Am langen Wochenende läuft er so richtig heiß: der
Grill. Sei es beim Grillfest im Sport- oder Gartenvereinen oder beim Sommerfest
in der Kindertagesstätte. „Dennoch sollte man bei solchen größeren Festen auch
einige grundsätzliche Regeln im Umgang mit den Lebensmitteln nicht außer Acht
lassen – egal, ob man Fleisch, Würstchen oder vegetarische Leckereien bei
solchen Festen anbietet“, erklärt Dr. Birgit Brendel, Ernährungsreferentin bei
der Verbraucherzentrale Sachsen.
Wenn bei Grillfesten
Vereinsmitglieder, Eltern oder andere ehrenamtliche Helfer den Imbiss
zubereiten, sollten sie vorsorglich im Vorfeld von einer geschulten Fachkraft
über mögliche Hygienegefahren und Vorsichtsmaßnahmen nachweisbar belehrt
werden. Bei Grillgut handelt es sich in der Regel um hygienisch sensible
Lebensmittel, nämlich frisches, oft bereits eingelegtes Fleisch, Spieße,
Würstchen oder auch frisches Gemüse. Diese Lebensmittel müssen insbesondere in
der warmen Jahreszeit gekühlt transportiert werden. Besonders wichtig ist dann
die richtige Lagerung. Fleischerzeugnisse werden bei maximal 7 °C im Kühlschrank
gelagert bis unmittelbar wieder Nachschub für den Grill gebraucht wird. „Dass
die dazugehörigen Gerätschaften gereinigt und mit Thermometern versehen sind,
sollte sich von selbst verstehen“, rät Brendel. In der Regel ist es sehr
unpopulär, Temperaturkontrollen, Reinigung und Kontrollen zu dokumentieren. Im
Schadensfall kann der Veranstalter damit jedoch belegen, dass die notwendigen
Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.
Das Grillgut muss immer gut
durchgegart sein und mindestens bei 65 ° C heiß gehalten werden. Die Ausgabe
erfolgt durch die Helfer des Festes. „Für die Helfer und Helferinnen sind
gewaschene Hände - künstliche Fingernägel verschwinden dann am besten unter
Einmalhandschuhen -, zurückgebundene Haare und saubere Kleidung oberstes Gebot.
Außerdem sollten verzehrfertige Lebensmittel, also Grillwürste, Brötchen, Salat
usw. nicht mit der bloßen Hand angefasst werden“, so Brendel weiter. Hier sind
Einmalhandschuhe und/oder Besteck empfehlenswert. Zudem haben sich unbeteiligte
Gäste und Haustiere weder in Küche und im Lagerraum noch hinter dem Grill
aufzuhalten. Auch erkrankte Personen dürfen in dieser Situation nicht mit
Lebensmitteln umgehen.
Alle Maßnahmen dienen der
Vorsorge und damit dem Schutz der Gäste und aller am Fest beteiligten Personen,
damit Zusammensein und Geselligkeit unbeschwert erlebt werden können.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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