Das Reiten im Wald zählt für viele Reiter zu den schönsten Freizeitaktivitäten und mit dem Frühling beginnt wieder die Zeit vermehrter Ausritte in die Natur. Damit einem entspannten Ausritt nichts im Wege steht, sind für das Reiten im Wald die Bestimmungen des Sächsischen Waldgesetzes und der Reitwegeverordnung zu beachten.
Demnach ist das Reiten im Wald nur auf ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen gestattet. Die Kennzeichnung der Reitwege erfolgt durch einen stilisierten Pferdekopf. Außerdem ist für jedes Pferd, mit dem im Wald auf ausgewiesenen Reitwegen geritten wird, eine Reitabgabe zu entrichten, die in der Unteren Forstbehörde im Grünflächenamt beantragt werden kann. Dazu sind als Nachweis für das Entrichten der Abgabe an beiden Seiten des Pferdekopfes oder der Vorhand des Pferdes gelbe Anhängeschilder mit gültigen Aufklebeplaketten anzubringen.
Außerdem ist Rücksichtnahme gegenüber anderen Waldbesuchern unverzichtbar, so sollten Fußgänger immer in Schrittgeschwindigkeit passiert werden. Das Reit-Tempo dem Gelände und der Witterung anzupassen sorgt zudem für einen sicheren und erholsamen Ausritt und schützt das Ökosystem Wald vor zusätzlichen Einflüssen.
Quelle: Stadt Chemnitz
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