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Donnerstag, 18. Juni 2015

Vorsicht Kaffeefahrt: „Einladung zur großen Aroma-Kaffee Show“ Verkaufsveranstaltung getarnt als feierliche Gewinnübergabe

Derzeit erhalten einige Verbraucher im Raum Dresden eine Einladung zur „Aroma Kaffee Show“. So auch Karin W. aus Dresden. Ein „Schweizer Kaffeeunternehmen“ lädt zum 50-jährigen Jubiläum zur „einzigartigen ‚Aroma Kaffee’-Jubiläumsfeier“ ein. Als Dankeschön, so steht es geschrieben, bekommt Karin W. garantiert den Kaffeeautomaten „Designline 707“ zum Testen geschenkt, der ihr am 01.07.2015 überreicht werden soll. Doch nicht nur das wird versprochen, ein leckeres Gratis-Menü, eine große Tombola, ein Extra-Geschenk für die Begleitung und eine extra Paar-/Ehepaar-Kundenprämie, das Geschirrset „Ceasarion“ wird angekündigt. Wo diese Veranstaltung stattfindet, geht aus der Einladung allerdings nicht hervor.

Michael Hummel, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Sachsen, warnt: „Wenn jemand so viel zu verschenken hat, sollte man skeptisch sein. Dahinter steckt nach unseren Erfahrungen sicherlich kein gemütlicher Ausflug, sondern eine Verkaufsveranstaltung, bei der die Teilnehmer zum Kauf von überteuerten Waren gedrängt werden sollen“.

Verdächtig auch: Betrachtet man sich das Schreiben genauer, fällt auf, dass weder die Absenderfirma noch die erwähnten Sponsoren der Veranstaltung genannt werden. Der Anmelde-Coupon geht an ein Postfach in 49674 Garrel. In dieser Region sitzen Kaffeefahrt-Firmen, die als unseriös bekannt sind. „Spätestens dann sollten Verbraucher, die eine solche Einladung erhalten haben, misstrauisch werden und sich genau überlegen, ob sie an einer solchen Veranstaltung teilnehmen wollen“, so Hummel.

Grundsätzlich sind Verkaufsveranstaltungen auf so genannten Kaffeefahrten nicht verboten. Doch wer das Kind nicht beim Namen nennt und dieses als Geschenkeparty anpreist, hat etwas zu verbergen. „Bevor unnötig Zeit, Nerven und Geld investiert werden, sollten derartige Einladungen entsorgt werden“, rät Hummel.

Übrigens: Verträge, die auf Freizeitveranstaltungen geschlossen werden, können in der Regel widerrufen werden. Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen erklärt werden. Beim Kauf von Waren beginnt die Widerrufsfrist ab Erhalt der Waren und wenn der Unternehmer bestimmte Informationspflichten erfüllt hat. Wird die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß oder gar nicht erteilt, erlischt das Widerrufsrecht trotzdem spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware.


Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.


Dienstag, 16. Juni 2015

Nach Hause telefonieren - Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Kosten der Handynutzung im Ausland


Während die Urlaubssaison längst ihren Lauf genommen hat, debattieren EU-Politiker noch über die Zukunft der Roaming-Tarife. Die ursprünglich geplante Abschaffung der Roaming-Gebühren ist vorerst vom Tisch. Es fallen deshalb bis auf Weiteres die seit 1. Juli 2014 geltenden Kosten an: Abgehende Gespräche kosten seither 23 Cent, eine SMS maximal 7 Cent und mobiles Surfen noch 24 Cent pro MB. Der Empfang von Nachrichten auf der Mailbox ist kostenfrei, das Abhören hingegen kostet so viel wie ein empfangenes Gespräch, also 6 Cent.

Auch weiterhin gültig ist ein so genannter Kosten-Airbag für die Datennutzung. Der Preis liegt hierfür bei 59,95 Euro. „Das Positive am Kosten-Airbag ist die Benachrichtigung des Nutzers mit einer Warn-SMS vom Anbieter, wenn 80 Prozent dieses Betrags verbraucht sind. Ist der Betrag vollständig erreicht, muss der Anbieter die Verbindung kappen. Wer sein Handy dann weiter nutzen will, muss sich aktiv beispielsweise mit einer SMS an seinen Anbieter wenden, um die Kostenbremse auszuschalten“, erklärt Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Diese Kostenbremse gilt – anders als die sonstigen Preishöchstgrenzen der Roaming-Verordnung – weltweit. Ist die Bremse bei einem ausländischen Netzbetreiber technisch ausnahmsweise nicht realisierbar, muss der Verbraucher bei der Einreise in ein solches Land darüber informiert werden. Die meisten Mobilfunkunternehmen haben inzwischen spezielle Angebote für das Telefonieren ins Ausland sowie extra Surf-Pakete, die in der Regel für mehrere Zeiträume im Jahr und teilweise auch für bestimmte Länder angeboten werden.

Da sich Smartphones nahezu permanent ins Netz einwählen, um Daten herunterzuladen, die Aktualisierung von Apps automatisch erfolgt oder die GPS-Daten neu koordiniert werden, entsteht schnell ein ungewollter Volumenverbrauch, der zu unnötigen Kosten führt. „Wer sich vor so etwas schützen will, sollte im Urlaub das mobile Datennetz am Smartphone am besten ganz ausstellen und nur aktivieren, wenn das Internet gezielt genutzt werden soll", empfiehlt Henschler.

Die Roaming-Verordnung gilt außer in den 28 Mitgliedstaaten der EU auch in Norwegen, Island und Liechtenstein, nicht aber beispielsweise in der Türkei. Dabei ist vielen Verbrauchern nicht bewusst, dass die Tarifobergrenzen nur für die Handynutzung vom Ausland ins Heimatland oder ein anderes Land gelten. Telefonate aus dem Inland ins Ausland unterfallen ebenso wenig dem Roaming wie reine Inlandstelefonate. Hier können deshalb entsprechend der jeweiligen Tarife der Anbieter höhere Preise anfallen.


Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Montag, 8. Juni 2015

Ärger bei der Umstellung von Telefonanschlüssen auf IP-Technik Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden


Telekommunikationsanbieter stellen Telefon- und Internetanschlüsse bis 2018 auf IP-Technik um, weil die Wartung alter Kabelverzweiger und Hausanschlüsse aus Kupferdraht zu teuer geworden ist. Hierbei funktioniert offenbar nicht alles reibungslos, wie Verbraucherbeschwerden zeigen: Die Umstellung klappt oft nicht, der Anschluss fällt wochenlang aus, Informationen über die Technik sind unzureichend und Hausnotrufe funktionsunfähig. In einer bundesweiten Umfrage wollen die Verbraucherzentralen vom 1. Juni bis 10. Juli 2015 Beschwerden zum IP-basierten Anschluss erfassen und auswerten. Die Ergebnisse sollen Politik und Anbieter zur Verfügung gestellt werden und mögliche Handlungsspielräume aufzeigen.

Verbraucher können an der Umfrage unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de teilnehmen. Unterlagen oder Beschwerden können auch per Mail übermittelt werden: vzs@vzs.de oder per Post: Verbraucherzentrale Sachsen, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig. 

Nicht nur die Telekom, auch andere Anbieter werden nach und nach auf die neue Anschlusstechnik – All-IP umstellen. Statt der bisherigen Anschlussleitung mit zwei Leitungen, eine für Telefon und eine für Internet, gibt es zukünftig nur noch eine Datenleitung. Telefonate werden dann ausschließlich über das Internet geführt. In welchen Gebieten Deutschlands die Umstellung wann erfolgt, ist nicht offiziell bekannt.

Probleme bei der Umstellung
Seit einiger Zeit registrieren die Verbraucherzentralen vermehrt Beschwerden von Telefonkunden, die über Probleme bei der Umstellung auf die neue Anschlusstechnik klagen. Häufig erhalten die Betroffenen gar keine Antwort oder Hilfe vom Telekommunikationsanbieter, so dass sie längere Zeit ihr Telefon nicht nutzen können. Das ist insbesondere für Verbraucher misslich, die ein Hausnotrufsystem an ihrem Telefonanschluss installiert haben, denn ohne Router/Strom funktioniert Telefonie nicht.

Fakt ist: Viele Verbraucher haben keine Kenntnis über den Umstellungsprozess und werden nicht informiert. Eine Umstellung wird zudem oft im Zuge einer Tarifänderung vorgenommen. „Das ist nicht akzeptabel. Anbieter müssen Verbraucher ausreichend über die anstehenden Änderungen und Folgekosten informieren, eine Umstellung darf nicht so nebenbei stattfinden“, kritisiert Katja Henschler, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Darüber hinaus erfolge die Umstellung nicht im Rahmen der noch verbleibenden Vertragslaufzeit des aktuellen Vertrages. Stattdessen müsse der Verbraucher neue Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abschließen oder aber den Anbieter wechseln. „In jedem Fall muss der Verbraucher aktiv werden und sich um den Umstellungs- bzw. Wechselprozess kümmern, ob er das möchte oder nicht“, sagt Henschler.


Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Sonntag, 31. Mai 2015

Traumpartner gefunden? Fehlanzeige! Das teure Geschäft mit dem Liebesglück


„Inge, Anfang 70, eine alleinlebende Witwe, junggeblieben, gebildet, mit liebevollem Wesen sucht einen unternehmungslustigen Mann…“. Das sehr persönlich gehaltene Inserat der „junggebliebenen Inge“ lässt eine nette Partnersuchende vermuten und verweist auf eine Telefonnummer. So oder ähnlich bewegen professionelle Agenturen einsame Menschen zum Anruf, um ihnen dann bei einem späteren Hausbesuch einen teuren Vertrag mit zweifelhaften Erfolgsaussichten aufzuschwatzen.

So erging es auch Herrn P. aus Neumark: Herr P. griff zum Telefonhörer, um Kontakt zu der interessanten Dame aufzunehmen. Doch stattdessen meldete sich eine andere Person und kündigte einen Hausbesuch an. Die gewünschte Dame sei schon anderweitig vergeben, aber man könne andere Kontakte vermitteln. Am Ende hat Herr P. einen Vertrag für mehrere tausend Euro unterschrieben.

„Unseriöse Partnervermittlungsagenturen können meist daran erkannt werden, dass nicht derjenige ans Telefon geht, den die Verbraucher nach der Anzeige erwarten“, erklärt Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wer dennoch einen Vertreter ins Haus lässt, sollte sich auf keinen Fall zu einer voreiligen Unterschrift überrumpeln lassen.“

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat bereits im vergangenen Jahr im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ einen anschaulichen und unterhaltsamen Videoclip zur vorbeugenden Aufklärung entwickelt, den man sich unter http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Videos anschauen kann.

Wer dennoch auf eine unseriöse Partnervermittlung hereingefallen ist, sollte sich nicht schämen, sondern sich zeitnah rechtlich beraten lassen. „Oft besteht die Möglichkeit, diese Verträge zu widerrufen oder zu kündigen“, informiert Saupe.


Ratsuchende können sich hierzu bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Die Terminvergabe für ein persönliches Beratungsgespräch erfolgt von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Nummer des sachsenweiten Termintelefons: 0341-6962929.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Dienstag, 26. Mai 2015

Traumpartner gefunden? Fehlanzeige! - Das teure Geschäft mit dem Liebesglück


„Inge, Anfang 70, eine alleinlebende Witwe, junggeblieben, gebildet, mit liebevollem Wesen sucht einen unternehmungslustigen Mann…“. Das sehr persönlich gehaltene Inserat der „junggebliebenen Inge“ lässt eine nette Partnersuchende vermuten und verweist auf eine Telefonnummer. So oder ähnlich bewegen professionelle Agenturen einsame Menschen zum Anruf, um ihnen dann bei einem späteren Hausbesuch einen teuren Vertrag mit zweifelhaften Erfolgsaussichten aufzuschwatzen.

So erging es auch Herrn P. aus Neumark: Herr P. griff zum Telefonhörer, um Kontakt zu der interessanten Dame aufzunehmen. Doch stattdessen meldete sich eine andere Person und kündigte einen Hausbesuch an. Die gewünschte Dame sei schon anderweitig vergeben, aber man könne andere Kontakte vermitteln. Am Ende hat Herr P. einen Vertrag für mehrere tausend Euro unterschrieben.

„Unseriöse Partnervermittlungsagenturen können meist daran erkannt werden, dass nicht derjenige ans Telefon geht, den die Verbraucher nach der Anzeige erwarten“, erklärt Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wer dennoch einen Vertreter ins Haus lässt, sollte sich auf keinen Fall zu einer voreiligen Unterschrift überrumpeln lassen.“

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat bereits im vergangenen Jahr im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ einen anschaulichen und unterhaltsamen Videoclip zur vorbeugenden Aufklärung entwickelt, den man sich unter http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Videos anschauen kann.

Wer dennoch auf eine unseriöse Partnervermittlung hereingefallen ist, sollte sich nicht schämen, sondern sich zeitnah rechtlich beraten lassen. „Oft besteht die Möglichkeit, diese Verträge zu widerrufen oder zu kündigen“, informiert Saupe.


Ratsuchende können sich hierzu bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Die Terminvergabe für ein persönliches Beratungsgespräch erfolgt von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Nummer des sachsenweiten Termintelefons: 0341-6962929.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Freitag, 22. Mai 2015

Facebook-Freund oder Abzocke-Feind? Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor neuer Betrugsmasche mit kopierten Facebook-Profilen


Frau Riedel aus Plauen werden 120 Euro von ihrem Mobilfunkanbieter für einen ihr unbekannten Bezahldienst in Rechnung gestellt. Dabei erhielt die Dame vor wenigen Tagen nur eine erneute Freundschaftsanfrage von einer ihrer Facebook-Freunde. Frau Riedel bestätigte die Freundschaft und gab auf Nachfrage ihre Mobilfunkrufnummer an ihre vermeintliche Freundin weiter. Daraufhin bekam sie per SMS mehrere Zahlencodes auf Ihr Mobiltelefon geschickt, die sie an die neue (alte) Freundin weitergegeben sollte. Der Dank für den Gefallen, den sie ihrer „Freundin“ getan hat, eine überhöhte Mobilfunkrechnung. Denn mit der Weitergabe der Zahlencodes erfolgte die Einlösung der Zahlenkombinationen zu Lasten der Mobilfunkrechnung von Frau Riedel.

Frau Riedel ist Opfer einer neuen Betrugsmasche auf Facebook geworden. Diese kopieren das Profil eines Freundes. Es wird eine neue Facebook-Identität mit einem gleichlautenden Namen und dem bislang verwendeten Profilbild erstellt. „Das ist den Betrügern ohne Probleme möglich, da für jeden die Facebook-Profilbilder zugänglich sind. Im Rahmen des Namens wird beispielsweise einfach ein Leerzeichen mit eingefügt und fertig ist ein neuer, täuschend echter Facebook- Nutzer“, erklärt Arleen Becker von der Verbraucherzentrale Sachsen. Nach dem Anmeldevorgang werden dann an die Freunde des wahren Profilinhabers Freundschaftsanfragen gesendet. Bestätigt man diese, eröffnet einem der neue Freund sofort die Bitte nach der eigenen Mobilfunkrufnummer und den Zahlencodes, welche unmittelbar empfangen werden.

„Dabei ist absolute Vorsicht geboten. Diese kleinen und unscheinbaren Zahlencodes sind bares Geld wert“, warnt Arleen Becker. Mit der Weitergabe der Zahlencodes wird es den Betrügern möglich, diese bei Zahlungsdienstleistern einzulösen und dadurch die Handyrechnung des Opfers zu belasten. Die alleinige Weitergabe der Handyrufnummer führt jedoch nicht zu einer Belastung der eigenen Mobilfunkrechnung.

Generell ist es wichtig, auch vermeintlichen Freunden – sei es über Messenger oder über soziale Netzwerke – niemals per SMS zugesendete Bezahl- oder Bestätigungscodes weiterzugeben. „Am besten ist es aber, wenn man nach dem Erhalt einer erneuten Freundschaftsanfrage einfach persönlich beim Absender nachfragt. So kann man immer noch am besten klären, ob es sich wirklich um die persönliche Bekanntschaft handelt oder ein Schwindel durch Betrüger vorliegt“, so Becker weiter. Eine erneute Anfrage der gleichen Person kommt immer nur dann in Betracht, wenn der Freund vorher selbstständig aus der Freundesliste entfernt wurde.


Ratsuchende können sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Die Terminvergabe für ein persönliches Beratungsgespräch erfolgt von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Nummer des sachsenweiten Termintelefons: 0341-6962929.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Donnerstag, 21. Mai 2015

Gesund und keimfrei durch die Grillsaison Verbraucherzentrale Sachsen: Tipps für gemeinsame Grillfeste

Am langen Wochenende läuft er so richtig heiß: der Grill. Sei es beim Grillfest im Sport- oder Gartenvereinen oder beim Sommerfest in der Kindertagesstätte. „Dennoch sollte man bei solchen größeren Festen auch einige grundsätzliche Regeln im Umgang mit den Lebensmitteln nicht außer Acht lassen – egal, ob man Fleisch, Würstchen oder vegetarische Leckereien bei solchen Festen anbietet“, erklärt Dr. Birgit Brendel, Ernährungsreferentin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wenn bei Grillfesten Vereinsmitglieder, Eltern oder andere ehrenamtliche Helfer den Imbiss zubereiten, sollten sie vorsorglich im Vorfeld von einer geschulten Fachkraft über mögliche Hygienegefahren und Vorsichtsmaßnahmen nachweisbar belehrt werden. Bei Grillgut handelt es sich in der Regel um hygienisch sensible Lebensmittel, nämlich frisches, oft bereits eingelegtes Fleisch, Spieße, Würstchen oder auch frisches Gemüse. Diese Lebensmittel müssen insbesondere in der warmen Jahreszeit gekühlt transportiert werden. Besonders wichtig ist dann die richtige Lagerung. Fleischerzeugnisse werden bei maximal 7 °C im Kühlschrank gelagert bis unmittelbar wieder Nachschub für den Grill gebraucht wird. „Dass die dazugehörigen Gerätschaften gereinigt und mit Thermometern versehen sind, sollte sich von selbst verstehen“, rät Brendel. In der Regel ist es sehr unpopulär, Temperaturkontrollen, Reinigung und Kontrollen zu dokumentieren. Im Schadensfall kann der Veranstalter damit jedoch belegen, dass die notwendigen Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.

Das Grillgut muss immer gut durchgegart sein und mindestens bei 65 ° C heiß gehalten werden. Die Ausgabe erfolgt durch die Helfer des Festes. „Für die Helfer und Helferinnen sind gewaschene Hände - künstliche Fingernägel verschwinden dann am besten unter Einmalhandschuhen -, zurückgebundene Haare und saubere Kleidung oberstes Gebot. Außerdem sollten verzehrfertige Lebensmittel, also Grillwürste, Brötchen, Salat usw. nicht mit der bloßen Hand angefasst werden“, so Brendel weiter. Hier sind Einmalhandschuhe und/oder Besteck empfehlenswert. Zudem haben sich unbeteiligte Gäste und Haustiere weder in Küche und im Lagerraum noch hinter dem Grill aufzuhalten. Auch erkrankte Personen dürfen in dieser Situation nicht mit Lebensmitteln umgehen.


Alle Maßnahmen dienen der Vorsorge und damit dem Schutz der Gäste und aller am Fest beteiligten Personen, damit Zusammensein und Geselligkeit unbeschwert erlebt werden können.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Freitag, 15. Mai 2015

Kleiner Check, große Wirkung Energie-Check der Verbraucherzentrale Sachsen lässt Energiekosten schmelzen


Überdurchschnittlich hohe Heizkosten musste Silvia Walther aus Leipzig jedes Jahr berappen. Jahrelang zahlte sie das Dreifache des gebäudeüblichen Verbrauchs. Dabei sind die hohen Kosten nicht durch ein überwiegend falsches Nutzungsverhalten zustande gekommen. Vielmehr waren es bauliche Mängel in der Wohnung, die ihre Heizkosten in die Höhe schießen ließen. Das ergab ein Energie-Check der Verbraucherzentrale Sachsen in Frau Walthers Wohnung, dessen Ergebnisse ihr den Weg zu angemessenen Heizkosten ebneten. 

„Ich konnte mir nicht erklären, wie die hohen Heizkosten zustande gekommen sein sollten und hatte meinen Vermieter schon mehrfach nach einem Mängel-Check und eventuellen Instandhaltungsmaßnahmen in der Wohnung gefragt. Bisher wurde das jedoch immer abgelehnt. Als ich mit einem Energie-Check der Verbraucherzentrale Sachsen jedoch einen neuen Anlauf nahm und die Ergebnisse meinem Vermieter vorlegte, ging alles ganz schnell“, erklärt Silvia Walther. Aufgrund der Einschätzungen und Empfehlungen im Ergebnisbericht des Checks begann die Vermietung mit kostenfreien Instandhaltungsmaßnahmen.

„Die wenigsten wissen, welches tatsächlich die größten Einflussfaktoren auf den Wärmeverbrauch in ihrer Wohnung sind. Nicht immer sind es das eigene Nutzungsverhalten und die eingestellte Raumtemperatur, die die Kosten in die Höhe treiben. Auch eine ungünstige Lage und bauliche Schwachpunkte können sich deutlich auf die Abrechnung auswirken. Und wer kann schon einschätzen, ob vielleicht eine kleine Undichtheit in der Gebäudehülle, z. B. an Türen oder Fenstern, von Bedeutung ist. Manchmal sind es kleine Maßnahmen, die eine große Wirkung zeigen“, erläutert Juliane Dorn, Leiterin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen.

Bei den an Mieter und Hauseigentümer gerichteten Energie-Checks der Verbraucherzentrale Sachsen werden zunächst anhand der jeweiligen Abrechnungen die Energieverbräuche für Strom, Heizung und Warmwasser eingeschätzt. Darüber hinaus geht es darum, Einsparpotenziale zu ermitteln, indem Nutzerverhalten und die baulichen Gegebenheiten in Augenschein genommen werden. Schließlich werden sinnvolle und wirtschaftliche Handlungsmöglichkeiten besprochen. Soweit der Basis-Check, der sich vor allem an Mieter richtet und einen Eigenanteil von 10 Euro kostet. Der Gebäude-Check beinhaltet zunächst den Basis-Check und darüber hinaus den Blick auf Gebäudehülle, Heiztechnik und die Frage nach dem eventuellen Einsatz erneuerbarer Energien. Kosten: 20 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Angebote zudem kostenfrei.

Auch bei vielen weiteren Fragen zu Energieeffizienz und Energieeinsparen hilft die vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte, anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale Mietern und Eigentümern: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch an einem von 49 Standorten in Sachsen. Termine können unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 809 802 400 vereinbart werden. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Donnerstag, 30. April 2015

Verbraucherzentralen starten Aktion gegen Inkasso-Abzocker



Betroffene sind aufgerufen, ihre Erfahrungen zu schildern

Bei den Verbraucherzentralen ebben die Beschwerden zu zweifelhaften Inkassoforderungen nicht ab. Verbraucher berichten von Schreiben, in denen mit Zwangsvollstreckung, Schufa-Einträgen und Hausbesuchen gedroht wird. „Unseriöse Anbieter wissen, dass viele sich von Inkassobriefen einschüchtern lassen und zahlen, selbst wenn sie es nicht müssen“, berichtet Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. In einer gemeinsamen Aktion sagen die Verbraucherzentralen dubiosen Inkassopraktiken den Kampf an. Bis zum 31. August erfassen sie in ihren Beratungsstellen Beschwerden und werten diese aus. Auch die Verbraucherzentrale Sachsen beteiligt sich an der Aktion. „Betroffene Verbraucher werden gebeten, den Beratern vor Ort ihren Fall zu schildern und die Unterlagen mitzubringen“, so Janine Hartmann.

Bereits 2011 haben die Verbraucherzentralen Inkassounternehmen unter die Lupe genommen und schärfere gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher gefordert. Der Gesetzgeber hat reagiert und erstmals Informations- und Darlegungspflichten für Inkassodienste erlassen. „Inkasso-Unternehmen müssen nun bereits mit der ersten Zahlungsaufforderung detaillierte Informationen wie zum Beispiel Name oder Firma des Auftraggebers und den genauen Forderungsgrund nennen“, erklärt Hartmann. Profitieren die Verbraucher von den Neuregelungen? Sind weiterhin nicht registrierte Unternehmen aktiv? Gibt es unseriöse Inkassodienste, die vom Ausland aus agieren? Zu diesen Fragen will die Verbraucherzentrale mit der Aktion genaue Erkenntnisse gewinnen. „Bei Missständen werden wir diese ans Licht bringen und politisches Handeln einfordern“, sagt Janine Hartmann.

Verbraucher können ihre Erfahrungen mit Inkasso-Unternehmen auch gern per Post senden an Verbraucherzentrale Sachsen, Stichwort Inkasso, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig oder per E-Mail an vzs@vzs.de. Auf unserer Homepage www.verbraucherzentrale-sachsen.de sind zudem Informationen und Musterbriefe zu finden.


Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.