Görlitz (ots) -
Seit Freitagabend sind am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf insgesamt elf
Personen festgenommen worden. Gegen alle Festgenommenen lagen Fahndungshinweise
und entsprechende Haftbefehle vor. Der überwiegende Teil der Betroffenen konnte
die angeordnete Geldstrafe vor Ort oder über Umwege bezahlen. Somit stand einer
Weiterreise nichts im Wege. Lediglich in zwei Fällen wurde eine Übergabe an die
Justizvollzugsbehörden notwendig.
Am Freitag ging
den Beamten zunächst ein 58-Jähriger ins Netz.
Wegen Diebstahls hatte das Amtsgericht Berlin eine
Geldstrafe i. H.
v. 304,85 Euro gegen ihn verhangen. Ihm folgte eine
30-Jährige, gegen die das Amtsgericht Lörrach wegen unerlaubten Entfernens vom
Unfallort eine Geldstrafe i. H. v. 430,00 Euro angeordnet hatte.
Wenige Minuten später wurde ein 35-Jähriger festgestellt,
den das Amtsgericht Erlangen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zur
Zahlung von 1033,27 Euro verurteilte. Alle Drei bezahlten.
Der Samstag war
nur ein paar Stunden alt als, als ein 23-Jähriger unfreiwillig stoppen musste.
Er schuldete der Landesjustizkasse Sachsen noch 160,00 Euro. Die Geldstrafe
hatte das Amtsgericht Leipzig wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls
festgelegt.
Am Nachmittag war es eine 26-jährige
"Kandidatin", die ebenfalls bei der sächsischen Landesjustizkasse
eine Rechnung i. H. v. 523,50 Euro offen hatte. Sie war durch das Amtsgericht
Hoyerswerda wegen Diebstahls verurteilt worden. Die Zwei bezahlten.
Für einen
36-Jährigen endete der Samstagabend dagegen im Polizeigewahrsam. Dieser war
erforderlich, weil eine Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt wegen starken
Alkoholkonsums erst am nächsten Vormittag möglich war. Der Mann wollte oder
konnte 1095,54 Euro nicht aufbringen. Die Summe entspricht der Geldstrafe, die
vom Amtsgericht Saarbrücken wegen Trunkenheit im Verkehr verhangen worden war.
Am Sonntagmorgen
holte ein 28-Jähriger 183,50 Euro aus seinem Portemonnaie. Er beglich damit
eine vom Amtsgericht Cottbus wegen Diebstahls erlassene Geldstrafe. Am Abend
dann klickten drei Mal hintereinander die Handfesseln. Gegen einen 45-Jährigen
hatte das Amtsgerichts Regensburg wegen Diebstahls Forderungen i. H. v. 110,00
Euro. Seinem 31-jährigen Schwiegersohn half der Schwiegervater aus der Patsche
und zahlte 760,00 Euro. Bei dem Geld handelte es sich um eine Strafe, die das
Amtsgericht Frankfurt/Main wegen Sachbeschädigung angeordnet hatte.
Der
"Tagesrekordhalter" war ein 56-Jähriger. Um weiter reisen zu dürfen,
musste er gleich zwei Mal in die Geldbörse greifen.
Einerseits war er gegenüber dem Amtsgericht Görlitz wegen
Urkundenfälschung mit 411,50 Euro Geldstrafe im Rückstand. Sein Rückstand
gegenüber dem Amtsgericht Frankfurt/Main betrug anderseits
354,00 Euro und war wegen Betrugs entstanden.
Schließlich
startete am heutigen Morgen ein 30-Jähriger in die neue Woche bzw. ins
Gefängnis. Ihm fehlten 260,00 Euro, um die vom Amtsgericht Kulmbach verhangene
Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen abzuwenden.
Im Übrigen
handelte es sich sowohl bei den festgenommenen Frauen als auch bei den
festgenommenen Männern um polnische Staatsangehörige.
Quelle: Bundespolizei
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