Karlsruhe - Die
Bundesanwaltschaft hat am 9. Mai 2012 vor dem Staatsschutzsenat des
Kammergerichts in Berlin gegen
den 47-jährigen
deutschen und marokkanischen Staatsangehörigen Mohammed B.
Anklage wegen
geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr.
1, 2 StGB) und Urkundenfälschung (§ 267 StGB) erhoben.
Dem
Angeschuldigten wird in der nunmehr zugestellten Anklageschrift vorgeworfen, ab
Januar 2011 Informationen über in Deutschland lebende Marokkaner an den
marokkanischen Nachrichtendienst weitergegeben zu haben.
Im Einzelnen
wird in der Anklageschrift von folgendem Sachverhalt
ausgegangen:
Der
Angeschuldigte hat für seine nachrichtendienstlichen Auftraggeber vor allem
marokkanische Oppositionelle und Anhänger der "Frente Polisario",
einer Befreiungsbewegung für die Westsahara, ausgespäht. So berichtete er
seinen Führungsoffizieren etwa über eine Veranstaltung mit einem Repräsentanten
der "Frente Polisario" in Berlin. Zudem veranlasste er, dass
Informationen über die in Berlin ansässige "Projektgruppe Westsahara"
zusammengetragen und an seine Auftraggeber weitergeleitet wurden. Außerdem berichtete
er seinen Auftraggebern über die Haltung eines Gelehrten und eines
Botschaftsangehörigen zur marokkanischen Staatsführung.
Für seine
Dienste erhielt der Angeschuldigte im Jahr 2011 einen Agentenlohn von 22.800
Euro. Um die Herkunft des Geldes zu verschleiern, stellte der Angeschuldigte
Rechnungen über angebliche Werbeveranstaltungen für die staatliche
marokkanische Fluggesellschaft aus.
Der
Angeschuldigte wurde am 15. Februar 2012 aufgrund eines Haftbefehls des
Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshof vom 14.
Februar 2012 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr.
5/2012 vom 15.
Februar 2012) und befand sich bis 5. Juni 2012 in
Untersuchungshaft.
Der Haftbefehl war am 4. Juni 2012 außer Vollzug gesetzt
worden, nachdem der Angeschuldigte den Tatvorwurf der geheimdienstlichen
Agententätigkeit eingeräumt hatte.
Quelle:Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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