Freitag, 25. Mai 2012

Überstellung eines mutmaßlichen Mitglieds der "Deutschen Taliban Mujahideen" (DTM)



Am 22. Mai 2012 wurde der 26-jährige deutsche Staatsangehörige Thomas U. aus der Türkei zum Zwecke der Strafverfolgung nach Deutschland überstellt. Er war am 3. September 2010 aufgrund eines Festnahmeersuchens der Bundesanwaltschaft in Istanbul/Türkei festgenommen worden und befand sich seither in der Türkei in Haft.
Rechtsgrundlage hierfür war ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 22. Juli 2010.

   Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich zumindest von Januar 2010 bis Anfang Juli 2010 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Deutsche Taliban Mujahideen" (DTM) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).

   Der Beschuldigte soll Ende September 2009 von Deutschland in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist sein und sich spätestens im Januar 2010 der DTM angeschlossen haben. Er soll in Propagandavideos der terroristischen Vereinigung aufgetreten sein und sich an deren gewaltsamen Jihad beteiligt haben.

   Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen wird.

Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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