Die Bundesanwaltschaft hat am 24. September 2012 vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
den 21-jährigen
türkischen Staatsangehörigen Sedat K.
wegen
Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung
"Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) erhoben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. §
129a Abs. 1 StGB).
In der nunmehr
zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt
dargelegt:
Die
"Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) strebt einen staatenähnlichen
Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak
an. Sie verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die
vorwiegend im Südosten der Türkei Attentate auf türkische Polizisten und
Soldaten verüben. Seit
2004 begehen Terrorkommandos der PKK zudem Sprengstoff-
und Brandanschläge in türkischen Großstädten und Tourismuszentren im westlichen
Teil des Landes, die in der Zivilbevölkerung zu Verletzten und Todesopfern
führten. In Deutschland und anderen Ländern Westeuropas haben ihre Mitglieder
vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und Nachwuchs
für den Guerillakampf zu rekrutieren. Die PKK verfügt auch in Europa über eine
feste Organisationsstruktur, in die unter anderem ihre Jugendorganisation
"Komalen Ciwan" (KC) eingegliedert ist.
Der
Angeschuldigte war von Oktober 2009 bis März 2011 zunächst in Berlin und später
in der Schweiz als hochrangiger Kader der "Komalen Ciwan" (KC) tätig.
In Deutschland hatte er dafür Sorge zu tragen, dass kurdische Jugendliche aus
seinem Zuständigkeitsbereich an Veranstaltungen und Demonstrationen der Organisation
teilnahmen.
Ferner war er dafür verantwortlich, durch Spenden- und
Beitragssammlungen sowie den Verkauf parteieigenen Propagandamaterials Geld im
und für den Jugendbereich der PKK zu beschaffen. Zudem hatte er die Aufgabe,
Jugendliche und Heranwachsende für eine Kaderfunktion der Organisation oder für
einen Einsatz in deren Guerilla zu gewinnen. Ab September 2010 war der
Angeschuldigte als PKK-Kader in der Schweiz tätig. Seine Kontakte zu den in
Deutschland tätigen Kadern der Vereinigung behielt er bei und traf sich
regelmäßig mit ihnen, wie etwa bei einer internen Schulung der Organisation im
Dezember 2010 in Nordrhein-Westfalen. Im März
2011 reiste er in den Irak aus, um sich dort den
Guerillaeinheiten der PKK anzuschließen. Im Dezember 2011 kehrte er nach Europa
zurück.
Der
Angeschuldigte war am 10. Juli 2012 in der Nähe von Paris/Frankreich
festgenommen und am 25. Juli 2012 an die deutschen Strafverfolgungsbehörden
überstellt worden. Er befindet sich in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung
Nr. 18/2012 vom 27. Juli 2012).
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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