Frau Riedel aus Plauen werden 120 Euro von ihrem
Mobilfunkanbieter für einen ihr unbekannten Bezahldienst in Rechnung gestellt.
Dabei erhielt die Dame vor wenigen Tagen nur eine erneute Freundschaftsanfrage
von einer ihrer Facebook-Freunde. Frau Riedel bestätigte die Freundschaft und
gab auf Nachfrage ihre Mobilfunkrufnummer an ihre vermeintliche Freundin
weiter. Daraufhin bekam sie per SMS mehrere Zahlencodes auf Ihr Mobiltelefon
geschickt, die sie an die neue (alte) Freundin weitergegeben sollte. Der Dank
für den Gefallen, den sie ihrer „Freundin“ getan hat, eine überhöhte
Mobilfunkrechnung. Denn mit der Weitergabe der Zahlencodes erfolgte die
Einlösung der Zahlenkombinationen zu Lasten der Mobilfunkrechnung von Frau
Riedel.
Frau Riedel ist Opfer einer neuen Betrugsmasche auf
Facebook geworden. Diese kopieren das Profil eines Freundes. Es wird eine neue
Facebook-Identität mit einem gleichlautenden Namen und dem bislang verwendeten
Profilbild erstellt. „Das ist den Betrügern ohne Probleme möglich, da für jeden
die Facebook-Profilbilder zugänglich sind. Im Rahmen des Namens wird
beispielsweise einfach ein Leerzeichen mit eingefügt und fertig ist ein neuer,
täuschend echter Facebook- Nutzer“, erklärt Arleen Becker von der
Verbraucherzentrale Sachsen. Nach dem Anmeldevorgang werden dann an die Freunde
des wahren Profilinhabers Freundschaftsanfragen gesendet. Bestätigt man diese,
eröffnet einem der neue Freund sofort die Bitte nach der eigenen
Mobilfunkrufnummer und den Zahlencodes, welche unmittelbar empfangen werden.
„Dabei ist absolute Vorsicht geboten. Diese kleinen und
unscheinbaren Zahlencodes sind bares Geld wert“, warnt Arleen Becker. Mit der
Weitergabe der Zahlencodes wird es den Betrügern möglich, diese bei
Zahlungsdienstleistern einzulösen und dadurch die Handyrechnung des Opfers zu
belasten. Die alleinige Weitergabe der Handyrufnummer führt jedoch nicht zu
einer Belastung der eigenen Mobilfunkrechnung.
Generell ist es wichtig, auch vermeintlichen Freunden –
sei es über Messenger oder über soziale Netzwerke – niemals per SMS zugesendete
Bezahl- oder Bestätigungscodes weiterzugeben. „Am besten ist es aber, wenn man
nach dem Erhalt einer erneuten Freundschaftsanfrage einfach persönlich beim
Absender nachfragt. So kann man immer noch am besten klären, ob es sich
wirklich um die persönliche Bekanntschaft handelt oder ein Schwindel durch
Betrüger vorliegt“, so Becker weiter. Eine erneute Anfrage der gleichen Person
kommt immer nur dann in Betracht, wenn der Freund vorher selbstständig aus der
Freundesliste entfernt wurde.
Ratsuchende können sich bei der Verbraucherzentrale
Sachsen beraten lassen. Die Terminvergabe für ein persönliches
Beratungsgespräch erfolgt von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr
unter der Nummer des sachsenweiten Termintelefons: 0341-6962929.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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