Karlsruhe (ots)
- Die Bundesanwaltschaft hat heute (16. Juni 2015) aufgrund Haftbefehls des
Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 2015
den 29-jährigen
deutschen und tunesischen Staatsangehörigen Sabri E-D.
festnehmen
lassen. Der Beschuldigte soll einem Repräsentanten der ausländischen
terroristischen Vereinigung Junud Al-Sham verbindlich zugesagt haben, sich
dieser Organisation anzuschließen. Er ist daher dringend verdächtig, sich zur
Begehung eines Verbrechens, nämlich der Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung im Ausland (§ 129b i.V.m. § 129a StGB), bereit erklärt zu haben (§
30 Abs. 2 StGB).
Die ausländische
terroristische Vereinigung Junud Al-Sham (Soldaten Syriens) ist eine
radikal-islamistische Organisation, die medial erstmals im Sommer 2013 in
Erscheinung getreten ist. Ihr Ziel es ist, den syrischen Machthaber Assad zu
stürzen und einen allein auf islamischem Recht (Scharia) basierenden
Gottesstaat zu errichten.
Dies versucht sie durch militärische Operationen zu
erreichen, wobei sie zum Teil mit anderen terroristischen Gruppierungen
kooperiert.
Unter anderem beteiligte sie sich im Februar 2014
gemeinsam mit der Jabhat Al-Nusra an einem Angriff auf das Zentralgefängnis in
Aleppo, bei dem mindestens zwei Regierungssoldaten und fünf Gefängnisinsassen
getötet wurden (vgl. auch Pressemitteilung Nr. 35 vom 30. Oktober 2014). Die
genaue Anzahl der kampfbereiten Mitglieder der Junud Al-Sham ist nicht bekannt,
sie wird aber auf etwa 1.500 geschätzt.
Nach dem
Ergebnis der Ermittlungen trug sich der Beschuldigte seit Anfang Februar 2014
wiederholt mit dem Gedanken, nach Syrien auszureisen und sich an dem
bewaffneten Kampf einer der dort operierenden jihadistischen Gruppierungen zu
beteiligen. Vor diesem Hintergrund soll der Beschuldigte wiederholt mit einem
Rekruteur der Junud Al-Sham in Kontakt gestanden und versucht haben, mit dessen
Hilfe im Sommer 2014 - im Ergebnis allerdings erfolglos - nach Syrien
auszureisen. Den Ermittlungen zufolge sagte der Beschuldigte schließlich Ende
Mai 2015 seiner Kontaktperson zu, nach einer erfolgreichen Ausreise nach Syrien
dort als Personenschützer des Amirs (Führers) der Junud Al-Sham tätig werden zu
wollen.
Der Beschuldigte
wird im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der
Untersuchungshaft entscheiden wird.
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