Am 19.05.2015
gegen 04:10 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion
Ebersbach in Görlitz, OT Hagenwerder einen 32-jährigen polnischen Staatsbürger,
der mit einem PKW VW Golf unterwegs war. Eine Fahndungsüberprüfung ergab, dass
die Person bereits polizeilich in Erscheinung getreten war. Aufgrund dieser
Erkenntnis und der zeitlichen und örtlichen Gegebenheiten, wurde das Fahrzeug
einer Durchsuchung unterzogen. Dabei wurde vor dem Fahrersitz in einer Tasche
ein Reizstoffsprühgerät aufgefunden. Auf Nachfrage gab der Fahrer an, dass es
ihm gehöre. Da dieses Sprühgerät nicht die erforderliche Kennzeichnung mit PTB-
bzw. BKA-Prüfzeichen aufwies, bestand für die eingesetzten Beamten der
Verdacht, dass der Besitz und das Führen des Sprays verboten ist und eine
strafbare Handlung nach dem Waffengesetz vorliegt. Der Beschuldigte erklärte
sich mit der ersatzlosen Einziehung des sichergestellten Reizstoffsprühgerätes
einverstanden und verzichtete auf eine Rückgabe. Nach Beendigung aller
polizeilichen Maßnahmen vor Ort wurde die Weiterreise gestattet.
Quelle: Bundespolizei
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