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Freitag, 28. Juni 2013

Gemeinsame Maßnahmen der Bundesanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gegen mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C



Gemeinsame Maßnahmen der Bundesanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gegen mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am heutigen Mittwoch, 26. Juni 2013, aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die 36-jährige türkische Staatsangehörige Sonnur D. und den 42-jährigen türkischen Staatsangehörigen Muzaffer D. durch Beamte des Landeskriminalamts Niedersachsen und des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.

Darüber hinaus werden aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs insgesamt zwölf Wohnungen und der DHKP-C zuzurechnende Vereinsräume in Deutschland sowie - im Wege der Rechtshilfe 
in Österreich und den Niederlanden durchsucht, darunter die Wohnungen der vorgenannten Beschuldigten sowie vier weiterer Beschuldigter. Im Bundesgebiet sind für die Bundesanwaltschaft etwa 50 Polizeibeamte des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts Niedersachsen sowie darüber
hinaus weitere Beamte der Polizeipräsidien Hagen und Wuppertal im Einsatz.

Weitere Festnahmen und Durchsuchungen wurden zeitgleich in Abstimmung mit den in eigener Zuständigkeit handelnden Generalstaatsanwaltschaften
Düsseldorf und Hamburg vorgenommen.

Im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf sind am heutigen Mittwoch, 26. Juni 2013, aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters beim Oberlandesgericht Düsseldorf die 47-jährige türkische Staatsangehörige Latife C. und der 33-jährigetürkische Staatsangehörige Özkan G. durch Beamte des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen festgenommen worden.

Zugleich lässt die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf aufgrund von, Beschlüssen des Ermittlungsrichters beim Oberlandesgerichts Düsseldorf insgesamt 23 Wohnungen und weitere Räumlichkeiten durchsuchen, darunter die Wohnungen der vorgenannten Beschuldigten und vier weiteren Beschuldigten sowie der DHKP-C zuzurechnende Vereinsräume und mehrere Geschäftsräume in Deutschland. An dem Einsatz sind etwa 270 Polizeibeamte und  beschäftigte beteiligt.

Im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg werden auf der Grundlage zweier Beschlüsse des Hanseatischen Oberlandesgerichts - im Wege der Rechtshilfe - in Belgien Wohnräume eines weiteren Beschuldigten und der Vereinigung zuzurechnende Vereinsräume in Berlin durch Beamte des
Landeskriminalamts Berlin durchsucht.

Alle Beschuldigten sind verdächtig, sich spätestens seit dem Jahr 2002 als Mitglieder an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB).

Die "Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C) hat sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines "bewaffneten Kampfes" zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahre 1994 bis in die jüngste Vergangenheit hat die Gruppierung in der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt. Seit dem Jahre 2001 hat sie dabei wiederholt Selbstmordattentäter eingesetzt. Die DHKP-C verfügt in Europa über eine Auslandsorganisation, die sie als "Rückfront"  unter anderem zur Finanzierung ihrer terroristischen Aktivitäten, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger militärischer Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre Mitglieder nutzt. Zuletzt hat sich die DHKP-C zu dem Selbstmordanschlag am 1. Februar 2013 auf die US-Botschaft in Ankara bekannt, bei dem der Attentäter selbst und ein Wachmann der Botschaft getötet und drei weitere Personen verletzt wurden.

Die Beschuldigten Sonnur D. und Muzaffer D. sind dringend verdächtig, als hochrangige Führungskader der Vereinigung in Deutschland tätig gewesen zu sein und insbesondere - zuletzt überwiegend in Nordrhein-Westfalen - Finanzmittel für die DHKP-C beschafft und an die Führung weitergeleitet zu haben.

Die Beschuldigte Sonnur D. wird morgen, der Beschuldigte Muzaffer D.
heute Nachmittag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt,
der den Beschuldigten die Haftbefehle eröffnen wird.

Die Beschuldigten Latife C. und Özkan G. sind ebenfalls dringend verdächtig, als Funktionäre der Vereinigung in Deutschland Finanzmittel für die DHKP-C in Nordrhein-Westfalen beschafft, verwaltet und weitergeleitet zu haben. Sie sollen am heutigen Tag dem Ermittlungsrichter beim Oberlandesgericht Düsseldorf zur Verkündung der Haftbefehle vorgeführt werden.

Mit den weiteren Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter Niedersachsen und Baden-Württemberg beauftragt. Ein entsprechender Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ist dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen erteilt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat das Landeskriminalamt Hamburg mit den weiteren Ermittlungen betraut.

Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt
werden.


Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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Donnerstag, 27. Juni 2013

GBA: Gemeinsame Durchsuchungsaktion der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat




GBA: Gemeinsame Durchsuchungsaktion der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Stuttgart haben am 25. Juni 2013 aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs und des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Stuttgart wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) und der Geldwäsche (§ 261 StGB) in einer gemeinsamen Durchsuchungsaktion insgesamt neun Objekte im Großraum Stuttgart, im Großraum München, in Sachsen sowie in Belgien durchsuchen. Unter der Leitung von Vertretern der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Stuttgart sind an dem Einsatz insgesamt etwa 90 Polizeibeamte aus Baden-Württemberg und Bayern beteiligt. Festnahmen sind
nicht erfolgt.

Die Durchsuchungsmaßnahmen der Bundesanwaltschaft im Großraum Stuttgart
und in Belgien richten sich gegen zwei Männer tunesischer Herkunft, die verdächtig sind, sich gezielt Informationen und Gegenstände für die Begehung
von radikal-islamistischen Sprengstoffanschlägen mit ferngesteuerten Modellflugzeugen zu beschaffen. Zudem werden in Stuttgart und München die Wohnungen von vier Kontaktpersonen der beiden Beschuldigten durchsucht. Diese werden von der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Finanzierung des militanten Jihad gesondert verfolgt. Im Übrigen richtet sich die Durchsuchung gegen eine Person aus dem Umfeld der Beschuldigten, gegen die die Staatsanwaltschaft Stuttgart gesonderte Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche führt.

Ziel der Durchsuchungsmaßnahmen ist es, Beweismittel für etwaige Anschlagspläne und -vorbereitungen zu gewinnen sowie Erkenntnisse über die
Finanzierungswege des radikal-islamistisch motivierten Terrorismus zu erlangen.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen führt im Auftrag der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Stuttgart das Landeskriminalamt Baden-Württemberg.

Weitergehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen
derzeit nicht erteilt werden.


Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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Freitag, 22. März 2013

Durchsuchungsmaßnahmen wegen verbotenem Waffenbesitz im Raum Kamenz





Durchsuchungsmaßnahmen wegen verbotenem Waffenbesitz

Bautzen, Kamenz und Schönteichen
21.03.2013, 06:00 Uhr - 15:00 Uhr

Im Zuge der Ermittlungen durch die Kriminalpolizei der Polizeidirektion Görlitz gegen einen 41-Jährigen und einen 35-Jährigen aus dem Raum Kamenz wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz sowie des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls in mehreren Fällen hat das Amtsgericht Bautzen die Durchsuchung mehrerer Objekte angeordnet. Am frühen Donnerstagmorgen machten sich aus diesem Anlass Beamte der Polizeidirektionen Görlitz und Dresden, Kräfte des SEK und der Bereitschaftspolizei daran, insgesamt neun Wohnungen in Bautzen, Kamenz und Schönteichen zu durchsuchen.

Die Polizisten wurden vielfach fündig. Unter anderem beschlagnahmten sie eine Pistole (9 mm), eine nicht mehr funktionstüchtige Maschinenpistole, Magazine und Patronen (9 mm), ein Luftgewehr, zwei Elektroschocker, einen Schlagring sowie verschiedene verbotene Messer.

Dem nicht genug fanden die Einsatzkräfte auch eine Vielzahl von Werkzeugmaschinen, welche vermutlich aus Diebeshandlungen stammen. Bohrmaschinen, Winkelschleifer, eine Kettensäge, ein Notstromaggregat, ein Schweißgerät und weitere Gegenstände stellten die Ermittler sicher. Geringe Mengen aufgefundener Betäubungsmittel (vermutlich Crystal und Cannabis) sowie Utensilien zum Drogenkonsum nahmen sie ebenso mit.

Die Beschuldigten wurden angetroffen und zum Tatvorwurf vernommen. Gegen sie und vier mögliche Mittäter wird intensiv weiterermittelt. 


Quelle: PD Görlitz



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Montag, 4. März 2013

Umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen im Kampf gegen die Rauschgiftkriminalität






Umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen im Kampf gegen die Rauschgiftkriminalität

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts von Rauschgiftdelikten haben am Dienstag, den 26. Februar 2013, insgesamt 30 Polizeibeamte mehrere Objekte in Hoyerswerda und Lauta durchsucht.

Der Einsatz der Ermittler wegen Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln begann in den frühen Morgenstunden. Auf Grundlage mehrerer durch die Staatsanwaltschaft Görlitz erwirkter Beschlüsse des zuständigen Amtsgerichts Bautzen wurden insgesamt sieben Wohnungen nach Betäubungsmitteln durchsucht. Die Beamten fanden erwartungsgemäß Drogen und Betäubungsmittelutensilien. Sie beschlagnahmten als potenzielle Beweismittel außerdem Datenträger und Bargeld.

Ein 19-Jähriger öffnete den Fahndern gar nicht erst die Wohnungstür. Stattdessen versuchte er, etwa 1,6 kg Marihuana zu beseitigen, indem er es in einem Behältnis aus dem Fenster warf. Die Tür ließen die Polizisten fachmännisch öffnen und wurden so des jungen Mannes habhaft.

Als erstes Resümee kann festgestellt werden, dass im Rahmen des genannten Einsatzes Drogen im Verkaufswert von etwa 9.600 Euro vom Markt genommen werden konnten. Sie werden vernichtet.

Die Ermittlungen dauern an.


Quelle: PD Görlitz, Staatsanwaltschaft Görlitz



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