Oberwiesenthal (ots) - Eine Streife der Mobilen
Kontrolleinheit der Bundespolizei machte bei der Kontrolle eines tschechischen
Kleintransporters einen nicht alltäglichen Fund. Angehalten wurde das Fahrzeug am
gestrigen Donnerstag gegen 17:00 Uhr in Oberwiesenthal in der Nähe des
ehemaligen Grenzübergangs Forsthaus. Die beiden Insassen des Autos, ein
vietnamesischer und ein tschechischer Staatsangehöriger (beide 41) konnten sich
ordnungsgemäß ausweisen.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs allerdings trauten die
Beamten ihren Augen nicht. Eine große Anzahl an Kartons mit Pyrotechnik befand
sich auf der Ladefläche. Der gesamte Inhalt stellte erlaubnispflichtiges
Feuerwerk einerseits, und Feuerwerk ohne Zulassung dar. Weiterhin fanden die
Beamten 29 Elektroschocker. Auch dafür konnten beide Männer keine Berechtigung
vorweisen. Sämtliche Pyrotechnik, 42 Kugelbomben, 10.000 Stück La Bomba-Knaller
und 84 Batterien mit ca. 2100 Schuß, wurde beschlagnahmt. Sie wurde heute durch
die Beamten der Entschärfereinheit der Bundespolizeidirektion Pirna der
Vernichtung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen zugeführt. Beider
Männer werden sich wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und das
Waffengesetz verantworten müssen.
Diese aktuellen Sachverhalte möchte die
Bundespolizeiinspektion Chemnitz nutzen um die Bevölkerung zu informieren:
Alljährlich zum Jahresende registriert die Bundespolizei eine zunehmende
Einfuhr von Feuerwerks- und Knallkörpern aus Tschechien in die Bundesrepublik
Deutschland. Diese Pyrotechnik ist gefährlich und mit extremen Risiken
verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff
können selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen.
Abgetrennte und entstellte Finger und Hände sind dabei keine Seltenheit. Der
Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Einfuhr nicht zugelassener
Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Personen, die diese Feuerwerkskörper
nach Deutschland einführen, erfüllen den Straftatbestand nach § 40
Sprengstoffgesetz, der Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafen
als Sanktionen vorsieht. Weiterhin können die Kosten des Transportes und der
Beseitigung in Rechnung gestellt werden. Die Bundespolizei wird bei
entsprechenden Feststellungen ein Strafverfahren einleiten.
Quelle: Bundespolizei
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