BPOLI LUD: Franzose schleust Russin und deren Tochter
Görlitz (ots) - Am Morgen des 30.04. gegen 03.00 Uhr nahmen Bundespolizisten an der Autobahnanschlussstelle Kodersdorf einen 55-jährigen Franzosen vorläufig fest. Der Mann, der im Übrigen selbst russische Wurzeln hat steht im Verdacht, eine 56-jährige Russin und deren 15-jährige Tochter mit seinem Chrysler Voyager ins Bundesgebiet eingeschleust zu haben. Ersten Aussagen zufolge wollte oder sollte er die Frau und das Mädchen nach Dresden bringen. Gegenwärtig werden der Schleuser und die Geschleusten vernommen.
BPOLI LUD: Bundespolizei unterbindet Einreisen mit erschlichenen Visa
Görlitz (ots) - In insgesamt fünf Fällen, die seit Mitternacht festgestellt wurden, hat die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf die Einreise ukrainischer Staatsangehöriger unterbunden.
Zunächst wurde ein ukrainisches Geschwisterpaar in einem polnischen Reisebus bei Kodersdorf aufgegriffen. Der aufgegriffenen 56-Jährigen und ihrem 49-jährigen Bruder wird vorgeworfen, litauische Touristenvisa rechtswidrig erlangt und diese anschließend für die Einreise nach Deutschland gebraucht zu haben. Um die Ausreise des Paares in die Ukraine zu gewährleisten, wurde bei den polnischen Behörden ein Antrag auf Genehmigung der Durchreise gestellt. Nur wenige Minuten später sind an gleicher Stelle zwei Frauen (41, 68) sowie ein Mann (45) in Gewahrsam genommen worden, die zuvor mit einem ukrainischen Linienbus ins Bundesgebiet gelangt waren. Erste Ermittlungen ergaben, dass die Personen mit erschlichenen polnischen Visa nach Bayern fahren wollten. Auch ihnen wurde nach Annullierung der Visa die Abschiebung angedroht, sie zur Ausreise aufgefordert.
Ein vergleichbarer Antrag auf Durchreise war hier nicht erforderlich, weil alle glaubhaft versichern konnten, Deutschland auf dem Luftweg zu verlassen.
BPOLI LUD: Per Haftbefehl gesucht und festgenommen
Görlitz (ots) - Zwei per Haftbefehl gesuchte Männer sind gestern durch die Bundespolizei festgenommen worden. Die erste Festnahme ereignete sich am Nachmittag an der Autobahn bei Kodersdorf. Der festgenommene 26-jährige polnische Staatsangehörige konnte sich später für 240,00 Euro gewissermaßen freikaufen. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen Diebstahls vor. Ungünstiger dagegen lief es am Abend für einen 54-jährigen Deutschen. Die Geldstrafe (1.375,00 Euro), die das Amtsgericht Euskirchen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Mann angeordnete hatte, blieb auch nach dessen Mitnahme zum Bundespolizeirevier wegen akut fehlender Barmittel offen. Vom Aufgriffsort, dem Görlitzer Stadtpark, ging es deshalb schließlich direkt in eine Justizvollzugsanstalt.
BPOLI LUD: Missbrauch von Ausweispapieren, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Ausweis ungültig
Görlitz (ots) - Bereits gestern Vormittag war eine Streife der gemeinsamen deutsch-polnischen Fahndungsgruppe auf der Autobahn bei Kodersdorf auf einen spanischen Kleintransporter aufmerksam geworden.
Nachdem die Beamten den Peugeot Boxer angehalten hatten und vom Fahrer - einem Osteuropäer - entsprechende Dokumente verlangten, händigte dieser einen spanischen Führerschein aus. Obwohl absolut klar war, dass er dem unbekannten Südländer, der auf dem Lichtbild des Scheins zu erkennen war, in keiner Weise auch nur ähnlich sah, behauptete er felsenfest, ein Spanier zu sein. Weil auch der spanische Ausweis seiner Begleiterin ungültig war, wurden beide zur Dienststelle mitgenommen. Hier löste sich das Rätsel um Fahrer und Beifahrerin. Weil in ihrer Handtasche ein polnischer Reisepass gefunden wurde, konnte damit ihr Begleiter als 22-jähriger polnischer Staatsangehöriger identifiziert werden. Wegen des missbräuchlich verwendeten, originalen spanischen Führerscheins wurde gegen ihn Anzeige wegen des Verdachts des Missbrauchs von Ausweispapieren erstattet. Dazu kam eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ermittlungen hatten nämlich ergeben, dass die spanischen Behörden wegen verschiedener Verkehrsverstöße den Führerschein unlängst "kassierten". Unterdessen zahlte die 26-jährige "echte" Spanierin ein Verwarngeld i. H. v. 25,00 Euro, weil sie kein gültiges Dokument mitführte.
BPOLI DD: Urkundenfälschung, Betrug und ein Haftbefehl - Bundespolizei Dresden stellt kriminelles Pärchen fest
Coswig/Dresden (ots) - Am gestrigen Tag wurde die Bundespolizei zur S-Bahn der Linie S1 in Dresden-Neustadt gerufen. Eine Zugbegleiterin hatte eine weibliche Russin (27) kontrolliert, und Unregelmäßigkeiten am Fahrschein festgestellt. Diese war in Begleitung eines litauischen Staatsangehörigen (27). Durch die Einsatzkräfte wurde festgestellt, dass die benutzte Tageskarte der russischen Staatsangehörigen im Bereich des Entwerterfeldes mechanisch manipuliert, und somit verfälscht, war. Weiterhin ergab sich bei der Kontrolle, dass auch die vorgezeigte Kundenkarte des VVO nicht in Ordnung war. Hier lag der Austausch des Lichtbildes vor. Da die junge Frau nicht allein war, wurden bei der litauischen Begleitperson ebenfalls die Daten überprüft. Die Beamten staunten nicht schlecht, da der Litauer mittels Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Betruges gesucht wurde. Weiterhin bestand eine Aufenthaltsermittlung wegen des Erschleichens von Leistungen. Die junge Russin wird sich nun wegen Urkundenfälschung und Betruges verantworten müssen. Der junge Litauer konnte nach Entrichtung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 173,50 Euro und der Durchführung der polizeilichen Maßnahmen zur Aufenthaltsermittlung, ebenfalls die Dienststelle verlassen.
BPOLI L: Die Bundespolizeiinspektion Leipzig informiert anlässlich des Demonstrationsgeschehens am 04. Mai 2015
Leipzig (ots) - Am Montag, 04. Mai 2015 werden zahlreiche versammlungsrechtliche Veranstaltungen im Stadtgebiet Leipzig stattfinden. Dadurch kann es zu einer erhöhten Frequentierung des Hauptbahnhofes Leipzig sowie aller umliegenden Bahnhöfe und Haltepunkte kommen. Der Einsatz der Bundespolizei ist darauf ausgerichtet, die friedliche An- und Abreise der Versammlungsteilnehmer zu überwachen und Gefahren für Reisende und Bahnanlagen abzuwehren.
Die Bundespolizei weist ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Gleisanlagen an den nicht dafür vorgesehenen Stellen lebensgefährlich und verboten ist. Eine Zuwiderhandlung wird strafrechtlich verfolgt.
Medienvertreter können ihre Anfragen während des Einsatzes an die Führungsstelle der Bundespolizei - Pressestelle - unter der Telefonnummer 0172 / 3051280 richten.
Internetseite: www.bahn.de/aktuell.
Quelle: Bundespolizei
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