Dienstag, 19. März 2013

Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen wegen des Verdachts eines geplanten Attentats auf den Vorsitzenden der Partei Pro NRW




Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen wegen des Verdachts eines geplanten Attentats auf den Vorsitzenden der Partei Pro NRW

Karlsruhe  - Die Bundesanwaltschaft hat heute (18. März 2013) die Ermittlungen wegen des Verdachts eines geplanten Attentats auf den Vorsitzenden der Partei Pro NRW von der Staatsanwaltschaft Dortmund übernommen. Zugleich hat sie das Bundeskriminalamt mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen beauftragt.

Die bislang von der Staatsanwaltschaft Dortmund geführten Ermittlungen haben zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die vier im
Zusammenhang mit den Anschlagsplanungen festgenommenen Beschuldigten eine inländische terroristische Vereinigung radikal-islamistischer Prägung gebildet haben (§ 129a Abs. 1 StGB). Nach der gesetzlichen Kompetenzverteilung ist damit ausschließlich die Bundesanwaltschaft für die
Strafverfolgung zuständig (§ 142a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 120 Abs. 1 Nr. 6 GVG).

Nach dem aktuellen Ermittlungsstand sollen sich die Beschuldigten zu einer konspirativen Gruppierung zusammengeschlossen haben, um aus einer militant-islamistischen Einstellung heraus Sprengstoff- und Schusswaffenanschläge auf Mitglieder der Partei Pro NRW zu verüben. In Verwirklichung dieses Zieles sollen zwei der Beschuldigten in der Nacht vom 14. März 2013 versucht haben, die Umgebung der Wohnung des Vorsitzenden
der Partei Pro NRW in Leverkusen auszuspähen. Im Zuge der noch in derselben Nacht erfolgten Festnahme der Beschuldigten und der anschließenden Durchsuchung einer Wohnung in Bonn wurden etwa 600 Gramm Ammoniumnitrat und eine Schusswaffe nebst Munition sichergestellt. Zudem wurde eine Liste aufgefunden, in der unter anderem die Namen von Bewerberinnen und Bewerbern für die Landesliste der Partei Pro NRW aufgeführt waren.

Aufgrund dieser Umstände besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten sich als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung Sprengstoff und eine Schusswaffe nebst Munition beschafft haben, um ein Attentat auf den Vorsitzenden der Partei Pro NRW zu verüben. Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft werden wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Verabredung zum Mord sowie weiterer
Straftaten geführt (§ 30 Abs. 1, § 211, § 89a, § 129a Abs. 1 StGB).

Die vier Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Weitergehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.



Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)



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