BPOLI KLT: Bundespolizei vereitelt bewaffnete Verbringung
von Betäubungsmitteln nach Deutschland
Klingenthal
(ots) - Am vergangenen Sonntag, dem 3. Mai 2015, hielten Beamte der
Bundespolizeiinspektion Klingenthal am Abend in Zwota einen Pkw Ford Mondeo an
und kontrollierten die drei männlichen Insassen im Alter von 32, 36 und 39
Jahren. Im Rahmen der anfänglichen Kontrollmaßnahmen erhärtete sich der
Verdacht, dass die Personen gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben
könnten.
Die daraufhin eingehendere Kontrolle förderte bei dem
39-Jährigen aus Thüringen eine Plastiktüte mit etwa 26 Gramm Crystal mit einem
Straßenverkaufswert von ungefähr zweitausend Euro zutage. Zudem führte der Mann
zwei Messer, ein Einhand- sowie eine Cuttermesser, zugriffsbereit mit. Dieser
Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und für weitere Ermittlungen dem Zollfahndungsamt
Dresden überstellt.
Die Person wurde am gestrigen Montag dem zuständigen
Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ gegen den Beschuldigten
Haftbefehl. Wenngleich beide Messer zwar nicht dem Waffengesetz unterliegen,
befanden sie sich jedoch in seinem unmittelbaren Zugriffsbereich, so dass ihm
deshalb die bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
vorgeworfen wird. Allein deshalb erhöht sich die gesetzliche Strafandrohung
einer Freiheitsstrafe von zwei auf bis zu fünf Jahren. Die beiden anderen
Personen wurden auf freiem Fuß belassen.
Dresden (ots) -
Am Abend des 5. Mai wurde durch Bundespolizisten ein 33-jähriger Deutscher am
Flughafen Dresden festgenommen, da gegen diesen 6 Haftbefehle der
Staatsanwaltschaften Berlin und Dresden bestanden.
BPOLI EBB: Feststellung der Bundespolizei
Vierkirchen:
(ots) - Am 04.05.2015 gegen 03:40 Uhr wurde ein 38- jähriger ukrainischer
Staatsangehöriger als Insasse in einem ukrainischen Linienbus mit dem Fahrziel
Bonn, auf der BAB 4, auf dem Rastplatz Wacheberg Nord kontrolliert. Der Mann
konnte sich zur Kontrolle mit einem gültigen ukrainischen Reisepass ausweisen.
Im Reisepass befand sich zur Legitimation der Einreise ins Gebiet der
Schengener Vertragsstaaten ein gültiges polnisches Schengenvisum. Das Visum war
ausgestellt für den Zweck einer geschäftlichen Tätigkeit in Polen. Die Person
gab zu verstehen, aus der Ukraine zu kommen und für drei Tage seinen Bruder in
Frankfurt a.M. besuchen zu wollen. Danach hatte er vor, wieder in die Ukraine
zurück zu fahren. Die Frage nach einer geschäftlichen Tätigkeit in Polen wurde
durch die Person verneint. Aufgrund dieser Angaben begründete sich der
Verdacht, dass der ukrainische Staatsangehörige bei der Visumsbeantragung
falsche Angaben zum tatsächlichen Zweck der Reise gemacht hat. Wegen des
Verdachts des Gebrauches eines durch unrichtige oder unvollständig gemachte
Angaben erworbenen Visums im Rechtsverkehr und somit der unerlaubten Einreise
sowie des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet, wurde der Mann in Gewahrsam
genommen und in die Diensträume des Bundespolizeireviers in Bautzen verbracht.
Das Schengenvisum wurde annulliert und nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen und der Anzeigenerstattung wurde die Person mit der Aufforderung zur
Ausreise auf freien Fuß gesetzt.
Vierkirchen:
(ots) - Am 04.05.2015 gegen 03:40 Uhr wurde ein 38- jähriger ukrainischer
Staatsangehöriger als Insasse in einem ukrainischen Linienbus mit dem Fahrziel
Bonn, auf der BAB 4, auf dem Rastplatz Wacheberg Nord kontrolliert. Der Mann
konnte sich zur Kontrolle mit einem gültigen ukrainischen Reisepass ausweisen.
Im Reisepass befand sich zur Legitimation der Einreise ins Gebiet der
Schengener Vertragsstaaten ein gültiges polnisches Schengenvisum. Das Visum war
ausgestellt für den Zweck einer geschäftlichen Tätigkeit in Polen. Die Person
gab zu verstehen, aus der Ukraine zu kommen und für drei Tage seinen Bruder in
Frankfurt a.M. besuchen zu wollen. Danach hatte er vor, wieder in die Ukraine
zurück zu fahren. Die Frage nach einer geschäftlichen Tätigkeit in Polen wurde
durch die Person verneint. Aufgrund dieser Angaben begründete sich der
Verdacht, dass der ukrainische Staatsangehörige bei der Visumsbeantragung
falsche Angaben zum tatsächlichen Zweck der Reise gemacht hat. Wegen des
Verdachts des Gebrauches eines durch unrichtige oder unvollständig gemachte
Angaben erworbenen Visums im Rechtsverkehr und somit der unerlaubten Einreise
sowie des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet, wurde der Mann in Gewahrsam
genommen und in die Diensträume des Bundespolizeireviers in Bautzen verbracht.
Das Schengenvisum wurde annulliert und nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen und der Anzeigenerstattung wurde die Person mit der Aufforderung zur
Ausreise auf freien Fuß gesetzt.
BPOLI EBB: Vermeintliche Einbrecher gestellt
Ebersbach: (ots)
- Am 04.05.2015 gegen 19:20 Uhr erhielt die Einsatzleitstelle der
Bundespolizeiinspektion Ebersbach einen Anruf eines Anwohners, dass zwei
Personen in eine leer stehende Villa auf der Röntgenstraße in Ebersbach
eingedrungen sind und sich darin aufhalten. Es werden strafbare Handlungen
vermutet. Daraufhin erreichten kurze Zeit später zwei Streifen das Objekt und
konnten unmittelbar davor einen 34-jährigen tschechischen Staatsbürger stellen,
der vermutlich als Warnposten fungieren sollte. Kurze Zeit später trifft eine
Streife der Landespolizei am Tatort ein. Durch die Beamten wurde festgestellt,
dass sich die Täter über ein angelehntes Fenster auf der Rückseite des Gebäudes
Zugang in dieses verschafft hatten und sich ohne Berechtigung darin aufhielten.
Nach Umstellen des Objektes begaben sich zwei Beamte hinein und konnten nach
kurzer Zeit darin einen weiteren 22-jährigen tschechischen Staatsangehörigen feststellen.
Durch die Beamten der Landespolizei erfolgten eine Identitätsfeststellung und
die Durchsuchung der beiden Männer.
Diebesgut wurde nicht aufgefunden. Es besteht der
Verdacht der Straftat des Hausfriedensbruchs bei dem im Objekt festgestellten Mann.
Beide Tatverdächtige sind bereits polizeilich bekannt. Nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen wurden beide Männer auf freien Fuß belassen.
BPOLI DD: Regionalbahn mit Steinen und Flaschen beworfen
- Bundespolizei sucht Zeugen
Gröditz/ Riesa/
Großenhain / Meißen (ots) - In den Abendstunden des 30.04.2015 ist die
Regionalbahn 1178 auf dem Weg nach Riesa in der Ortslage Gröditz durch
unbekannte Täter mit Steinen oder Flaschen beworfen worden. Die Bundespolizei
ermittelt wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
Durch den
Lokführer wurde um 20:05 Uhr telefonisch mitgeteilt, dass eine Gruppe von ca.
sechs Jugendlichen (zwei weiblich / vier männlich) von einer Personenbrücke in Gröditz gezielt die
durchfahrende Regionalbahn mit Steinen oder Flaschen beworfen hatte.
Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen unter Hinzuziehung
eines Polizeihubschraubers erbrachten jedoch keine verwertbaren Hinweise auf
die Täter. In unmittelbarer Tatortnähe wurde jedoch eine Veranstaltung zum
1.Mai mit entsprechendem Publikumsverkehr festgestellt. Aufgrund der
derzeitigen Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass die Täter ebenfalls bei
dem Maifeuer waren.
Verletzt wurde glücklicherweise niemand, und das, obwohl
die Regionalbahn mit 80 km/h unterwegs war. Die Auswirkungen eines
auftreffenden Steines wären erheblich gewesen.
Die
Bundespolizei fragt: Wer kann Hinweise zur Tat geben? Wer hat insbesondere eine
Jugendgruppe bei der Tatausführung beobachtet oder kann sich an eine
entsprechende Gruppe in unmittelbarer Nähe der Personenbrücke erinnern? Wer
befand sich am 30.04.2015 in der Regionalbahn und hat etwas beobachtet?
Hinweise nimmt
die Bundespolizeiinspektion Dresden unter der Rufnummer (0351) 81 50 20
entgegen.
BPOLI EBB: Unbelehrbarer Mann wieder in Haft
Hirschfelde:
(ots) - Am 07.05.2015 gegen 05:45 Uhr wurde ein 31-jähriger polnischer
Staatsbürger in einem Zug der ODEG in Hirschfelde ohne gültigen Fahrschein
festgestellt. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass er eigentlich bis
zum
07.11.2015 in der JVA Cottbus einsitzen müsste. Die
Person wurde vorläufig festgenommen und zum Bundespolizeirevier Zittau
verbracht.
Bei einer anschließenden Durchsuchung der Person sowie
seiner mitgeführten Reisetasche wurde kein Entlassungsschein aufgefunden.
Eine telefonische Nachfrage bei der JVA Cottbus ergab
jedoch, dass er am 06.05.2015 vorzeitig aus der Haft entlassen und durch die Landespolizei
Brandenburg nach Polen überstellt wurde. Weiter wurde festgestellt, dass ihm
das Recht auf die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland durch die
Ausländerbehörde Dresden für die Dauer von drei Jahren aberkannt wurde, welches
ihm auch schriftlich bekannt gegeben worden war. Die Person gab an, aus Polen
kommend gestern nach Deutschland wieder eingereist zu sein. Somit besteht der
Verdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes im
Bundesgebiet sowie der Erschleichung von Leistungen. Durch seine unerlaubte und
somit strafbaren Wiedereinreise wurde der Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft
Cottbus vom 26.01.2015 wegen Diebstahl in drei Fällen wieder wirksam, dieser
sieht nun noch eine Restfreiheitsstrafe von 185 Tagen für die Person vor. Der
Mann wurde am 07.05.2015 gegen
15:00 Uhr in die JVA Görlitz eingeliefert.
Quelle: Bundespolizei
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