Am 22. Mai 2012 wurde der 26-jährige
deutsche Staatsangehörige Thomas U. aus der Türkei
zum Zwecke der Strafverfolgung nach Deutschland überstellt. Er war am 3.
September 2010 aufgrund eines Festnahmeersuchens der Bundesanwaltschaft in
Istanbul/Türkei festgenommen worden und befand sich seither in der Türkei in
Haft.
Rechtsgrundlage hierfür war ein Haftbefehl des
Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 22. Juli 2010.
Der Beschuldigte
ist dringend verdächtig, sich zumindest von Januar 2010 bis Anfang Juli 2010
als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Deutsche
Taliban Mujahideen" (DTM) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a
Abs. 1 StGB).
Der Beschuldigte
soll Ende September 2009 von Deutschland in das afghanisch-pakistanische
Grenzgebiet gereist sein und sich spätestens im Januar 2010 der DTM
angeschlossen haben. Er soll in Propagandavideos der terroristischen
Vereinigung aufgetreten sein und sich an deren gewaltsamen Jihad beteiligt
haben.
Der Beschuldigte
wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm
den Haftbefehl eröffnen wird.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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