Um erfolgreich Erze aus dem Berg zu fördern, brauchte es
von Anfang an mehr als eine starke Gemeinschaft und gute technische Ausrüstung.
Bereits im Mittelalter berührte der Bergbau zahlreiche Rechtsbereiche, die alle
miteinander vereinbart werden mussten: das Recht an Grund und Boden des
Grundherrn und das Königsrecht an den edlen Bodenschätzen. Auch mit den anderen
Bergleuten, die in unmittelbarer Nachbarschaft Bergbau betrieben, musste man
sich einigen.
Schon vor 700 Jahren gab es in Freiberg das erste
bekannte Bergrecht, das als Ausgangspunkt für die sächsischen Bergordnungen des
16. Jahrhunderts gilt und damit in wesentlichen Bestimmungen das Vorbild für
das preußische und sogar das moderne Bergrecht darstellt. Der Entstehung dieses
Bergrechts widmet sich Dr. Peter Hoheisel in einem Vortrag am 29. Februar und
greift damit im Jubiläumsjahr „850 Jahre Freiberg“ einen ganz speziellen Aspekt
der Geschichte der Silberstadt heraus.
Hoheisel ist seit 2007 Leiter des Sächsischen Bergarchivs
Freiberg. Nach seinem Geschichtsstudium an den Universitäten München und
Göttingen war er zunächst am Max-Planck-Institut für Geschichte in Göttingen
tätig, bevor er ein Archivreferendariat in Marburg absolvierte.
Der Vortrag findet um 19 Uhr im Bergarchiv im Schloss
Freudenstein statt.
Der Eintritt ist frei.
Quelle: Stadt Freiberg
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