Posts mit dem Label Linksextremisten werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Linksextremisten werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 23. Mai 2013

GBA: Durchsuchungen wegen des Verdachts der Bildung einer linksextremistisch motivierten kriminellen Vereinigung in mehreren deutschen Städten


Karlsruhe (ots) - In einem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Bildung einer linksextremistisch motivierten kriminellen Vereinigung und anderer Straftaten werden aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2013 seit heute Morgen (22. Mai
2013) insgesamt 21 Wohnungen und weitere Räumlichkeiten in Berlin, Magdeburg und Stuttgart durchsucht, darunter die Wohnungen von neun Beschuldigten. Unter der Leitung von Vertretern der Bundesanwaltschaft sind an dem Einsatz insgesamt etwa 300 Polizeibeamte des Bundeskriminalamtes sowie der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg beteiligt.

   Die Beschuldigten sind verdächtig, Mitglieder einer Nachfolgeorganisation der linksextremistischen Vereinigung "militante gruppe (mg)" zu sein. Die Gruppierung soll seit Dezember 2009 unter der Bezeichnung "Revolutionäre Aktionszellen (RAZ)" mehrere Brand- und Sprengstoffanschläge in Berlin verübt haben, nämlich auf das Amtsgericht Wedding, ein Job-Center der Agentur für Arbeit in Berlin-Wedding, das Haus der Wirtschaft, das Amt für Stadtentwicklung sowie das Bundeshaus in Berlin-Charlottenburg. Zudem hat sich die Vereinigung "RAZ" zu dem Versand von Pistolenpatronen an den Bundesminister des Inneren, den Ständigen Vertreter des Generalbundesanwalts und einen Wissenschaftler im März 2011 bekannt.
In dem Selbstbezichtigungsschreiben kündigten die "RAZ" an, die Patronen zukünftig "per Express" zu versenden. Bislang sind durch die Anschläge keine Menschen zu Schaden gekommen.

   Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und der Brandstiftung in mehreren Fällen (§§ 129, 306, 308 StGB). Die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft für die Strafverfolgung folgt aus dem staatsschutzrechtlichen Hintergrund und der besonderen Bedeutung des Falles (§ 120 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 74a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 142a Abs. 1 Satz 1 GVG).

Ziel der heutigen Durchsuchungsmaßnahmen ist es, Beweismittel zur Struktur der "RAZ" sowie zu den Straftaten zu gewinnen, zu denen sich die Vereinigung bekannt hat.

   Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt beauftragt. Weitergehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen derzeit nicht erteilt werden.

Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Flattr this Flattr - so heist ein Micropaymentsystem, dass wir ab sofort nutzen. Wie alle wissen, ist Hit-TV.eu kostenlos und so soll es auch bleiben. Allerdings müssen auch wir von etwas leben und haben Kosten bei der Nachrichtenerstellung. Wir haben uns daher entschlossen, ein Spendensystem einzuführen. Dies ist nicht nur für Hit-TV.eu, sondern kann auch für viele andere Seiten genutzt werden. Wir würden uns freuen und sehen als ein kleines Dankeschön, wenn man ab und zu, wenn einem ein Artikel besonders am Herzen liegt, diesen Knopf am unteren Ende der Nachricht betätigt. Ich verspreche und versichere, dass wir das eingenommene Geld dafür verwenden das Hit-TV.eu noch besser und attraktiver wird.

Sonntag, 5. Februar 2012

Linksradikale, ungenehmigte und gewalttätige Spontandemo nach Kundgebung am Bahnhof



Nachdem am Samstagnachmittag kurz nach 14 Uhr eine Kundgebung des Solid e. V. am Bahnhof in Burgstädt für beendet erklärt worden war und viele Teilnehmer den Kundgebungsort verlassen hatten, formierten sich die etwa 40 Verbliebenen zu einer Spontandemonstration über die Schillerstraße in Richtung Stadtzentrum. Dabei ignorierten sie die Aufforderung des Verantwortlichen  der Versammlungsbehörde des Landratsamtes Mittelsachen und des Einsatzleiters der Polizei, den Zug zu stoppen und die weiteren Modalitäten (Marschstrecke u.a.) abzusprechen. Aus dem Aufzug heraus wurden diese massiv abgedrängt, gestoßen und beleidigt. Es kam zu keinen Verletzungen. Nachdem die Demonstrationsteilnehmer den Bahnhof wieder erreicht hatten, löste sich der Zug schnell auf.
Gegen den Versammlungsleiter der Ausgangskundgebung wurde Anzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, weitere Anzeigen wurden wegen des Verdachts der Beleidigung und der versuchten Körperverletzung erstattet.

Quelle: PD Chemnitz Erzgebirge