Mit Beginn des neuen Jahres verliert die Staatsanwaltschaft Bautzen ihre Eigenständigkeit. Sie wird als Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Görlitz weitergeführt. Dieses hat der Sächsische Landtag im Januar 2012 so beschlossen.
Eine mehr als 100-jährige Geschichte der Staatsanwaltschaft Bautzen geht damit zu Ende. Sie war 1879 im Zuge der Schaffung des Landgerichts Bautzen im Rahmen der Einführung einer reichsweiten einheitlichen Gerichts- und Staatsanwaltschaftsstruktur gegründet worden.
Bei der gemeinsamen Umsetzung der Landtagsentscheidung haben sich die Leitungen der beiden Staatsanwaltschaften insbesondere von dem Gedanken leiten lassen, die Auswirkungen auf die Bürger möglichst gering zu halten.
Für die meisten Ermittlungsverfahren, welche ihren Tatort in den Amtsgerichtsbezirken Bauten, Hoyerswerda und Kamenz haben, bleibt die Zweigstelle zuständig. Die Hauptstelle behält ihre Zuständigkeit für die Amtsgerichtsbezirke Görlitz, Weißwasser und Zittau mit Zweigstelle Löbau. Anzeigen können sowohl bei der Hauptstelle, als auch bei der Zweigstelle eingereicht werden.
Die Verfolgung von besonderen Wirtschaftsstrafsachen wird wie bisher durch die Hauptstelle erfolgen. Die Abteilung für grenzüberschreitende und organisierte Kriminalität wird an beiden Standorten vertreten sein.
Aufgrund der mit der Fusion verbundenen technischen Umstellung kann es in der ersten Januarwoche 2013 noch zu Einschränkungen des Dienstbetriebs kommen, wofür um Verständnis gebeten wird.
Quelle: PD Oberlausitz- Niederschlesien
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