Die Landesdirektion genehmigt die Änderung der Planfeststellung und
gewährleistet damit die Freihaltung der Rettungswege während der Bauzeit.
Mit Planfeststellungsbeschluss
vom 24. November 2010 hatte die
Landesdirektion Hochwasserschutzmaßnahmen an der Freiberger Mulde in
der Stadt Döbeln genehmigt. Im Rahmen der Erstellung der
Ausführungsplanung zum Planfeststellungsbeschluss stellte sich heraus,
dass bei der eigentlich geplanten Bauausführung für die Herstellung
der Hochwasserschutzanlage eine ständige Freihaltung der Straße "Am
Mühlgraben" für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr nicht gewährleistet
werden konnte. Daher beantragte die Vorhabensträgerin, die
Landestalsperrenverwaltung, eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses. Die
Planänderung für diesen im Ortsteil Sörmitz gelegenen Abschnitt
wurde nunmehr am 22. August 2012 durch die Landesdirektion
Sachsen genehmigt.
Mit der nun festgestellten Änderung ist die Freihaltung der
Rettungswege während der gesamten Bauzeit gesichert. Um dies zu erreichen,
wird der Mühlgraben während der Bauausführung verfüllt. Somit
entsteht eine Arbeitsebene bzw. Baustraße, von der aus die
Bauarbeiten ausgeführt werden können. Nach Umsetzung der Baumaßnahmen wird
die Verfüllung wieder beseitigt. Darüber hinaus beinhaltet
die Planänderung eine geringfügige Verlegung der Hochwasserschutzanlage
mit dem Ergebnis, dass die Flächeninanspruchnahme reduziert wurde und der
Muldenradweg nicht mehr - wie in der ursprünglichen Planung noch
vorgesehen - über den Deich geführt werden muss.
Im Rahmen des Änderungsverfahrens wurden die privat
Betroffenen über die Planänderung informiert. Es wurde
eine Einwendung erhoben, die sich jedoch erledigt hat. Die betroffenen
Träger öffentlicher Belange und die anerkannten
Naturschutzvereinigungen wurden ebenfalls im Verfahren beteiligt, deren
Stellungnahmen ausgewertet und bei der Entscheidungsfindung abgewogen.
Quelle: Landesdirektion Sachsen
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