Mit
Planfeststellungsbeschluss vom 23. April 2012 hat die Landesdirektion Sachsen
der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger
Mulde/Zschopau die Baugenehmigung zur Errichtung von Hochwasserschutzanlagen an
der Flöha in Pockau erteilt. Das Vorhaben hat einen Investitionsumfang von rund
1,8 Mio EUR.
Mit
den örtlichen Maßnahmen ist vorgesehen, die Gemeinde Pockau, insbesondere die
Gewerbe- und Wohnbebauung vor Hochwasserereignissen des Gewässers Flöha mit
einer statistischen Wahrscheinlichkeit von bis zu 50 Jahren zu schützen.
Notwendig hierfür sind drei Einzelmaßnahmen. Genehmigt wurden der Bau einer
Gewässerzufahrt und die Errichtung einer Stützmauer entlang der Flöha auf einer
Länge von ca. 75 m in Höhe der Brücke Freiberger Straße, ein Deichneubau
parallel zum Fischereiweg verlaufend auf
einer Länge von ca. 250 m sowie Hochwasserschutzmauern und Deiche auf einer
Länge von 521 m im Bereich der Olbernhauer Straße entlang der Flöha
linksseitig. Des Weiteren wurden Maßnahmen zum Rückstauschutz für den in die
Flöha mündenden Döltzschbach genehmigt.
Der
momentane Hochwasserschutz besteht nicht durchgängig und entspricht nicht den
anerkannten Regeln der Technik. Derzeit können an den gefährdeten Stellen
Hochwässer mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit von lediglich 20 Jahren
schadlos abgeführt werden. Die nunmehr zugelassenen Maßnahmen sind für den
Hochwasserschutz in der Gemeinde Pockau daher dringend geboten.
Quelle: Landesdirektion Sachsen
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