Die Landesdirektion hat mit Bescheid vom 27.03.2013 den Haushalt der
Stadt Chemnitz für 2013 mit Gesamtaufwendungen von 600,82 Mio EUR genehmigt.
Der städtische Haushalt schließt
einschließlich von Fehlbeträgen aus Vorjahren mit einem Gesamtergebnis
(Fehlbetrag) von -63,57 Mio EUR ab. Die Stadt vermochte es nicht, den
Werteverzehr an ihrem Vermögen vollständig zu erwirtschaften. Nur dann wäre der
Haushalt in vollem Umfang ausgeglichen.
Immerhin kann jedoch aus der laufenden Verwaltung im Gegensatz zum Vorjahr ein
Überschuss erzielt werden, der allerdings zur vollständigen Kredittilgung noch
nicht ausreicht. Ihre dauernde Leistungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2013 kann
die Stadt somit noch nicht wiedererlangen. Dies wird nach den vorgelegten
Unterlagen voraussichtlich erst im Jahr 2015 gelingen. Dann soll der Überschuss
aus der laufenden Verwaltung zur vollständigen Kredittilgung ausreichen.
Voraussetzung hierfür ist die konsequente weitere Umsetzung der in die
Haushaltsplanung für 2013 und mittelfristig bis 2016 eingearbeiteten
Fortschreibung des Entwicklungs- und Konsolidierungskonzeptes (EKKO II). Eine
Preisgabe bereits beschlossener und in der Planung berücksichtigter Konsolidierungsmaßnahmen
würde die bisher erzielten Fortschritte hinsichtlich der Sicherung der
Zahlungsfähigkeit zunichtemachen und wahrscheinlich bereits mittelfristig zu
Liquiditätsproblemen führen. Der Stadt wurde daher dringend geraten, sich bei
anstehenden Entscheidungen mit Auswirkungen auf ihre Finanzmittel bewusst zu
machen, dass zusätzliche Ausgaben nur dann möglich sind, wenn diese durch die
Erschließung neuer Konsolidierungsmöglichkeiten oder den Wegfall bereits
geplanter Ausgaben gegenfinanziert werden können.
In diesem Zusammenhang war auch
die finanzielle Situation des städtischen Theaters als größtem
Zuschussempfänger aus dem städtischen Haushalt Gegenstand der Abwägungen zum
vorgelegten Haushalt. Der sich aus der Planung des städtischen Theaters bis 2016
ergebende Kostenanstieg ist bisher nicht im städtischen Haushalt
berücksichtigt. Dies kann aufgrund der Höhe des zusätzlich zu erwartenden
Zuschussbedarfes zu einer ernstzunehmenden Bedrohung für die Wiedererlangung
der Leistungs- und Zahlungsfähigkeit der Stadt führen, es sei denn, der
steigende Finanzbedarf des Theaters wird aus Einsparungen in anderen
Aufgabenbereichen gedeckt. Auch Einsparungen innerhalb des Theaters wären ein
Mittel, Kosten aufzufangen. Vor diesem Hintergrund gibt es für Abweichungen vom
EKKO II oder für zusätzliche Ausgaben über den aktuellen Planungsstand hinaus
gegenwärtig keinen Spielraum.
Neben dem allgemeinen
Planungsrisiko und dem sich abzeichnenden höheren Zuschussbedarf des
Eigenbetriebes „Das TIETZ“ war dies auch einer der Gründe dafür, dass die
Genehmigung der diesjährigen Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen und
Verpflichtungsermächtigungen nur unter einer Auflage erfolgte. Diese zielt
darauf, dass sich bis 2016 die für die Beurteilung der dauernden
Leistungsfähigkeit maßgeblichen Daten gegenüber dem Haushalt 2013 nicht
verschlechtern dürfen und die Stadt auch weiterhin konsequent die im EKKO II
enthaltenen Maßnahmen umsetzt oder diese durch alternative Maßnahmen mit
gleicher Konsolidierungswirkung ersetzt.
Quelle: Landesdirektion Sachsen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen