Mit Bescheid vom 28. März 2013 hat die Lande sdirektion Sachsen de r
Gemeinde Claußnitz für de n Abbruch de r
Industriebrache de r ehemaligen
GROMA, Haupstraße 67-71 in 09236 Claußnitz eine Förde rung
in Höhe von rund 318.000 EUR bewilligt. Der Förde rsatz
beträgt 75% de s Investitionsvolumens
in Höhe von rund 423.000 EUR. Die Finanzhilfe wird durch die Europäische Union
im Rahmen de s Förde rprogramms „Revitalisierung von Industriebrachen
und Konversionsflächen“ bereitgestellt. Die Förde rsumme
kann in de n Jahren 2013 und 2014
abgerufen werde n.
Bei dem Objekt handelt es sich um eine im
Jahr 1900 erbaute Fabrik, die zunächst für die Herstellung von Strick- und
anderen textilverarbeitenden Maschinen und in der Zeit der DDR für die
Herstellung von mechanischen Buchungsmaschinen genutzt wurde. Aus strukturellen
und wirtschaftlichen Gründen kam es im Jahr 1993 zur Nutzungsaufgabe der
Fabrik, seitdem steht das Gebäude leer und ist für die Gemeinde städtebaulich
unzumutbar. Außerdem wird der öffentliche Verkehrsraum durch das Objekt
gefährdet.
Die Gemeinde hat das 1,61 ha große
Grundstück im Jahr 2009 im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens erworben.
Sie plant die Durchführung der Brachflächenrevitalisierungsmaßnahme und trägt
mit einem Eigenanteil in Höhe von 105.838 EUR zur Finanzierung bei. Auf dem
ehemaligen Betriebsgelände befinden sich eine ehemalige Galvanikstation, eine
Härterei und Öllagerräume. Die damit verbundenen Schadstoffe und Belastungen
sollen im Zuge der Abbruchmaßnahme mit beseitigt werden. Damit wird ein
erheblicher Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation auf dem Grundstück
geleistet. Im Anschluss an die Brachflächenrevitalisierung, zu der auch die
teilweise Renaturierung des Röllingshainer Baches gehört, möchte die Gemeinde
den nördlichen Grundstücksteil für ansiedlungswillige gewerbliche Interessenten
zur Verfügung stellen.
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