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Dienstag, 18. Juni 2013

Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt des Landkreises Zwickau für 2013 unter Auflagen




Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt des Landkreises Zwickau für 2013 unter Auflagen

Die Landesdirektion Sachsen hat den ersten doppischen Haushalt des Landkreises Zwickau genehmigt. Allerdings konnte die Genehmigung nur unter der Auflage erteilt werden, dass der Landkreis die mittelfristige Finanzplanung bis spätestens zur Vorlage des Haushaltes 2014 dahingehend überarbeitet, dass die Zahlungsfähigkeit des Landkreises ab 2015 auch ohne die dauerhafte Inanspruchnahme von Kassenkrediten gesichert ist.

Der Haushalt weist für 2013 Gesamtaufwendungen von ca. 297 Mio. EUR aus. Einer Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bedürfen Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 390.150 EUR und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.652.800 EUR. Der Hebesatz der Kreisumlage in Höhe von 31,83 % bedarf wegen geänderter gesetzlicher Regelungen erstmals keiner Genehmigung der Rechtsaufsicht.

Der Haushalt des Landkreises Zwickau für 2013 ist nicht ausgeglichen. Er schließt mit einem Fehlbetrag von ca. 4,7 Mio. EUR ab. Auch mittelfristig ist der Haushaltsausgleich nicht gewährleistet. Die liquiden Mittel würden nach der Prognose des Landkreises anhand der mittelfristigen Finanzplanung nicht ausreichen, um die ab dem Haushaltsjahr 2015 ausgewiesenen Kassenfehlbeträge abzudecken. Die Zahlungsfähigkeit des Landkreises ist somit im Finanzplanungszeitraum bis 2016 nicht gesichert. Vielmehr müsste der Landkreis dauerhaft Kassenkredite in Anspruch nehmen. Die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Landkreises ist also im aktuellen Planungszeitraum gefährdet.

Vor diesem Hintergrund konnten die vorgesehene Kreditaufnahme und der genehmigungspflichtige Teil der Verpflichtungsermächtigungen nur unter Zurückstellung erheblicher Bedenken und unter der Auflage genehmigt werden, dass der Landkreis entsprechende Gegenmaßnahmen ergreift, um die prognostizierte Gefährdung der Zahlungsfähigkeit zu beseitigen. Dabei hat sich die Landesdirektion im Rahmen des ihr zustehenden pflichtgemäßen Ermessens davon leiten lassen, dass unter Heranziehung der Erleichterungsregelungen, die der Gesetzgeber für die Umstellung der Haushalte auf die kommunale Doppik befristet bis 2017 vorgesehen hat, der Haushalt des Landkreises Zwickau für das Haushaltsjahr 2013 als gesetzmäßig einzustufen ist und eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes derzeit nicht besteht. Gleiches gilt für den Haushalt 2014 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung. Nach der Planung des Landkreises stellt sich die Situation 2016 zudem etwas verbessert dar. Weiterhin liegt die Pro-Kopf-Verschuldung des Landkreises Zwickau 2013 unter 100 EUR/EW, der für die sächsischen Landkreise vorgegebene Verschuldungsrichtwert von 250 EUR/EW wird damit nicht erreicht. Im Übrigen stellt die beantragte Kreditaufnahme einen der Höhe nach eher geringfügigen Betrag dar, dessen Finanzierung allein nicht geeignet ist, sich entscheidend auf die Leistungsfähigkeit des Landkreises auszuwirken.
Schließlich war bei der o. g. Entscheidung zu berücksichtigen, dass durch die Auswirkungen des Junihochwassers 2013 in erheblichem Umfang kommunale Infrastruktur beschädigt bzw. zerstört wurde und daher als vordringlichste Aufgabe deren Wiederherstellung zu sehen ist. Diesem Ziel des beschleunigten Wiederaufbaus muss auch rechtsaufsichtliches Handeln gerecht werden.
Der Landkreis ist gleichwohl zur sparsamen Haushaltsführung aufgefordert und ist angehalten, weiterhin haushaltskonsolidierende Maßnahmen durchzuführen mit dem Ziel, die o. g. Prognosen nicht eintreten zu lassen.


Quelle: Landesdirektion Sachsen


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Freitag, 26. April 2013

Landesdirektion Sachsen erteilt Baurecht für den Ausbau der S 274 westlich von Schwarzenberg





Landesdirektion Sachsen erteilt Baurecht für den Ausbau der S 274 westlich von Schwarzenberg

Mangelhafter Fahrbahnzustand bald Vergangenheit

Die Landesdirektion Sachsen hat für das Bauvorhaben „S 274 – Ausbau westlich von Schwarzenberg, 1. Bauabschnitt“ am 17. April 2013 den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Damit kann der grundhafte Ausbau dieser wichtigen Ost-West-Verbindung im Erzgebirge in Angriff genommen werden. 

Die S 274 führt von der B 101 in Schwarzenberg über Sosa zur B 283 in Eibenstock, Ortsteil Blauenthal. Für den staatlich anerkannten Erholungsort Sosa ist die S 274 die einzige überörtliche Verkehrsverbindung. Damit kommt ihr eine bedeutende Funktion für die touristische und wirtschaftliche Entwicklung zu.

Der 1. Bauabschnitt zwischen dem Ortsausgang von Schwarzenberg und der Kurve am Abzweig der K 9132 Richtung Antonsthal ist 2.748 m lang. Die heutigen Anforderungen an eine Staatsstraße können mit dem bestehenden, völlig ungenügenden Ausbauzustand nicht erfüllt werden. So weist die S 274 innerhalb des geplanten 1. Bauabschnitts eine Fahrbahnbreite von nur     5,00 m auf. Ein ungehinderter Begegnungsverkehr LKW/PKW ist aufgrund der bestehenden Fahrbahnbreite und der fehlenden Ausweichmöglichkeiten nur eingeschränkt möglich. Hinzu kommt der sehr schlechte Fahrbahnzustand mit zahlreichen Unebenheiten, Frostaufbrüchen, fehlenden oder zerstörten Banketten sowie einer mangelhaften Oberflächenentwässerung.

Die beschriebenen Mängel sollen bald der Vergangenheit angehören, indem die S 274 mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m in Asphaltbauweise und zwei 1,50 m breiten Banketten bei punktueller Verbesserung der Trassierung ausgebaut wird. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird auf der S 274 im Bereich der Anbindungen der Gemeindestraßen „Stückerstraße“ und „Richterstraße“ jeweils ein Linksabbiegestreifen vorgesehen. Die Oberflächenentwässerung wird geordnet und zum Teil über ein Regenrückhaltebecken geleitet. Aufgrund des bestandsnahen Ausbaus der S 274 werden zugleich die mit der Baumaßnahme verbundenen Eingriffe in die Landschaft auf ein Mindestmaß reduziert. Des Weiteren werden zahlreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen.

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Chemnitz, Sitz Zschopau wird die Ausbaumaßnahme als Vorhabenträger durchführen. Ein genauer Baubeginn für den rund 4,3 Mio. EUR teuren Ausbau der S 274 steht derzeit noch nicht fest. Der Planfeststellungsbeschluss wird in Kürze in den von der Planung berührten Städten und Gemeinden öffentlich ausgelegt und den betroffenen Grundstückseigentümern bzw. Einwendern zugestellt.


Quelle: Landesdirektion Sachsen


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Mittwoch, 24. April 2013

Weiterer Abschnitt des Chemnitztalradweges genehmigt Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss





Weiterer Abschnitt des Chemnitztalradweges genehmigt

Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss 

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 18. April 2013 hat die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz den Bau des Chemnitztalradweges im Bauabschnitt 4.1 von der Heinersdorfer Straße im Chemnitzer Stadtteil Borna-Heinersdorf bis zur Unteren Hauptstraße in der Chemnitzer Ortschaft Wittgensdorf genehmigt.

Mit diesem Bauabschnitt des Chemnitztalradweges wird der Lückenschluss zwischen dem bereits bestehenden bzw. dem in Planung befindlichen Wegabschnitt des Chemnitztalradweges hergestellt. Nachdem bereits mehrere Abschnitte des Chemnitztalradweges innerhalb des Stadtgebietes realisiert sind, ist dieser Abschnitt die Weiterführung des Chemnitztalradweges in Richtung der nördlichen Stadtgrenze.

Die Baustrecke verläuft durchgängig auf der ehemaligen und zwischenzeitlich zurück gebauten Bahntrasse Chemnitz-Wechselburg. Im Verlauf des Streckenabschnittes liegen zwei Brückenbauwerke, die weiter genutzt werden. Der Brückenoberbau wird an die Radwegnutzung angepasst. 

Der Weg wird als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgewiesen. Die Baustrecke hat eine Länge von 1,711 km. 

Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz wird demnächst in Chemnitz ausgelegt.


Quelle: Landesdirektion Sachsen


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Freitag, 11. Januar 2013

Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss für das Bauvorhaben „S 289 Verlegung Fraureuth“








Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss für das Bauvorhaben „S 289 Verlegung Fraureuth“ 

Weiterer Teil der „Westtrasse“ genehmigt  

Mit sofort vollziehbarem Planfeststellungsbeschluss vom 10. Januar 2013 hat die Landesdirektion Sachsen das Bauvorhaben „S 289 Verlegung Fraureuth“ genehmigt. 

Die Gesamtstrecke der Neubautrasse der S 289 beträgt 2,604 km. Sie beinhaltet drei neue Knotenpunkte sowie drei neue Streckenbauwerke zur Über- bzw. Unterführung der kreuzenden Verkehrswege. Bei den Streckenbauwerken handelt es sich um die Überführung der Mühlenstraße über die S 289 und die Anlagen der DB AG (Bauwerk 2), die bahnparallele Überführung der S 289 über die K 9353 (Bauwerk 3) sowie die Talbrücke über den Lohbach (Bauwerk 4). 

Das Bauwerk 2 ist dabei besonders anspruchsvoll, da es die Mühlenstraße über den geplanten Teileinschnitt der neuen Trasse der S 289 und die zweigleisige elektrifizierte Bahnstrecke Leipzig – Hof überführt. Die bahnnahe Parallelführung der S 289 lässt kein gesondertes Bauwerk über die S 289 zu. Das vorhandene Brückenbauwerk über die Anlagen der DB AG ist verschlissen und nur noch beschränkt auf 15 t befahrbar. Die Neutrassierung der Mühlenstraße erfolgt weitestgehend in den vorhandenen Dammbereichen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist ein gemeinsames Überführungsbauwerk bei Ersatz des vorhandenen Bauwerks erforderlich.

Das Vorhaben „S 289 Verlegung Fraureuth“ ist ein Teil der sog. „Westtrasse“. Das Projekt „Westtrasse“ besteht aus den Einzelmaßnahmen „S 289 Verlegung Neukirchen“, „S 289 Verlegung nördlich Werdau“, „S 289 Verlegung in Werdau“, „S 289 Verlegung Fraureuth“ und „S 289 Verlegung Römersgrün“. Bereits errichtet wurden die Abschnitte „S 289 Verlegung nördlich Werdau“ und „S 289 Verlegung in Werdau“. Die Maßnahme „S 289 Verlegung Neukirchen“ steht unmittelbar vor dem Baubeginn. Für die „S 289 Verlegung Römersgrün“ wird derzeit die Planunterlage durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr erarbeitet.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Betroffenen ab der 4. KW zugestellt und samt den festgestellten Unterlagen in einem derzeit noch nicht feststehenden Zeitraum in den Gemeindeverwaltungen Ellefeld und Bad Brambach sowie der Stadtverwaltung Werdau öffentlich ausgelegt werden. Die genauen Daten der Auslegung werden noch veröffentlicht.


Quelle: Landesdirektion Sachsen



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