Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (27. März
2013) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2013
den 28-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen Umar R.
durch Beamte des Landeskriminalamtes Bremen festnehmen lassen.
Er ist dringend verdächtig, spätestens seit Ende Oktober 2012 für einen pakistanischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Der Beschuldigte arbeitete bis zu seiner Festnahme als studentische Hilfskraft in einer Forschungseinrichtung im Bundesgebiet. Er soll versucht haben, Erkenntnisse über militärisch nutzbare Hochtechnologie zu erlangen. Es besteht der Verdacht, dass er diese Informationen für seinen nachrichtendienstlichen Auftraggeber beschaffen wollte.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Mit den weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Landeskriminalamt Bremen beauftragt.
Quelle:Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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