Während die Urlaubssaison längst ihren Lauf genommen
hat, debattieren EU-Politiker noch über die Zukunft der Roaming-Tarife. Die
ursprünglich geplante Abschaffung der Roaming-Gebühren ist vorerst vom Tisch.
Es fallen deshalb bis auf Weiteres die seit 1. Juli 2014 geltenden Kosten an:
Abgehende Gespräche kosten seither 23 Cent, eine SMS maximal 7 Cent und mobiles
Surfen noch 24 Cent pro MB. Der Empfang von Nachrichten auf der Mailbox ist
kostenfrei, das Abhören hingegen kostet so viel wie ein empfangenes Gespräch,
also 6 Cent.
Auch weiterhin gültig ist ein so genannter
Kosten-Airbag für die Datennutzung. Der Preis liegt hierfür bei 59,95 Euro.
„Das Positive am Kosten-Airbag ist die Benachrichtigung des Nutzers mit einer
Warn-SMS vom Anbieter, wenn 80 Prozent dieses Betrags verbraucht sind. Ist der
Betrag vollständig erreicht, muss der Anbieter die Verbindung kappen. Wer sein
Handy dann weiter nutzen will, muss sich aktiv beispielsweise mit einer SMS an
seinen Anbieter wenden, um die Kostenbremse auszuschalten“, erklärt Dr. Katja
Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Diese Kostenbremse gilt – anders
als die sonstigen Preishöchstgrenzen der Roaming-Verordnung – weltweit. Ist die
Bremse bei einem ausländischen Netzbetreiber technisch ausnahmsweise nicht
realisierbar, muss der Verbraucher bei der Einreise in ein solches Land darüber
informiert werden. Die meisten Mobilfunkunternehmen haben inzwischen spezielle
Angebote für das Telefonieren ins Ausland sowie extra Surf-Pakete, die in der
Regel für mehrere Zeiträume im Jahr und teilweise auch für bestimmte Länder angeboten
werden.
Da sich Smartphones nahezu permanent ins Netz
einwählen, um Daten herunterzuladen, die Aktualisierung von Apps automatisch
erfolgt oder die GPS-Daten neu koordiniert werden, entsteht schnell ein
ungewollter Volumenverbrauch, der zu unnötigen Kosten führt. „Wer sich vor so
etwas schützen will, sollte im Urlaub das mobile Datennetz am Smartphone am
besten ganz ausstellen und nur aktivieren, wenn das Internet gezielt genutzt
werden soll", empfiehlt Henschler.
Die Roaming-Verordnung gilt außer in den 28
Mitgliedstaaten der EU auch in Norwegen, Island und Liechtenstein, nicht aber
beispielsweise in der Türkei. Dabei ist vielen Verbrauchern nicht bewusst, dass
die Tarifobergrenzen nur für die Handynutzung vom Ausland ins Heimatland oder
ein anderes Land gelten. Telefonate aus dem Inland ins Ausland unterfallen
ebenso wenig dem Roaming wie reine Inlandstelefonate. Hier können deshalb
entsprechend der jeweiligen Tarife der Anbieter höhere Preise anfallen.
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