Zwönitz erhält dafür im Rahmen der freiwilligen Eingliederung 654.800 EUR
Die Landesdirektion Chemnitz hat zur Förderung des freiwilligen Zusammenschlusses der Stadt Zwönitz und der Gemeinde Hormersdorf jetzt der Stadt Zwönitz eine Bedarfszuweisung auf der Grundlage des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in Höhe von 654.800 EUR bewilligt.
Mit der freiwilligen Gemeindeeingliederung eröffnen sich auf Grund des demographischen Wandels und des Auslaufens des Solidarpaktes II im Jahr 2019 mit der Folge enger werdender finanzieller Spielräume neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen.
Durch die Eingliederung der Gemeinde Hormersdorf in die Stadt Zwönitz wird eine moderne, effiziente Verwaltungsstruktur geschaffen, die den Aufgaben der Zukunft nachhaltig gerecht wird. Die Leistungs-, Verwaltungs- und Finanzkraft wird dauerhaft gestärkt.
Der Vorteil eines zentralen Ortes soll mit den eigenständigen Belangen der ehemaligen Gemeinde verbunden werden. Der Ortscharakter, das örtliche Brauchtum sowie das kulturelle Leben in den Ortsteilen der bisherigen Ge-meinde Hormersdorf und in Zwönitz sollen erhalten bleiben und sich ungehindert entfalten können. So sollen ausdrücklich die freie evangelische Grundschule sowie die Kindertagesstätte erhalten bleiben und auch die kommunalen Gebäude, wie der Gasthof „zum Löwen“, das Vereinshaus und das Gemeindeamt. Darüber hinaus sichert die Stadt Zwönitz die Unterstützung ortsansässiger Unternehmen, des Museums, der Kultur- und Sportvereine sowie die infrastrukturelle und wirtschaftliche Weiterentwicklung des Ortes zu.
Nach der am 05.10.2012 geschlossenen Eingliederungsvereinbarung soll die vom Freistaat gewährte „Hochzeitsprämie“ für die Finanzierung von vielfältigen Maßnahmen der laufenden Verwaltung verwendet werden.
Quelle: Landesdirektion Sachsen
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