Derzeit erhalten einige Verbraucher im Raum Dresden
eine Einladung zur „Aroma Kaffee Show“. So auch Karin W. aus Dresden. Ein
„Schweizer Kaffeeunternehmen“ lädt zum 50-jährigen Jubiläum zur „einzigartigen
‚Aroma Kaffee’-Jubiläumsfeier“ ein. Als Dankeschön, so steht es geschrieben,
bekommt Karin W. garantiert den Kaffeeautomaten „Designline 707“ zum Testen
geschenkt, der ihr am 01.07.2015 überreicht werden soll. Doch nicht nur das
wird versprochen, ein leckeres Gratis-Menü, eine große Tombola, ein
Extra-Geschenk für die Begleitung und eine extra Paar-/Ehepaar-Kundenprämie,
das Geschirrset „Ceasarion“ wird angekündigt. Wo diese Veranstaltung
stattfindet, geht aus der Einladung allerdings nicht hervor.
Michael Hummel, Rechtsexperte bei der
Verbraucherzentrale Sachsen, warnt: „Wenn jemand so viel zu verschenken hat,
sollte man skeptisch sein. Dahinter steckt nach unseren Erfahrungen sicherlich
kein gemütlicher Ausflug, sondern eine Verkaufsveranstaltung, bei der die
Teilnehmer zum Kauf von überteuerten Waren gedrängt werden sollen“.
Verdächtig auch: Betrachtet man sich das Schreiben
genauer, fällt auf, dass weder die Absenderfirma noch die erwähnten Sponsoren
der Veranstaltung genannt werden. Der Anmelde-Coupon geht an ein Postfach in
49674 Garrel. In dieser Region sitzen Kaffeefahrt-Firmen, die als unseriös
bekannt sind. „Spätestens dann sollten Verbraucher, die eine solche Einladung
erhalten haben, misstrauisch werden und sich genau überlegen, ob sie an einer
solchen Veranstaltung teilnehmen wollen“, so Hummel.
Grundsätzlich sind Verkaufsveranstaltungen auf
so genannten Kaffeefahrten nicht verboten. Doch wer das Kind nicht beim Namen
nennt und dieses als Geschenkeparty anpreist, hat etwas zu verbergen. „Bevor
unnötig Zeit, Nerven und Geld investiert werden, sollten derartige Einladungen
entsorgt werden“, rät Hummel.
Übrigens: Verträge, die auf
Freizeitveranstaltungen geschlossen werden, können in der Regel widerrufen
werden. Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen erklärt werden. Beim Kauf von
Waren beginnt die Widerrufsfrist ab Erhalt der Waren und wenn der Unternehmer
bestimmte Informationspflichten erfüllt hat. Wird die Widerrufsbelehrung nicht
ordnungsgemäß oder gar nicht erteilt, erlischt das Widerrufsrecht trotzdem
spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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