Karlsruhe (ots) - In einem Ermittlungsverfahren der
Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Bildung einer linksextremistisch
motivierten kriminellen Vereinigung und anderer Straftaten werden aufgrund von
Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2013
seit heute Morgen (22. Mai
2013) insgesamt 21 Wohnungen und weitere Räumlichkeiten
in Berlin, Magdeburg und Stuttgart durchsucht, darunter die Wohnungen von neun
Beschuldigten. Unter der Leitung von Vertretern der Bundesanwaltschaft sind an
dem Einsatz insgesamt etwa 300 Polizeibeamte des Bundeskriminalamtes sowie der
Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg beteiligt.
Die
Beschuldigten sind verdächtig, Mitglieder einer Nachfolgeorganisation der linksextremistischen
Vereinigung "militante gruppe (mg)" zu sein. Die Gruppierung soll
seit Dezember 2009 unter der Bezeichnung "Revolutionäre Aktionszellen
(RAZ)" mehrere Brand- und Sprengstoffanschläge in Berlin verübt haben,
nämlich auf das Amtsgericht Wedding, ein Job-Center der Agentur für Arbeit in
Berlin-Wedding, das Haus der Wirtschaft, das Amt für Stadtentwicklung sowie das
Bundeshaus in Berlin-Charlottenburg. Zudem hat sich die Vereinigung
"RAZ" zu dem Versand von Pistolenpatronen an den Bundesminister des
Inneren, den Ständigen Vertreter des Generalbundesanwalts und einen
Wissenschaftler im März 2011 bekannt.
In dem Selbstbezichtigungsschreiben kündigten die
"RAZ" an, die Patronen zukünftig "per Express" zu
versenden. Bislang sind durch die Anschläge keine Menschen zu Schaden gekommen.
Aufgrund der
bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht der Bildung einer kriminellen
Vereinigung sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und der
Brandstiftung in mehreren Fällen (§§ 129, 306, 308 StGB). Die Zuständigkeit der
Bundesanwaltschaft für die Strafverfolgung folgt aus dem
staatsschutzrechtlichen Hintergrund und der besonderen Bedeutung des Falles (§
120 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 74a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 142a Abs. 1 Satz 1 GVG).
Ziel der
heutigen Durchsuchungsmaßnahmen ist es, Beweismittel zur Struktur der
"RAZ" sowie zu den Straftaten zu gewinnen, zu denen sich die
Vereinigung bekannt hat.
Mit den
kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das
Bundeskriminalamt beauftragt. Weitergehende Auskünfte können mit Blick auf die
laufenden Ermittlungen derzeit nicht erteilt werden.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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