Dienstag, 2. Juni 2015

Vorsicht ist auf Facebook geboten!


Ort: Auf dem Weg von Zittau nach Leipzig
Zeit: 31.05.2015

Tatorte sind mitunter schwer zu ermitteln, wenn es sich um Straftaten handelt, die via Internet begangen oder über dieses Medium ermöglicht werden. Mitunter können diese Tatorte auch wandern, wenn der Täter oder das Opfer ein mobiles, internetfähiges Gerät mit sich führen. Dazu gehören mittlerweile sämtliche Smartphones, Tablets, Laptops und diverse andere Kommunikationsgeräte. Doch was ist im vorliegenden Fall geschehen?

Eine 21-jährige junge Dame aus Zittau erhielt zu Hause eine Freundschaftsanfrage über Facebook von einer Freundin. Hier beging die 21-Jährige den ersten Fehler: Sie nahm die Anfrage an – und das, wo sie mit der anderen Person doch bereits befreundet war. Da sie sich aber in Eile auf dem Weg zum Bahnhof befand, dachte sie darüber nicht weiter nach. Über den Chat in Facebook fragte die Freundin dann nach ihrer Handynummer. Da die andere die Nummer der 21-Jährigen noch nicht hatte, folgte nun der schwerwiegendere Fehler: Sie gab ihre Nummer weiter. Nun nahm das Drama während der Fahrt nach Leipzig seinen Lauf: Die unbekannten Täter legten mit der Handynummer der 21-Jährigen ein PayPal-Konto an, über welches dann insgesamt acht Verfügungen gebucht wurden. Die Geschädigte erhielt jedes Mal eine SMS mit dem Hinweis auf die Buchung und einen Bezahlcode. Diesen wiederum erbat die Freundin aus Facebook bei ihr, welchen die Zugfahrerin auch bereitwillig im Chat übermittelte. Da die 21-Jährige selbst kein PayPal-Konto besaß, machte sie sich darüber keine Gedanken und ignorierte die SMS weitestgehend. Als sie dann jedoch eine Nachricht ihres Vertragsanbieters erhielt, der sie darauf aufmerksam machte, dass demnächst eine Rechnung von über 200 Euro anstehen würde, wurde sie stutzig. Sie selbst hatte doch gar keine Downloads vorgenommen und bezahlte üblicherweise nur einen monatlichen Betrag von etwa 20 Euro, den sie auch bisher nie überschritten hatte. Nun war guter Rat teuer! Ein genaueres Hinsehen bei Facebook erbrachte die ernüchternde Gewissheit, dass der Account, den sie fälschlicherweise für den ihrer Freundin gehalten hatte, bereits gelöscht worden war. Außerdem hatte er, im Vergleich zum echten Account, einen Schreibfehler enthalten! Mittlerweile hatte die echte Freundin auf ihrem Benutzerkonto bereits vermerkt, dass es einen falschen Account mit ihrem Namen gibt, der Freunde anschreibt und um deren Handynummern bittet. Man solle auf keinen Fall darauf reagieren! Einigen war der Fake aufgefallen – anderen, wie der 21-Jährigen, nicht.

Was rät die Polizei? Achten Sie darauf, welche Daten Sie im Netz von sich preis geben. Prüfen Sie, wer sich mit Ihnen im Facebook unterhält. Ist es tatsächlich ein Freund oder nur ein so genannter „Fake-Account“? Sollten Sie Bezahlcodes zur Bestätigung auf Ihr Handy erhalten und Sie haben davor definitiv keine Transaktionen vorgenommen, so geben Sie diese Codes auf keinen Fall weiter! Seien Sie nicht unachtsam im Internet – Sie übergeben einem fremden Menschen auf der Straße ja auch nicht lächelnd Ihre EC-Karte und die dazugehörige PIN und gehen davon aus, dass der Fremde sie Ihnen übermorgen ungenutzt zurückgibt. (KG)

Quelle: PD Leipzig


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