Der Ermittlungsrichter
am Amtsgericht Görlitz hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz am 8. Mai
2015 einen Untersuchungshaftbefehl gegen einen 21-Jährigen Tunesier erlassen,
dem versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
vorgeworfen wird.
Danach ist der Mann
dringend verdächtig, am 7. Mai 2015 gegen 2 Uhr im Treppenhaus des
Asylbewerberheimes in Zittau, Sachsenstraße, einen 31-jährigen Landsmann nach
einer vorangegangenen wörtlichen und tätlichen Auseinandersetzung mit
Faustschlägen, Fußtritten und unter Einsatz einer zerbrochenen Wodkaflasche
derart massiv attackiert und verletzt zu haben, dass Lebensgefahr eintrat. Nur
durch sofortige medizinische Hilfe konnte das Opfer, das zur Behandlung nach
Dresden geflogen werden musste, seine schweren Schädelverletzungen überleben
und ein Erstickungstod durch Einatmung von Blut verhindert werden.
Auch nach seiner
Festnahme agierte der Tatverdächtige weiter aggressiv. Weil er sich ihm
angelegtes Verbandsmaterial abriss und in der Zelle mehrfach selbst verletzte,
wurde der wiederholte Einsatz eines Notarztes erforderlich und der Beschuldigte
schließlich zur Ruhigstellung fixiert.
Der Nachweis der dem
21-Jährigen angelasteten Tat gestaltete sich unproblematisch, da das gesamte
Handlungsgeschehen von den im Flur des Asylbewerberheimes installierten
Videoanlagen aufgezeichnet wurde.
Mit der Begutachtung
der Verletzungen von Tatverdächtigem und Opfer wurde die Rechtsmedizin aus
Dresden beauftragt.
Die Mordkommission der
Kriminalpolizeiinspektion Görlitz hat die Ermittlungen übernommen.
Totschlag ist
mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren bedroht.
Quelle: PD Görlitz / Staatsanwaltschaft Görlitz
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