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Dienstag, 18. Juni 2013

Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt des Landkreises Zwickau für 2013 unter Auflagen




Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt des Landkreises Zwickau für 2013 unter Auflagen

Die Landesdirektion Sachsen hat den ersten doppischen Haushalt des Landkreises Zwickau genehmigt. Allerdings konnte die Genehmigung nur unter der Auflage erteilt werden, dass der Landkreis die mittelfristige Finanzplanung bis spätestens zur Vorlage des Haushaltes 2014 dahingehend überarbeitet, dass die Zahlungsfähigkeit des Landkreises ab 2015 auch ohne die dauerhafte Inanspruchnahme von Kassenkrediten gesichert ist.

Der Haushalt weist für 2013 Gesamtaufwendungen von ca. 297 Mio. EUR aus. Einer Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bedürfen Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 390.150 EUR und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.652.800 EUR. Der Hebesatz der Kreisumlage in Höhe von 31,83 % bedarf wegen geänderter gesetzlicher Regelungen erstmals keiner Genehmigung der Rechtsaufsicht.

Der Haushalt des Landkreises Zwickau für 2013 ist nicht ausgeglichen. Er schließt mit einem Fehlbetrag von ca. 4,7 Mio. EUR ab. Auch mittelfristig ist der Haushaltsausgleich nicht gewährleistet. Die liquiden Mittel würden nach der Prognose des Landkreises anhand der mittelfristigen Finanzplanung nicht ausreichen, um die ab dem Haushaltsjahr 2015 ausgewiesenen Kassenfehlbeträge abzudecken. Die Zahlungsfähigkeit des Landkreises ist somit im Finanzplanungszeitraum bis 2016 nicht gesichert. Vielmehr müsste der Landkreis dauerhaft Kassenkredite in Anspruch nehmen. Die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Landkreises ist also im aktuellen Planungszeitraum gefährdet.

Vor diesem Hintergrund konnten die vorgesehene Kreditaufnahme und der genehmigungspflichtige Teil der Verpflichtungsermächtigungen nur unter Zurückstellung erheblicher Bedenken und unter der Auflage genehmigt werden, dass der Landkreis entsprechende Gegenmaßnahmen ergreift, um die prognostizierte Gefährdung der Zahlungsfähigkeit zu beseitigen. Dabei hat sich die Landesdirektion im Rahmen des ihr zustehenden pflichtgemäßen Ermessens davon leiten lassen, dass unter Heranziehung der Erleichterungsregelungen, die der Gesetzgeber für die Umstellung der Haushalte auf die kommunale Doppik befristet bis 2017 vorgesehen hat, der Haushalt des Landkreises Zwickau für das Haushaltsjahr 2013 als gesetzmäßig einzustufen ist und eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes derzeit nicht besteht. Gleiches gilt für den Haushalt 2014 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung. Nach der Planung des Landkreises stellt sich die Situation 2016 zudem etwas verbessert dar. Weiterhin liegt die Pro-Kopf-Verschuldung des Landkreises Zwickau 2013 unter 100 EUR/EW, der für die sächsischen Landkreise vorgegebene Verschuldungsrichtwert von 250 EUR/EW wird damit nicht erreicht. Im Übrigen stellt die beantragte Kreditaufnahme einen der Höhe nach eher geringfügigen Betrag dar, dessen Finanzierung allein nicht geeignet ist, sich entscheidend auf die Leistungsfähigkeit des Landkreises auszuwirken.
Schließlich war bei der o. g. Entscheidung zu berücksichtigen, dass durch die Auswirkungen des Junihochwassers 2013 in erheblichem Umfang kommunale Infrastruktur beschädigt bzw. zerstört wurde und daher als vordringlichste Aufgabe deren Wiederherstellung zu sehen ist. Diesem Ziel des beschleunigten Wiederaufbaus muss auch rechtsaufsichtliches Handeln gerecht werden.
Der Landkreis ist gleichwohl zur sparsamen Haushaltsführung aufgefordert und ist angehalten, weiterhin haushaltskonsolidierende Maßnahmen durchzuführen mit dem Ziel, die o. g. Prognosen nicht eintreten zu lassen.


Quelle: Landesdirektion Sachsen


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Freitag, 24. Mai 2013

Landesdirektion Sachsen genehmigt Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises für 2013 und 2014





Landesdirektion Sachsen genehmigt Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises für 2013 und 2014 

Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 15. Mai 2013 den Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises für 2013 und 2014 mit Gesamtaufwendungen von 414,67 Mio. EUR in 2013 und 415,88 Mio. EUR in 2014 genehmigt. 

Der Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises ist sowohl für 2013 als auch für 2014  ausgeglichen. Entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung kann unter Berücksichtigung der bis 2016 erwarteten Überschüsse aus den laufenden Ergebnissen der Haushaltsausgleich auch weitergehend im aktuellen Finanzplanungszeitraum bis 2017 erreicht werden. Die Liquidität des Landkreises ist ebenfalls im gesamten betrachteten Finanzplanungszeitraum bis 2017 gewährleistet. Damit ist die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises im aktuellen Planungszeitraum sichergestellt. 

Angesichts dessen konnte auch die seitens des Landkreises Erzgebirgskreis für das Jahr 2014 vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 15 Mio. EUR genehmigt werden. 

Der Landkreis Erzgebirgskreis wurde vor dem Hintergrund des allgemeinen Planänderungsrisikos lediglich beauflagt, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich die für die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit maßgeblichen Daten bis 2017 gegenüber dem Doppelhaushalt für 2013 und 2014 nicht verschlechtern.


Quelle: Landesdirektion Sachsen



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Freitag, 5. April 2013

Finanzhilfe für Claußnitz zum Abbruch einer Industriebrache



Mit Bescheid vom 28. März 2013 hat die Landesdirektion Sachsen der Gemeinde Claußnitz für den Abbruch der Industriebrache der ehemaligen GROMA, Haupstraße 67-71 in 09236 Claußnitz eine Förderung in Höhe von rund 318.000 EUR bewilligt. Der Fördersatz beträgt 75% des Investitionsvolumens in Höhe von rund 423.000 EUR. Die Finanzhilfe wird durch die Europäische Union im Rahmen des Förderprogramms „Revitalisierung von Industriebrachen und Konversionsflächen“ bereitgestellt. Die Fördersumme kann in den Jahren 2013 und 2014 abgerufen werden.
Bei dem Objekt handelt es sich um eine im Jahr 1900 erbaute Fabrik, die zunächst für die Herstellung von Strick- und anderen textilverarbeitenden Maschinen und in der Zeit der DDR für die Herstellung von mechanischen Buchungsmaschinen genutzt wurde. Aus strukturellen und wirtschaftlichen Gründen kam es im Jahr 1993 zur Nutzungsaufgabe der Fabrik, seitdem steht das Gebäude leer und ist für die Gemeinde städtebaulich unzumutbar. Außerdem wird der öffentliche Verkehrsraum durch das Objekt gefährdet.
Die Gemeinde hat das 1,61 ha große Grundstück im Jahr 2009 im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens erworben. Sie plant die Durchführung der Brachflächenrevitalisierungsmaßnahme und trägt mit einem Eigenanteil in Höhe von 105.838 EUR zur Finanzierung bei. Auf dem ehemaligen Betriebsgelände befinden sich eine ehemalige Galvanikstation, eine Härterei und Öllagerräume. Die damit verbundenen Schadstoffe und Belastungen sollen im Zuge der Abbruchmaßnahme mit beseitigt werden. Damit wird ein erheblicher Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation auf dem Grundstück geleistet. Im Anschluss an die Brachflächenrevitalisierung, zu der auch die teilweise Renaturierung des Röllingshainer Baches gehört, möchte die Gemeinde den nördlichen Grundstücksteil für ansiedlungswillige gewerbliche Interessenten zur Verfügung stellen.


Quelle: Landesdirektion Sachsen

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Dienstag, 2. April 2013

Landesdirektion Sachsen bestellt am 2. April zwei neue Gebietsbeauftragte zur Betreuung europaweit geschützter Naturschutzgebiete.





Die Urkunden sind vom Präsidenten der Landesdirektion Sachsen, Herrn Dietrich Gökelmann, unterzeichnet worden. In einem bereits seit 2009 laufenden Pilotprojekt erprobt der Freistaat Sachsen im Erzgebirgskreis und im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Betreuung von Natura 2000-Gebieten (Europäische Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiete) durch ehrenamtlich tätige Gebietsbetreuer. Die Pilotphase wurde verlängert und läuft nunmehr bis zum 31. Oktober 2014. Für den Bereich des Erzgebirgskreises hat die Landesdirektion Sachsen in ihrer Funktion als obere Naturschutzbehörde zwei Gebietsbetreuer (Herrn Dr. Gerhardt Grune und Herrn Andreas Grieger) neu bestellt. Die Bestellung war notwendig geworden, nachdem ursprünglich bestellte Gebietsbetreuer aus beruflichen bzw. persönlichen Gründen ausgeschieden waren. Aufgabe der ehrenamtlichen Gebietsbetreuer ist es unter anderem, durch die Verbreitung von Informationen über die verfolgten Naturschutzziele ein dem Gebiet angepasstes Verhalten der Besucher bzw. Nutzer des Gebietes zu erreichen und die untere Naturschutzbehörde durch Berichterstattung über potentiell erhebliche Veränderungen oder Vorkommnisse zu unterrichten. Herr Andreas Grieger wird für die Betreuung des „Grießbachgebietes“ und das Gebiet „Schwarzwassertal und Burkhardtswald“, Herr Dr. Gerhardt Gruner für das „Tal der Großen Bockau“ zuständig sein. Damit einhergehend ist der bereits bestellte ehrenamtliche Gebietsbetreuer, Herr Jörg Richter, nunmehr für das Gebiet „Bergwiese um Schönheide und Stützengrün“ zuständig. Alle anderen ehrenamtlichen Gebietsbetreuer bleiben unverändert bestellt.

Quelle: Landesdirektion Sachsen

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Dienstag, 4. Dezember 2012

Fördermittel für Altlastensanierung am Standort des ehemaligen Kaufhauses Horten in Plauen bewilligt.





Fördermittel für Altlastensanierung am Standort des ehemaligen Kaufhauses Horten in Plauen bewilligt.

Umbau des Gebäudes zum Sitz der Landkreisverwaltung des Vogtlandkreises setzt Sanierung voraus.
Für die Sanierung der Boden- und Grundwasserbelastung am Standort des ehemaligen Kaufhauses Horten in Plauen hat die Landesdirektion Sachsen der Stadt Plauen Fördermittel in Höhe von 144.750 EUR bewilligt. Die Maß-nahmen zum Boden- und Grundwasserschutz in Form der Beseitigung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen dienen der Verbesserung der Umweltqualität und einer nachhaltigen Gefahrenabwehr.
Nach dem Willen des Vogtlandkreises als Bauherr soll das am Postplatz 5 - 6 in Plauen gelegene ehemalige Kaufhaus Horten zum Sitz der Landkreisver-waltung umgebaut werden.
Im Zuge der bauvorbereitenden Untersuchungen wurde im Oktober 2010 im Kellergeschoss eine verfüllte Grube entdeckt, welche bis 1950 als Fäkalien-grube genutzt wurde und im Anschluss daran bis 1970 als Heizölbehälter diente.
Eine Historische Altlastenerkundung sowie weiterführende Untersuchungen des Bodens und des Grundwassers im November/Dezember 2010 bestätig-ten für den Bereich inner- sowie unterhalb des Heizölbehälters eine Verun-reinigung von Boden und Grundwasser mit Kohlenwasserstoffen (KW) und Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Zum Schutz vor Verunreinigung des Grundwassers machte sich daher eine Beseitigung des belasteten Bodenbereichs durch Quellensanierung erforderlich.
Die Sanierung des geschädigten Bereiches erfolgte baubegleitend. Dabei wurde das belastete Boden- bzw. Füllmaterial im Bereich des Heizölbehäl-ters sowie das in einem neben dem Heizölbehälter befindlichen Brunnenschacht vorgefundene Öl-/ Wassergemisch entfernt und entsorgt sowie die Brunnenan-lage saniert.
Mit der Zuwendung in Höhe von 144.750 EUR wird die Sanierung zu 75% von der Landesdirektion Sachsen gefördert.



Quelle: Landesdirektion Sachsen



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Samstag, 27. Oktober 2012

Das Gewerbegebiet in Oederan kann ausgebaut werden.



Das Gewerbegebiet in Oederan kann ausgebaut werden.

Die Landesdirektion Sachsen bewilligt über 1 Mio EUR für die Erweiterung des Gewerbegebietes „Am Galgenberg“ an der B 173

Mit Zuwendungsbescheid vom 22.10.2012 hat die Landesdirektion im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ der Stadt Oederan einen Betrag von rund 1,013 Mio EUR bewilligt. Die Mittel setzen sich je zur Hälfte aus Bundes- und Landesmitteln zusammen.

Das Gewerbegebiet wird um 6,25 ha erweitert. Die zu bauende Erschließungsstraße wird sich über eine Länge von 500 m erstrecken. Daneben werden von dem Fördergeld u.a. der Bau der Regenwasserableitung und Rückhaltung, Trinkwasser- und Löschwasserleitungen sowie Abwasserleitungen finanziert. Innerhalb des Bewilligungszeitraumes, der am 30. November 2013 endet, ist das Vorhaben durchzuführen.

Die Stadt Oederan hat sicherzustellen, dass auf dem erschlossenen Gelände auf mindestens 51% der Fläche förderfähige Betriebe angesiedelt werden, d.h. Betriebe, in denen überwiegend Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden. Dabei hat der Verkauf des Grundstücks nur an das förderfähige Unternehmen selbst und nicht an Dritte zu erfolgen.

Durch den Zuwendungsempfänger ist nachzuweisen, dass durch öffentliche Verkaufsbemühungen, wie z.B. Hinweistafeln auf dem Gewerbegebiet, Veröffentlichungen in überregionalen Tageszeitungen, Einschalten eines überregionalen Maklers, zum Marktpreis an den besten Bieter verkauft wurde. Der Zuwendungsempfänger hat die Förderung an die sich ansiedelnden Unternehmen weiterzugeben. 


Quelle: Landesdirektion Sachsen 

Samstag, 25. August 2012

Hochwasserschutz an der Mulde in Döbeln gesichert




Die Landesdirektion genehmigt die Änderung der Planfeststellung und gewährleistet damit die Freihaltung der Rettungswege während der Bauzeit.

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 24. November 2010 hatte die Landesdirektion Hochwasserschutzmaßnahmen an der Freiberger Mulde in der Stadt Döbeln genehmigt. Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung zum Planfeststellungsbeschluss stellte sich heraus, dass bei der eigentlich geplanten Bauausführung für die Herstellung der Hochwasserschutzanlage eine ständige Freihaltung der Straße "Am Mühlgraben" für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr nicht gewährleistet werden konnte. Daher beantragte die Vorhabensträgerin, die Landestalsperrenverwaltung, eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses. Die Planänderung für diesen im Ortsteil Sörmitz gelegenen Abschnitt wurde nunmehr am 22. August 2012 durch die Landesdirektion Sachsen genehmigt.
Mit der nun festgestellten Änderung ist die Freihaltung der Rettungswege während der gesamten Bauzeit gesichert. Um dies zu erreichen, wird der Mühlgraben während der Bauausführung verfüllt. Somit entsteht eine Arbeitsebene bzw. Baustraße, von der aus die Bauarbeiten ausgeführt werden können. Nach Umsetzung der Baumaßnahmen wird die Verfüllung wieder beseitigt. Darüber hinaus beinhaltet die Planänderung eine geringfügige Verlegung der Hochwasserschutzanlage mit dem Ergebnis, dass die Flächeninanspruchnahme reduziert wurde und der Muldenradweg nicht mehr - wie in der ursprünglichen Planung noch vorgesehen - über den Deich geführt werden muss.
Im Rahmen des Änderungsverfahrens wurden die privat Betroffenen über die Planänderung informiert. Es wurde eine Einwendung erhoben, die sich jedoch erledigt hat. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzvereinigungen wurden ebenfalls im Verfahren beteiligt, deren Stellungnahmen ausgewertet und bei der Entscheidungsfindung abgewogen.

Quelle: Landesdirektion Sachsen