Samstag, 20. Oktober 2012

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK)



Die Bundesanwaltschaft hat am 24. September 2012 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

   den 21-jährigen türkischen Staatsangehörigen Sedat K.

   wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) erhoben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB).

   In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

   Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) strebt einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an. Sie verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die vorwiegend im Südosten der Türkei Attentate auf türkische Polizisten und Soldaten verüben. Seit
2004 begehen Terrorkommandos der PKK zudem Sprengstoff- und Brandanschläge in türkischen Großstädten und Tourismuszentren im westlichen Teil des Landes, die in der Zivilbevölkerung zu Verletzten und Todesopfern führten. In Deutschland und anderen Ländern Westeuropas haben ihre Mitglieder vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und Nachwuchs für den Guerillakampf zu rekrutieren. Die PKK verfügt auch in Europa über eine feste Organisationsstruktur, in die unter anderem ihre Jugendorganisation "Komalen Ciwan" (KC) eingegliedert ist.

   Der Angeschuldigte war von Oktober 2009 bis März 2011 zunächst in Berlin und später in der Schweiz als hochrangiger Kader der "Komalen Ciwan" (KC) tätig. In Deutschland hatte er dafür Sorge zu tragen, dass kurdische Jugendliche aus seinem Zuständigkeitsbereich an Veranstaltungen und Demonstrationen der Organisation teilnahmen.
Ferner war er dafür verantwortlich, durch Spenden- und Beitragssammlungen sowie den Verkauf parteieigenen Propagandamaterials Geld im und für den Jugendbereich der PKK zu beschaffen. Zudem hatte er die Aufgabe, Jugendliche und Heranwachsende für eine Kaderfunktion der Organisation oder für einen Einsatz in deren Guerilla zu gewinnen. Ab September 2010 war der Angeschuldigte als PKK-Kader in der Schweiz tätig. Seine Kontakte zu den in Deutschland tätigen Kadern der Vereinigung behielt er bei und traf sich regelmäßig mit ihnen, wie etwa bei einer internen Schulung der Organisation im Dezember 2010 in Nordrhein-Westfalen. Im März
2011 reiste er in den Irak aus, um sich dort den Guerillaeinheiten der PKK anzuschließen. Im Dezember 2011 kehrte er nach Europa zurück.

   Der Angeschuldigte war am 10. Juli 2012 in der Nähe von Paris/Frankreich festgenommen und am 25. Juli 2012 an die deutschen Strafverfolgungsbehörden überstellt worden. Er befindet sich in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 18/2012 vom 27. Juli 2012).


Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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