Das Kabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag den Entwurf
des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung zur Anhörung
freigegeben. Das Gesetz sieht vor, das Bauordnungsrecht zu aktualisieren und
die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 umzusetzen.
Innenminister Markus Ulbig: „Sachsen modernisiert die
Bauordnung. Wir werden Rauchwarnmelder einführen, denn Rauchwarnmelder retten
Leben. Die geänderte Bauordnung schafft zudem Erleichterungen für den Bauherrn.“
Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass zum 1. Januar
2016 in der Sächsischen Bauordnung eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht für
Neubauten eingeführt werden soll. Damit soll die Sicherheit im Brandfall
verbessert werden. Dies betrifft insbesondere neu geschaffene Wohnungen und
Beherbergungsstätten. Eine Nachrüstungspflicht für Bestandsbauten gesetzlich
vorzuschreiben, ist bisher nicht geplant.
Der Gesetzesentwurf sieht die Kommunalisierung der
Stellplatzpflicht vor. Künftig können die Gemeinden in eigenen Satzungen
Regelungen zu Stellplätzen, Garagen und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
treffen.
Die Sächsische Bauordnung soll an die Regelungen der
novellierten Musterbauordnung angepasst werden. Das Ziel sind einheitliche
Grundregeln in den Ländern.
Künftig werden Wohnformen für Menschen mit
Pflegebedürftigkeit und mit Behinderung in den Sonderbautenkatalog aufgenommen,
und zwischen Wohnformen zur Pflege und Betreuung von Personen und sonstigen
Einrichtungen zur Unterbringung von Personen wird unterschieden.
Im Abstandsflächenrecht und bei der Nachbarbeteiligung
gelten künftig erleichterte Vorschriften. Beim Abstandsflächenrecht sollen
Maßnahmen der Wärmedämmung und von Solaranlagen an bestehenden Gebäuden
privilegiert werden. Verwaltungsvorgänge werden vereinfacht, beispielsweise
kann bei mehr als 20 Nachbarn die Zustellung der Baugenehmigung durch eine
öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Mit dem Gesetz wird außerdem EU-Recht in nationales Recht
umgesetzt. Ein Beispiel ist die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie - die
Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen
Stoffen. Weitere Anpassungen ergeben sich aus Bestimmungen der
UN-Behindertenrechtskonvention und neuen technischen Baubestimmungen.
Die Anhörung ist für die kommenden Wochen vorgesehen. Die
Kabinettsbefassung zur Einbringung des Gesetzes in den Landtag ist für
September 2015 geplant.
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