Wiesbaden (ots)
- Die Tat beginnt mit einem Telefonanruf:
Angebliche BKA-Beamte bitten Bürgerinnen und Bürger um
Mithilfe bei der Verbrechensbekämpfung. Sie bringen ihre Gesprächspartner mit
ausgeklügelten Geschichten dazu, ihnen mehrere tausend Euro zu überweisen. Die
Betrüger geben eine Mobiltelefonnummer an und halten ihre ausgedachten
Identitäten über viele Tage und Wochen aufrecht.
Manche Opfer überweisen mehrfach größere Summen. Der
Kontakt reißt irgendwann ab - das Geld ist weg.
Diese
Vorgehensweise ist kein Einzelfall. "Das BKA geht aufgrund der Masse der
Fälle und der Professionalität der Täter davon aus, dass die Taten banden- und
gewerbsmäßig begangen werden" sagt ein BKA-Experte für Telefonbetrug. Der
Name des Experten wird an dieser Stelle nicht genannt - die Täter reagieren
derart schnell auf polizeiliche Präventionsmaßnahmen, dass es möglich wäre,
dass sein Name bei der nächsten Betrugswelle mit Bezug auf diese Warnmeldung
missbräuchlich verwendet werden würde.
Ein weiteres
Problem: Nur etwa jeder fünfte bis siebte Fall von Telefonbetrug wird bei der
Polizei angezeigt. Viele Opfer schämen sich, dass sie auf die Masche
hereingefallen sind.
Das Bundeskriminalamt
warnt und rät eindringlich: Mitarbeiter deutscher Strafverfolgungsbehörden
würden sich niemals mit einer direkten Geldforderung zur Unterstützung ihrer
Arbeit telefonisch, schriftlich oder persönlich an Sie wenden. Lassen Sie sich
also nicht auf Forderungen ein und leisten Sie keine Zahlungen. Auch wenn Sie
unter Druck gesetzt und Ihnen mögliche staatliche Konsequenzen angedroht
werden, sollten Sie sich nicht verunsichern lassen.
Notieren Sie sich Name, Rufnummer und Dienststelle des
angeblichen Polizeibeamten und wenden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre
örtliche Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten.
Weitere
Informationen finden Sie auf der Homepage des BKA (www.bka.de,
Stichwort "Betrug" oder "Callcenter-Betrug"), den Informationsseiten
des Programms Polizeiliche Kriminalprävention
(www.polizei-beratung.de)
sowie bei jeder Polizeidienststelle.
Quelle: BKA
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