltest ergab sich gegen den Fahrzeugführer der Tatvorwurf des
Fahrens unter berauschenden Mitteln. Außerdem ist er aktuell nicht im Besitz
einer Fahrerlaubnis. Die sich auf Grund der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse
nun vertiefende Kontrolle beider Männer führte zur Feststellung mehrerer
kleinerer Mengen unterschiedlicher Betäubungsmittel bei den Personen bzw. im
Fahrzeug. Zudem wurde auch ein als Taschenlampe getarnter Elektroschocker, ein
in Deutschland verbotener Gegenstand, aufgefunden. Schlussendlich beobachtete
ein Zeuge die Kontrolle der Personen und teilte der Polizei mit, dass einer der
Beiden während der polizeilichen Maßnahmen etwas weggeworfen habe. Dieser
Hinweis führte schließlich noch zum Auffinden einer Menge von etwa
achtundsechzig Gramm Crystal Meth in unmittelbarer Nähe des Anhalteortes.
Daraufhin wurden beide Beschuldigte vorläufig festgenommen und für weitere
Ermittlungen dem Zollfahndungsamt Dresden überstellt. Der 27-jährige Fahrer des
Pkw wurde am heutigen Freitag dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt.
Dieser erließ gegen ihn Untersuchungshaftbefehl. Gegen den 22-jährigen
Beifahrer wurde kein Haftbefehl beantragt. Er wurde wieder auf freien Fuß
gesetzt.
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