BPOLI BGH: Mazedonische Schleuser festgenommen
Breitenau (ots)
- Den Einsatzkräften der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel war es in den
Nachtstunden gelungen, zwei Einschleusungen von Ausländern zu unterbinden und
12 Personen im Polizeigewahrsam zu nehmen.
Am 21. Mai 2015
kurz vor Mitternacht, hatten die Bundespolizeibeamten vom Bundespolizeirevier
Breitenau einen BMW und Audi mit mazedonischen Zulassungen im Visier. Neben den
Fahrern (27 Jahre und 23 Jahre) befanden sich in den Fahrzeugen noch weitere 10
Personen aus der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Bei den 10
Personen handelt es sich um zwei Familien, wobei das jüngste gerade fünf Monate
ist.
Die zwei
Familien konnten nicht genügend Barmittel für ihren Aufenthalt in Deutschland
vorweisen und machten auch widersprüchliche Angaben zum Ziel und Zweck ihrer
Reise. Somit bestand der Verdacht der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet.
Derzeit werden die Rückführungen der 10 Personen in das Heimatland vorbereitet.
Die Fahrer
wurden wegen des Einschleusens von Ausländern beanzeigt. Nach Abschluss der
strafprozessualen Ermittlungen wurde ihnen die sofortige Ausreisepflicht
auferlegt.
BPOLI KLT: Verhaftung in Plauen
Plauen/Vogtland
(ots) - In der vergangenen Nacht kontrollierten Beamte der
Bundespolizeiinspektion Klingenthal in Plauen einen in Thüringen geborenen
wohnsitzlosen 29-jährigen Mann. Dabei stellten sie fest, dass gegen ihn ein
Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts Plauen wegen Sachbeschädigung
vorliegt. Da er die darin festgesetzte Geldstrafe in Höhe von
zweitausenddreihundertvierzig Euro vor Ort nicht entrichten konnte, wurde er
heute zur Verbüßung der entsprechenden Ersatzfreiheitsstrafe für
einhundertachtzig Tage in die Justizvollzugsanstalt Zwickau eingeliefert.
BPOLD PIR: Kontrollen im grenzüberschreitenden
Reiseverkehr - die Bundespolizeidirektion Pirna informiert
Pirna (ots) -
Die Bundespolizeidirektion Pirna führt insbesondere im Rahmen ihrer
grenzpolizeilichen und Luftsicherheitsaufgaben umfangreiche Einsatzmaßnahmen
durch. Diese umfassen zum einen den Schutz des Flughafens Dresden während der
Ankunft und des Abflugs der Staatsgäste und zum anderen temporäre
Grenzkontrollen an den land- und luftseitigen Schengen-Binnengrenzen im
Zeitraum vom 26. Mai bis 15. Juni 2015.
Die landseitigen
Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Republik Polen und zur Tschechischen
Republik erfolgen flexibel und lageangepasst in Form von stationären und
mobilen Kontrollen. Grund dieser Wiedereinführung von Grenzkontrollen sind die
erhöhten Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit dem G 7 Finanz-
ministertreffen, dem europäischen Innenministertreffen sowie dem G 7- Gipfel in
Elmau.
Die
Bundespolizei möchte Sie darüber informieren, dass die Binnengrenzen auch
weiterhin an jeder Stelle überschritten werden dürfen. An der Pflicht zum
Mitführen der erforderlichen Ausweisdokumente ändert sich ebenfalls nichts. Die
Bundespolizei ist bemüht, die Beeinträchtigungen für die Reisenden durch die
Einsatzmaßnahmen so gering wie möglich zu halten.
Quelle: Bundespolizei
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