Freitag, 11. Januar 2013

Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss für das Bauvorhaben „S 289 Verlegung Fraureuth“








Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss für das Bauvorhaben „S 289 Verlegung Fraureuth“ 

Weiterer Teil der „Westtrasse“ genehmigt  

Mit sofort vollziehbarem Planfeststellungsbeschluss vom 10. Januar 2013 hat die Landesdirektion Sachsen das Bauvorhaben „S 289 Verlegung Fraureuth“ genehmigt. 

Die Gesamtstrecke der Neubautrasse der S 289 beträgt 2,604 km. Sie beinhaltet drei neue Knotenpunkte sowie drei neue Streckenbauwerke zur Über- bzw. Unterführung der kreuzenden Verkehrswege. Bei den Streckenbauwerken handelt es sich um die Überführung der Mühlenstraße über die S 289 und die Anlagen der DB AG (Bauwerk 2), die bahnparallele Überführung der S 289 über die K 9353 (Bauwerk 3) sowie die Talbrücke über den Lohbach (Bauwerk 4). 

Das Bauwerk 2 ist dabei besonders anspruchsvoll, da es die Mühlenstraße über den geplanten Teileinschnitt der neuen Trasse der S 289 und die zweigleisige elektrifizierte Bahnstrecke Leipzig – Hof überführt. Die bahnnahe Parallelführung der S 289 lässt kein gesondertes Bauwerk über die S 289 zu. Das vorhandene Brückenbauwerk über die Anlagen der DB AG ist verschlissen und nur noch beschränkt auf 15 t befahrbar. Die Neutrassierung der Mühlenstraße erfolgt weitestgehend in den vorhandenen Dammbereichen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist ein gemeinsames Überführungsbauwerk bei Ersatz des vorhandenen Bauwerks erforderlich.

Das Vorhaben „S 289 Verlegung Fraureuth“ ist ein Teil der sog. „Westtrasse“. Das Projekt „Westtrasse“ besteht aus den Einzelmaßnahmen „S 289 Verlegung Neukirchen“, „S 289 Verlegung nördlich Werdau“, „S 289 Verlegung in Werdau“, „S 289 Verlegung Fraureuth“ und „S 289 Verlegung Römersgrün“. Bereits errichtet wurden die Abschnitte „S 289 Verlegung nördlich Werdau“ und „S 289 Verlegung in Werdau“. Die Maßnahme „S 289 Verlegung Neukirchen“ steht unmittelbar vor dem Baubeginn. Für die „S 289 Verlegung Römersgrün“ wird derzeit die Planunterlage durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr erarbeitet.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Betroffenen ab der 4. KW zugestellt und samt den festgestellten Unterlagen in einem derzeit noch nicht feststehenden Zeitraum in den Gemeindeverwaltungen Ellefeld und Bad Brambach sowie der Stadtverwaltung Werdau öffentlich ausgelegt werden. Die genauen Daten der Auslegung werden noch veröffentlicht.


Quelle: Landesdirektion Sachsen



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