Wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen
hatte das Amtsgericht Görlitz einen Polen zu einer Geldstrafe verurteilt. Auf
den später durch die Staatsanwaltschaft Görlitz erlassenen Vollstreckungshaftbefehl
wurden Bundespolizisten nun aufmerksam, als sie den 61-Jährigen kontrollierten.
Ihm fehlten schließlich die entscheidenden 715 EUR, die ihn vor der
Inhaftierung bewahrt hätten. Er wanderte hinter Gitter.
Auch eine
25-jährige Polin muss nun in die Justizvollzugsanstalt.
Gegen sie hatte das Amtsgericht Görlitz wegen Diebstahls
die Freiheitsentziehung angeordnet. Die Frau war an der Stadtbrücke Görlitz
kontrolliert worden.
Mehr Glück hatte
da schon ein 27-jähriger Landsmann der beiden. Er war schließlich
"flüssig", zahlte 380 EUR und blieb somit frei. Gegen ihn hatte die
Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung
ausstellen lassen.
Quelle: Bundespolizei
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